Beiträge von Loucyber

    Ich wollte mir das Risiko des umkalkulierbaren Wiederverkaufs ersparen. In der e Mobilität wird sich in den nächsten Jahren einiges tun. Außerdem spiegeln die Raten und die Anzahlung so ziemlich genau den Wertverlust in 4 Jahren wieder. Macht zusammen etwa 50% vom Kaufpreis aus. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und Berechnung, muß nicht für jeden zutreffend sein.

    Die Verlagerung des Risikos eines hohen Wertverlusts ist ein wesentlicher Vorteil des Leasings, neben dem Wegfall einer hohen Einmalzahlung bei Kauf.


    Erst im Nachhinein weiß man, was günstiger gewesen wäre. Bei der aktuellen Wertentwicklung war das der Kauf.


    Es ist nur legitim, dass der Leasinggeber vom hohen Gebrauchtwagenwert profitiert und es zum Marktpreis verkauft. Er hat ja das Risiko der Wertentwicklung getragen. Bei hohem Wertverlust wären die Leasingnehmer froh, geleast zu haben. Sie würden das Auto günstig übernehmen oder ein neues ordern. Als Leasingnehmer kann einem die Wertentwicklung also doch eigentlich egal sein!?

    Stimmt, überrascht war ich nicht, aber sauer, genau wie mein Verkäufer. VW gibt von selbst keinen Mucks von sich, alles nur auf Nachfrage.

    Warum soll dein Verkäufer sauer sein? Etwa weil er sich nicht proaktiv um seine Kunden gekümmert hat? Leider verpassen die meisten Händler die Gelegenheit, sich positiv von ihren VW-internen Mithandlern (also Wettbewerbern) abzugrenzen.


    Kern des Vorwurfs liegt natürlich bei VW, aber auch der Händler kann nachfragen.....

    Könnte ich mir nur auf Grundlage des Leasingvertrags ansehen. Wenn Du magst, kannst Du ihn mir als Direktnachricht schicken, die Details (Personalien, Bankverbindung, Konditionen) kannst Du abdecken oder schwärzen.

    Die Krisen betreffen nicht die E-Mobilität. Jedenfalls nicht überproportional.

    Energiepreise: Alles wird teurer, Strom, Benzin, Diesel, Gas. Im Vergleich gleicht sich das aus. BEV-Fahrer mit Wallbox sollten günstiger fahren können.

    Dies gilt insbesondere für alle mit einer PV-Anlage. Diese rechnet bei steigenden Strompreisen noch eher.

    Produktionsengpässe: Dies betrifft alle Fahrzeuge.

    staatliche Förderung: Die aktuelle Förderung läuft bis Jahresende. Das heißt nicht, dass danach nicht gefördert wird. Der im Koalitionsvertrag beabsichtigte Öko-Fokus sollte BEV nicht betreffen. Da sehe ich eher ein Problem für Hybrid-PKW. Sollte da gekürzt werden, werden Hybrid-Interessenten auch in Richtung BEV denken.

    Ja das man rechtlich nichts machen kann ist mir schon bewusst, aber rechnet es sich für VW mehr 70% Stornos zu haben? Ich verzichte ja auch auf ein Ersatzfahrzeug.

    Das sind zwei verschiedene Dinge.


    Die Innovationsprämie (3000€) steht nicht Dir, sondern VW zu. Der Wegfall der Prämie nach Stornierung des Vertrags kann deshalb für Dich keinen Schaden bedeuten. Du wirst im Wege des Schadenersatzes finanziell nur so gestellt, wie Du ohne Vertrag stündest. Dann hättest Du auch keine Prämie.


    Die Kosten für ein wegen Lieferverzug benötigtes Ersatzfahrzeug sind hingegen als Verzugsschaden von VW zu tragen. Das könnten Mietwagenkosten sein. Zur Vermeidung dieser Kosten bietet VW Ersatzmobilität an. Der Käufer muss dieses Angebot wegen der Schadenminderungspflicht annehmen.


    Ein Verzicht auf Ersatzmobilität bringt Dir deshalb nichts. Was man versuchen kann, ist Ersatzmobilität anzufordern und parallel durchblicken lassen, dass man alternativ auch mit einer Tagespauschale einverstanden wäre. Hier gibt es Mitglieder, denen VW so wohl 15,-€ täglich zahlt. Bestimmt für VW billiger als die Kosten der Ersatzmobilität. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht.


    Hallo zusammen.

    Konnte denn jetzt jemand aufgrund der Krise in der Ukraine, seinen ID 3 stornieren???

    Also so wie der ID3 meiner Frau der im September geliefert werden sollte, und der Händler mich nicht aus den Vertrag lässt.

    Er würde ja immer noch behaupten das wir den Wagen im September + 6 Wochen bekommen werden.

    Auch wenn absehbar ist, dass die Frist nicht eingehalten wird, ist sie abzuwarten. Bei unv. LT in 9/22 also 6 Wochen warten bis 15.10.22, danach Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung. Wenn VW dann nicht fristgerecht liefert kommst Du verbindlich aus dem Vertrag raus.

    Eine Ersatzmobilität habe ich bekommen. Sollte sich aber die Grundlage meiner Kaufentscheidung (BAFA-Zuschuss 6000 Euro) ändern, möchte ich den Vertrag stornieren. Weiß einer von Euch Rechtsanwälten, ob dies dann ohne Probleme möglich ist?

    1) Bei Lieferverzug besteht nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Möglichkeit zur Stornierung. Also unabhängig von der Prämie.


    2) Der bis dahin eingetretene Verzugsschaden ist von VW zu ersetzen. Das beinhaltet die von VW getragenen Kosten für Ersatzmobilität. Da geht keine Rückforderung.


    3) Die Bafa-Prämie (6000 €) ist anders als die Herstellerprämie (3750€!?) keine unmittelbare Vertragsgrundlage. Sie steht nicht in den Verträgen. Dennoch kann sie zu gesonderten Ansprüchen des Käufers führen.


    4) Sollte wegen verspäteter Lieferung eine geringere oder sogar gar keine Bafa-Prämie beantragt werden können, handelt es sich nach meiner Überzeugung ebenfalls um einen Verzugsschaden. Den VW folglich zu ersetzen hätte. Auch hierüber müsste sicher ein Gericht entscheiden.

    Das Verhalten der letzten Wochen von VW (Korrektur der Liefertermine, Kontingentierung der IDx, Liefertermine nicht mehr in 2022 garantiert) belegt vielleicht, dass auch die Rechtsabteilung von VW das ebenso sieht.


    5) Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt (mehr) oder gar Verkehrsrecht-Experte, wohl aber Volljurist. Das ist hier frei geäußerte Rechtsmeinung und keine individuelle Rechtsberatung. Dazu geht bitte zu den Anwälten eures Vertrauens.

    Zur Ersatzmobilität: die stellt VW nicht ganz freiwillig. Anderenfalls könntet ihr als Verzugsschaden einen Mietwagen nehmen und VW in Rechnung stellen. Wer jetzt schon Ersatzmobilität hat, sollte safe sein.


    Wo erst z.B. ab April Verzug besteht, mag das anders sein. Da könnte VW sich auf höhere Gewalt wegen des Kriegs berufen. Die Folge: Kein schuldhafter Verzug, kein Verzugsschaden, keine Ersatzmobilität. Aber da hätte ein Richter das letzte Wort.

    Mein Händler hat mir empfohlen, nach 10 Tagen nachzufragen. Meine kam schon innerhalb von einer Woche, aber die Empfehlung finde ich gut. Ich habe hier schon einige Berichte von Mitgliedern gelesen, bei denen die AB erst nach Monaten auf Nachfrage kam, und dann meist mit einer empfindlichen Verzögerung gegenüber den Angaben bei Vertragsschluss. Will zwar nicht zwingend etwas bedeuten, weil es auch Berichte von sofort versandten AB mit deutlich späterem unv. LT gab, aber dann weiß man wenigstens sofort, wo die Reise Wartezeit hingeht.

    Den Tip mit der Gleitsichtbrille möchte ich unterstreichen. Wenn Warnleuchten und alle weiteren Informationen nicht erkennbar sind stellt das ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, Mitfahrer und Dich dar. Kritische Frage die man sich stellen sollte: Würde ich in meinem jetzigen Gesundheitszustand einen Führerschein erhalten?


    Wenn die ehrliche Antwort "Nein" ist, ist das kein Problem des Autos, sondern des Fahrers (habe dieses dicke Brett mit meinem Schwiegervater mit Makula-Degeneration durchbohrt, wir waren so froh, als er das Auto ohne Unfall abgegeben hat....).

    Ich denke auch, man wird die Kaskoversicherung nicht mitbestimmen dürfen. Tatsächlich spart man ja eine eigene KV ein. Da sehe ich kein größeres Problem.


    Wenn ein Händler Ersatzmobilität verweigert würde ich ankündigen, auf eigene Rechnung ein Ersatzfahrzeug anzumieten und VW die Kosten in Rechnung zu stellen. Dann sollte da schnell Bewegung reinkommen. Sixt&co. werden ja viel höhere Preise aufrufen. VW muss dort wohl auch mieten, wird aber Großkundenrabatt erhalten.


    Einen Anspruch auf pauschalen Schadenersatz (15€ am Tag) sehe ich nicht. Der Geschädigte muss einen konkreten Schaden darlegen. Auch wenn ich ein eigenes Fahrzeug zur Hand hatte würde ich daher Ersatzmobilität einfordern - und signalisieren, dass alternativ Einverständnis mit der Pauschale besteht. Dann wird vielleicht gerechnet und doch die Pauschale angeboten.


    Sofern ein eigenes anderes Fahrzeug genutzt wird, kann dessen Verschleiß in Rechnung gestellt werden. Da sehe ich aber im Streitfall große Beweisrisiken, es müsste bewiesen werden wie die Laufleistung war. Zur Berechnung könnte auf gerichtlich gängige Rechenmodelle bei Wandlung zurückgegriffen werden, auch hier gibt es viele Unwägbarkeiten.


    Erhöhte Kosten für Treibstoff können als Verzugsschaden geltend gemacht werden, wenn das BEV nachweislich geringere Kosten verursacht hatte. Dazu wären die Tankrechnungen aufzuheben, anhand der gefahrenen Kilometer kann dann der mutmaßliche Energiebedarf gegengerechnet werden, verbunden mit Nachweis über die Bezugsmöglichkeit der Energie (Ladekarte oder PV-Einspeisevergütung, aus der sich die Verfügbarkeit selbst-erzeugter Energie ergibt. Die Mehrkosten für Treibstoff sind dann Teil des Verzugsschadens.