Halte ich für unwahrscheinlich, da man einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen hat. Die können sich ja gerne solche Rechte vorbehalten, aber die Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.
Ansonsten wäre das eine unberechtigte Übervorteilung des Kunden.
Da braucht es nur einen, der vor Gericht zieht (bzw. die Verbraucherzentrale, die das abmahnt) und schon fliegt denen das um die Ohren.
Erst mal den Inhalt der Verträge lesen, dann klagen.