Der Garantieausschluss wird doch konkret benannt. Und in der Betriebsanleitung stehen unter Hochvoltbatterie/Pflegehinweise die Vorgaben (z.B. bei Frost das Fahrzeug nicht für mehrere Stunden unter 40 % Ladezustand abstellen. ect.)
Damit würde VW würde im echten Schadensfall vor Gericht niemals durchkommen. Wenn das so wäre, dürftest du dein Auto niemals auf 100% laden, weil irgendwas dazwischenkommen und die sofortige Abfahrt verhindern könnte. Genauso diese 40% Grenze im Winter. So ein Unfug.