Es geht doch aber um den Begriff der Tageszulassung. Laut § 7 FZV gilt diese ja tatsächlich exakt für einen Tag. Und bei Erstzulassung im Herbst 2025 und einem eingetragenen Vorbesitzer war das Auto im Jahr 2026 zu keinem Zeitpunkt auf das Autohaus zugelassen...
Tageszulassung ist seitens der Händler ein dehnbarer Begriff. Normalerweise wird das ja erst gemacht wenn das Auto verkauft ist; hier scheint es länger dagestanden haben inklusive dem Januar.