Der Entfall der Ertragsbesteuerung bezieht sich nur auf die Mehrwersteuer wenn eine kleiner 10kWp Anlage als "Liebhaberei" läuft. In der Jahressteuererklärung muss man die Überschusserträge trotzdem versteuern.
Das ist falsch.
Antrag beim Finanzamt stellen, dass die Anlage als Liebhaberei betrieben wird und schon spart man sich die EÜR und die dann anfallende Steuer.