Beiträge von Loucyber

    Ich behalte meinen Feuerlöscher auch im Haus obwohl ich ihn die letzten 20 Jahre nicht gebraucht habe. So sieht es auch mit dem Kabel aus. Allerdings hoffe ich darauf, das Ladekabel nicht nutzen zu müssen.

    Was ich mich aber Frage: Wenn man das Kabel so gut wie nie braucht, weshalb dann das große Jammern um den fehlenden Frunk?

    Leasing ist nichts anderes als eine Langzeitmiete des Fahrzeugs, bei der der Leasingnehmer zusätzlich das Risiko der Verschlechterung des Fahrzeugs (z.B. Unfall) trägt.

    Sofern nicht gesondert vereinbart gibt es keine Sonderrechte beim Ankauf nach Leasing. Das ist am Ende also ein ganz normaler Gebrauchtwagenkauf, bloß das man das Fahrzeug zuvor selbst genutzt hat.

    Wenn es am Markt günstigere Fahrzeuge gibt, sollte man die nehmen. Der einzige zusätzliche Vorteil bei Kauf nach Leasing ist, dass man das Fahrzeug selbst kennt und ein nahtloser "Fahrzeugwechsel" erfolgt.

    Man braucht keinen Ersatzkäufer suchen wenn es einfacher ist, die Autos nicht zu produzieren. Die Produktionskapazität wird ja trotzdem genutzt.

    Vielleicht fragt VW aber den Händler, ob er das Fahrzeug selbst übernehmen und verkaufen möchte. Da hängt ja dessen Provision bei derzeit beschränken Kontingent dran.


    Zudem sind die Teile theoretisch bestellt und verplant, was für eine Produktion spricht.


    Auch offene rechtliche Fragen für längere Nicht -Produktion denkbar, z.B. wenn man sich um die Wirksamkeit einer Stornierung streitet. Alles Teil der großen Glaskugel...

    Zur Förderung:

    Finde ich in dieser Form auch nicht optimal. Die Förderung soll BEV-Konsum fördern. Die an den Hersteller gezahlte Prämie geht dabei unter. Zudem ist es nicht förderlich, wenn die Höhe der Prämie nicht feststeht, da an ein ungewisse Lieferdatum gestützt.

    Das kfw-Förderprogramm für die Wallbox war da viel klarer. Förderung anmelden, es kommt eine Zusage, Zahlung bei Nachweis der Installation. Dann entfällt das Raten über die Förderung, nicht jeder kann einfach so 6000€ zusätzlich zahlen.

    Eine gestaffelte Förderung macht auch Sinn - volle Prämie für Neukauf von BEV bei Abmeldung von Fossil, reduzierte Prämie bei Gebrauchtkauf von BEV bei Abmeldung von Fossil, reduzierte Prämie bei Tausch BEV gegen BEV oder so. Und alles bei länger Haltedauer, um Dauerexport vorzubeugen.


    Zum Kauf:

    Der ID3 war mein erster echter Neuwagenkauf. Sonst immer direkt vom Hof gekauft, Neu oder Gebraucht. Hoffentlich kann ich beim nächsten Wagen dahin zurück, diese Hängepartie ist in der Tat nervig und nicht den Reiz des Neuen wert.

    Niemand hier wird etwas gegen Förderung in die eigene Tasche haben. Aber wir finanzieren das über unsere Steuern indirekt mit. So etwas darf kein Dauerzustand sein.


    In dem Maße, in dem E-Autos normal werden, muss die Förderung zurückgehen. Fehlanreize sind zu korrigieren, zB mit der Verlängerung der Haltedauer.


    Zur Zeit zahlt der Staat 6000€ an uns, 3750€ an den Hersteller, dazu noch KFZ-Steuerbefreiung und THG-Prämiee. Wer hier jammert, jammert auf sehr hohem Niveau.

    Sehe ich auch als Berliner Einzelfallentscheidung. Die Verwaltung bekommt dort nicht einmal eine Wahl auf die Kette. Was man nicht erlaubt, macht auch keine Arbeit....


    Allerdings kann es einen Unterschied geben. Sollten Schnellader mit hoher Ladeleistung und Blockiergebühr beantragt worden sein, sehe ich auch das Risiko von mehr Verkehr. Solche Säulen machen in einer Innenstadtlage aber keinen Sinn.


    Für die Installation von AC-Ladern mit Fokus auf Über-Nacht-Laden sollte jedoch ein Anspruch auf Genehmigung bestehen, das Amt hätte dann nachzuweisen, dass der Anlagenbetrieb zu nicht hinnehmbaren Störungen führt.

    Bei der Glaskugel sehe ich auch etwas den Wunsch als Vater des Gedankens. Da steckt die Prämisse drin, VW werde die nationale Auslieferung priorisieren. Aber in ganz vielen Ländern wird es auf Menschen geben, die warten. Weshalb sollten die zurückstehen?


    Der nationale Anreiz kann eine geringere staatliche Prämie 2023 sein, wegen möglicher Schadenersatzforderungen hieraus. Aber das ist alles nicht absehbar.


    Klar ist ein großer Teil AG-Nummern, dazwischen wollen noch die Buzz-Vorführer gebaut werden.


    Ich fürchte, die aktuell von VW genannten Termine sind realistischer als die Glaskugel, es sei denn man hat mit seiner Ausstattung Glück und die wird vorgezogen.

    Wer den Unterschied testen möchte: Wenn ich es Recht in Erinnerung habe entspricht die Leistung im Eco-Mode bei den Performance-Motoren exakt der Leistung der schwächeren Motoren. So kann man testen ob der Unterschied es einem wert ist.


    Und die Entscheidung, was man haben will, ist jedem selbst überlassen. Völlig OK, den Basismotor zu bestellen. Nicht ok, Spitzen über die zu Posten, die etwas anderes wählen.

    Trotz Benziner-Ersatzmobilität entsteht mir ein fortlaufender Schaden. Mit Blick auf den bestellten ID3 steht seit April eine PV-Anlage auf dem Dach. Die fährt gerade Verluste ein, weil die Einspeisevergütung zu gering ist, um die Kosten für die PV-Anlage hereinzuholen. Bei meiner Laufleistung habe ich einen monatlichen Schaden von 150 € errechnet.


    VW hat sich davon (wie erwartet) nichts angenommen. Bei verspäteter Lieferung ist der Verzugsschaden vertraglich auf 5% begrenzt. Bereits die Ersatzmobilität wird VW mehr als die 5% Kosten. Also bleibe ich auf diesem Schaden sitzen.


    Egal, immerhin verkleinere ich unseren ökologischen Fußabdruck, und irgendwann wird der ID kommen. Zudem konnte ich mein bisheriges Auto in aller Ruhe verkaufen.

    Ich tue mich schwer mit den Kategorien Erst- und Zweitfahrzeug. Unsere Kinder sind im Studium.


    Der ID3 wird mein Pendelfahrzeug (130km täglich), darüber hinaus das praktische Fahrzeug zum Transport von etwas sperrigen Teilen oder mehreren Personen.


    Meine Frau wird weiter ihren Beetle überwiegend in kürzeren Strecken fahren, damit geht es auch in den Urlaub, da schöner und in der Langstrecke mit überlegenen Laufleistungen.

    Jedes Produkt muss für jeden EU-Bürger den gleichen Preis haben.

    Von einem Österreicher kann nicht für ein Produkt in D ein anderer Preis verlangt werden wie für einen Deutschen. (Steuer vielleicht)

    Stimmt nicht ganz. Innerhalb jedes EU-Landes darf es keine preisliche Benachteiligung von EU-Ausländern geben, da hast Du Recht.


    Aber kein Unternehmen ist verpflichtet, einen einheitlichen Preis für ein Produkt in allen EU-Ländern anzubieten. Da gibt es viele Unterschiede.

    Mir hat VW mitgeteilt, dass ich nur einen Anspruch auf Ersatzmobilität bekomme, wenn ich kein weiteres Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen hätte!!!


    ?(

    Das ist nicht richtig. Setze VW in Verzug und teile mit, dass Du einen PKW anmieten wirst und die Kosten als Verzugsschaden geltend machen wirst. Dann wird sich etwas tun. Nur die Mietkosten sind auf 5% des Kaufpreises gedeckelt....


    Alternativ kannst Du auch ohne Anmietung Schadenersatz nach Maßgabe der Tabellen für Nutzungsausfall einfordern....da ist Ersatzmobilität billiger für VW, ich rechne damit dass Dir dann ein Angebot gemacht wird.....

    Bei den Posts hier rate ich jedem, vor nicht mehr rückgängig zu machenden Schritten anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Ich versuche eine Darstellung nach meinem Verständnis auf Grundlage meines Kaufvertrag es:


    1. Ersatzmobilität gewährt VW als Sachleistung bei Verzug. VW kann da nichts von euch zurückfordern, auch wenn es nicht zur Auslieferung des Fahrzeugs kommt.


    2. Bei Rücktritt gibt es keinen Schadenersatz, die wechselseitig erbrachten Leistungen sind zurückzugeben. Ihr habt nichts gezahlt und kein Auto erhalten, also ist nichts zurückzugeben.


    3. Statt Rücktritt sollte deshalb Schadenersatz verlangt werden. Dieser ist für VW auf 25% des Kaufpreises beschränkt. Schadenersatz müsst ihr im Streitfall geltend machen und beziffern können. Dies kann in eigener Anmietung des Ersatzfahrzeugs bestehen, falls VW euch nichts stellt. Auch in Mehrkosten für Benzin gegenüber Strom, gerade wenn Strom sehr günstig bezogen werden kann (eigene PV-Anlaga z.B.). Ich denke auch, Wegfall oder Minderung der Forderung fällt hierunter. Auf die 25% kann VW aber immer erst die Kosten der Ersatzmobilität anrechnen.


    4. Der Verzugsschaden bei Erfüllung und vorheriger leichter Fahrlässigkeit ist sogar nur auf 5% beschränkt. Wenn ihr also wartet bis der Wagen endlich geliefert wird und Ersatzmobilität bezieht kann kaum zusätzlicher Schadenersatz gefordert werden.


    5. Wer die Prämie realisieren möchte, Liefertermin in 2022 hat und ohne Prämie das Auto nicht mehr will sollte also in der Regel wie folgt vorgehen: VW 6 Wochen nach unv. LT schriftlich in Verzug setzen, Lieferfrist bis zum 31.12.2022 unter Androhung der Leistungsverweigerung nach Fristablauf setzen, dann ab 01.01.2023 Leistung verweigern und Wegfall der Prämie einfordern.