Die Zulassungsverordnung regelt das mit dem E für uns. Und §9a Abs 5 sagt die Regelung ist sinngemäß für entsprechende ausländische Kennzeichen zu verwenden.
Ich kann übrigens jedem Ausländer, wo es keine E-Kennzeichen gibt, einen Trick empfehlen (funktioniert aber nur mit BEV, nicht mit PHEV): Statt der deutschen E-Plakette die französische Crit'Air für Elektrofahrzeuge holen. Kostet nur 4,51 EUR (statt IIRC 12 Euro bei der deutschen Plakette), wird in die Frontscheibe statt ins Heck geklebt und ist gemäß EMoG vollkommen gültig. Und man hat eben den Vorteil, dass man in Frankreich auch die Umweltzonen befahren darf - zwei Fliegen mit einer Klappe.
Außerdem ist die Crit'air einfach online zu bestellen mit Upload der Kfz-Papiere, statt zu Öffnungszeiten deutscher Ämter irgendwo hingehen zu müssen.