Balkonkraftwerke könnten salonfähig werden

  • Nur das mein Messstellenbetreiber seit meiner Meldung Ende November noch nicht bei mir war um den Ferraris-Zähler zu tauschen. Ich bekomme noch nicht mal eine Info woran es liegt das keiner kommt oder wann der Zähler getauscht werden soll.


    Das ist aber das Problem des Messstellenbetreibers. Ich bin meiner Pflicht mit der Anmeldung nachgekommen und freue mich wenn die Sonne scheint. Dreht das Teil halt Rückwärts…

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  • Es ist kein separater Zähler erforderlich, aber die immer noch weit verbreiteten Ferraris-Zähler werden getauscht, weil sie durch das Balkonkraftwerk rückwärts laufen könnten.

    Hier sind wir wieder bei dem Problem der fehlenden Vorgaben.

    Wenn der Netzbetreiber einen Zweirichtungszähler fordert, dann hat man den einzubauen.

    Ist halt einfach nicht geregelt. Und einige Netzbetreiber tun das auch.


    Und wie immer versuche ich meine Behauptung mit Fakten zu belegen.

    Netzbetreiber: EWENetz

    Zu finden hier: Webseite Balkonkraftwerk

    Hier geht es gleich zum PDF: Hinweisblatt Balkonkraftwerke


    Und für die ganz faulen hier das Zitat: "Ein Zweirichtungszähler ist notwendig."


    Ich stehe das auch so, dass eine Rücklaufsperre ausreichen würde.

    Die Macher der Petition zweifeln sogar die Sinnhaftigkeit einer Rücklaufsperre an.


    Solange es aber nicht geregelt ist ...


    Die Aussage ist schlichtweg falsch, für die Leistung eines "Balkonkraftwerk" ist weder ein Zähler erforderlich, noch eine Genehmigung.

    Wie oben ausgeführt wage ich dieser Aussage zu widersprechen.

    Der Netzbetreiber kann sehr wohl einen Zählerwechsel fordern.


    Und ich habe nicht von Genehmigungen gesprochen, sondern von einem bürokratisierten Anmeldeverfahren.

    Es gibt Netzbetreiber, denen eine Simple Meldung genügt, andere wollen Stapel von Formularen haben.


    Und wie man damit umgeht, wenn der Zählerwechsel erst in einem Jahr erfolgen soll, konnte ich bisher nicht klären.

    Darf man die Anlage einfach betreiben? Wenn jemand hier fundierte Informationen hat, bin ich an der Info durchaus interessiert.

    Einmal editiert, zuletzt von wasawasa () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von wasawasa mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mein Netzbetreiber ist da tiefenentspannt. Nach der Anmeldung und meinem zusätzlichen Hinweis auf meinen Ferraris-Zähler erhielt ich die Mitteilung, dass der Austausch des Zählers erst erfolge, wenn im Haus alle Zähler im Rahmen des Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht würden. Und das sei dann für mich kostenfrei. Bis dahin könne ich meinen aktuellen Zähler verwenden, "....weil wir davon ausgehen, dass im Regelfall keine Einspeisung in unser Netz erfolgt".

  • Mein Netzbetreiber ist da tiefenentspannt. Nach der Anmeldung und meinem zusätzlichen Hinweis auf meinen Ferraris-Zähler erhielt ich die Mitteilung, dass der Austausch des Zählers erst erfolge, wenn im Haus alle Zähler im Rahmen des Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht würden. Und das sei dann für mich kostenfrei. Bis dahin könne ich meinen aktuellen Zähler verwenden, "....weil wir davon ausgehen, dass im Regelfall keine Einspeisung in unser Netz erfolgt".

    Supercool, pragmatisch, das ist genau der Spirit, den wir im Zuge der Energiewende bundesweit brauchen! :thumbup:

  • Mein Netzbetreiber ist da tiefenentspannt. Nach der Anmeldung und meinem zusätzlichen Hinweis auf meinen Ferraris-Zähler erhielt ich die Mitteilung, dass der Austausch des Zählers erst erfolge, wenn im Haus alle Zähler im Rahmen des Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht würden. Und das sei dann für mich kostenfrei. Bis dahin könne ich meinen aktuellen Zähler verwenden, "....weil wir davon ausgehen, dass im Regelfall keine Einspeisung in unser Netz erfolgt".

    Das müsste eigentlich gesetzlich so festgelegt werden. Das was eingespeist wird, wenn überhaupt, ist so marginal und irrelevant, dass sich der vorzeitige Tausch einfach nicht lohnt. Kosten von mehreren hundert Euro versus 5€ im Jahr zurück gedreht

    ID.4 Pro Performance - weiss - Interieur Style Braun - ACC - Komfort Plus - Hamar 19" GJR- Assistenzpaket - WP


    Bestellt: 16.05.2022

    AB im Juni

    Komm-Nr.: AL50xx

    ULT: Q1/2023

    Übergabe: 29.08.2023

  • Das müsste eigentlich gesetzlich so festgelegt werden. Das was eingespeist wird, wenn überhaupt, ist so marginal und irrelevant, dass sich der vorzeitige Tausch einfach nicht lohnt. Kosten von mehreren hundert Euro versus 5€ im Jahr zurück gedreht

    Ein 600 Wpeak Modul bringt bei uns halbwegs optimal montiert 600 kWh p.a. davon werden mindestens 100 - 200 kWh eingespeist. Das ergibt deutlich mehr als 5 € im Jahr.

    Ich würde 800 W an einen 600er Wechselrichter anschließen da bleibt mehr übrich.

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Ein 600 Wpeak Modul bringt bei uns halbwegs optimal montiert 600 kWh p.a. davon werden mindestens 100 - 200 kWh eingespeist. Das ergibt deutlich mehr als 5 € im Jahr.

    Ich würde 800 W an einen 600er Wechselrichter anschließen da bleibt mehr übrich.

    Dazu gibt es in der c't einen (kostenpflichtigen) Artikel, der ausführlich auf alle Details eingeht:


    Leitfaden: Wie Sie kleine und große Balkonkraftwerke bauen | heise online

  • Ein 600 Wpeak Modul bringt bei uns halbwegs optimal montiert 600 kWh p.a. davon werden mindestens 100 - 200 kWh eingespeist. Das ergibt deutlich mehr als 5 € im Jahr.

    Ich würde 800 W an einen 600er Wechselrichter anschließen da bleibt mehr übrich.

    Also ich habe von Mitte Dezember bis heute 147,17 hWh erzeugt und davon 55,48 kWh eingespeist. Werden im Jahr wirklich etwas mehr als 5€


    Auf meinen Jahresverbrauch für das ganze Haus und die Wallbox usw. (komme auf ca. 4800 kWh im Jahr) umgelegt ist das trotzdem verschwindend wenig und kann der Messstellenbetreiber aus meiner Sicht wirklich vernachlässigen. Da ist der Zählerwechsel für ihn vermutlich teuer.


    und ja, ich habe 2x405W—panel an einem 600er Wechselrichter damit auch wirklich max. 605W hinten rauskommt

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  • Und ich habe nicht von Genehmigungen gesprochen, sondern von einem bürokratisierten Anmeldeverfahren.

    Du widersprichst dir selber.

    Du hast in deinem Beitrag mit der Petition die Regierung in die Verantwortung genommen. Und was die Balkonkrafwerke betrifft, ist die rechtliche Seite geregelt.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Und ich habe nicht von Genehmigungen gesprochen, sondern von einem bürokratisierten Anmeldeverfahren.

    Es gibt Netzbetreiber, denen eine Simple Meldung genügt, andere wollen Stapel von Formularen haben.


    Und wie man damit umgeht, wenn der Zählerwechsel erst in einem Jahr erfolgen soll, konnte ich bisher nicht klären.

    Darf man die Anlage einfach betreiben? Wenn jemand hier fundierte Informationen hat, bin ich an der Info durchaus interessiert.

    Mit den Formularen ist wie bei den Wallbaxen. Einige Netzbetreiber sind da bürokratischer als andere.


    Fakt ist aber das es eigentlich ein simples Verfahren ist:

    1x Meldung beim Messstellenbetreiber (hat bei Westnetz über ein Webformular keine 2min. gedauert)

    1x Registrierung im Markstammregister (hat mein Lieferant für mich erledigt)

    Ich habe in „Solarforen“ aber auch gelesen das einige Messstellenbetreiber/Netzbetreiber es unnötig kompliziert machen.


    Fundierte Informationen zur rechtlichen Seite habe ich nicht aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen das es nicht möglich ist nachzuweisen das ein Ferrariszähler rückwärts gelaufen ist. Das ginge nur über den Stromverbrauch wenn dieser unplausibel niedriger ist was aber vemutlich mit einem Balkonsolar nicht zu schaffen ist.

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  • Ich kann ja hier nicht reinschreiben, dass man die Meinung des Netzbetreibers ignorieren soll.

    Und wenn einer kommt, dann zieht man einfach den Stecker und schaut unschuldig.

    Das könnte ja ein Aufruf zum Rechtsbruch sein.

    Darum würde ich mir einfach wünschen, dass man solche Ratschläge, die man nicht schreiben darf, nicht schreiben müsste.

    Oder irgendwie so ...

  • Ich sehe da noch keinen Rechtsbruch. Laut Gesetz muss ich das die Inbetriebnahme dem Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber melden und dieser MUSS dann auf seine Kosten die Messeinrichtung tauschen wenn das erforderlich ist.

    Habe ich die Anmeldung also ordnungsgemäß durchgeführt liegt es ja nicht mehr in meiner Hand.


    Bei Westnetz steht das in der Bestätigung sogar drin das sie den Zähler tauschen. Da steht nirgends ich muss mit der Inbetriebnahme warten bis die das gemacht haben.

    Habe ich auch sonst nirgendwo gelesen.


    Rechtsbruch ist es aus meiner Sicht nur wenn ich es gar nicht erst anmelde.


    Mein Ratschlag ist also alles ordnungsgemäß anmelden und dann abwarten. Mehr kann man ja auch nicht machen.

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  • Viel habe dazu nicht gefunden. Aber es es gibt wohl eine Regel, dass man sogar den Ferraris Zähler weiter nutzen kann, wenn die Rückspeisung unterhalb von 4% des Jahresstromverbrauchs liegt. Keine Ahnung von was das abgeleitet wird. Könnte aber an der Messgenauigkeit von +- 2% liegen.


    Gefunden habe ich das u.a. hier: Balkonkraftwerke und Zähler.

    Wird noch an einigen anderen Stellen erwähnt, aber es werden keine Gesetze oder Normen referenziert.


    Ist eigentlich "Jahresstromverbrauch" die korrekte Bezeichnung?

    Oder sollte es nicht besser Jahresenergiebezug heißen?

  • Ist eigentlich "Jahresstromverbrauch" die korrekte Bezeichnung?

    Oder sollte es nicht besser Jahresenergiebezug heißen?

    Also auf der Abrechnung vom Energieversorger heißt es bei mir „Verbrauch“. Ob das wirklich korrekt ist kann ich nicht sagen aber es schein „üblich“.

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