Das hast du natürlich Recht.
Die „Grundstücke“ sind bundeseigen und diese Konstellation von fast Monopolstellung von T&R und Grundstücken des Bundes sind den Wettbewerbern „ein Dorn im Auge“.
Weitere Details über den Inhalt der Klage sind mir auch nicht bekannt. Ich weiß eben nur das eine Klage mit diesem Bezug anhängig ist.
Das blockiert - zumindest bis zur Entscheidung - den Ausbau entlang der BAB doch erheblich.