Beiträge von Ponzi

    Und ich möchte noch dringend darauf hinweisen, dass die ID-Anhängerkupplungen fix4bike-kompatibel sind. Diese Variante gibt es ja auch von Thule. Bei meinem steht Volvo drauf, was sich (siehe Amazon) erheblich auf den Preis auswirkt. Nachdem ich schon Träger in voller Fahrt von der Kupplung habe kippen sehen, find ich fix4bike sehr beruhigend.

    Hat der Epos2 überhaupt fix4bike? Finde da nichts zu.


    Ich habe noch einen älteren Easyfold ohne und überlege gerade auch ob ich mit einen neuen Träger hole.

    Am Epos2 gefallen mir die Befestigungen besser. Diese Klammern am Rohr sind doch recht unflexibel und auch eigentlich zu klein für mein eBike.

    Damit ich nicht dumm sterbe, Verstehe es einfach nicht.


    Ich bin vollkommen bei dir das ich gerne sehen würde wir warm es im Auto ist. Aber wo kann ich entscheiden ob ich vorheize oder kühle? Ich stelle doch nur eine Wunschtemperatur ein.

    Die Meldung wenn diese erreicht ist fände ich auch toll.


    Da bei mir aber die Lademeldungen (gestartet, fertig) nicht zuverlässig ankommen habe ich Zweifel das solche Zustandsmeldungen jemals kommen werden :S

    Besteht das Logistik-Problem nur bei der Lieferung zum Händler oder auch zur Autostadt?


    Wir haben Dienstag einen Termin bei unserem Händler bei dem wir bestellen wollen, überlegen aber noch ob wir zur Autostadt wollen oder nicht. Wäre ja ein Pluspunkt wenn es zur Autostadt ggf. schneller geht.

    Also ich plane derzeit auf den ID.7 umzusteigen da im Vergleich zum ID.4 aktuell im Konfigurator nur ca. 30 Euro unterschied sind.

    Und einen ID.3 für 300,- haben wir auch nicht. Auch mein ID.4 kostet etwas mehr.


    Auch Privatmenschen gönnen sich mal etwas, auch ohne vom Arbeitgeber ein Auto in den …

    Ich weiß, ist für Geschäftsleute manchmal schwer zu verstehen.

    Kann ich bstätigen, habe eine ziemlich enge Einzelgarage und komme durch das Tor nur mit eingeklappten Spiegeln. Klappe die also vorher manuell ein und dann eben manuell wieder aus wenn ich wieder aus der Garage rausgefahren bin. Das klappt ziemlich zuverlässig.

    Es geht hier im Thread allgemein um Bestellungen und Lieferzeiten.
    Und bei einigen der Einträgen steht gar nicht, ob es sich um eine private oder gewerbliche Bestellung handelt.


    Dann sollte ich mich wohl aus dem Forum abmelden, da ich zu den "Dummen" gehöre, der tatsächlich privat einen VW BEV als Neuwagen leasen wird. Und zwar, weil ich es will, und nicht um wegen der 0,25% Dienstwagenbesteuerung Steuern zu sparen oder möglichst günstig ein fettes Auto zu fahren.

    Ich bzw. wir gehören dann sogar zu den doppelt/super-Dummen. Meine Frau hat einen ID.3 geleast und ich ein Jahr Später einen ID.4


    Und wir werden das vermutlich auch wieder machen wenn die beiden Leasing-Verträge zu Ende sind.

    Und wo finde ich nun die genaue Info?

    Da hat man ein digitales Bordbuch abgestimmt auf das Auto und es ist nicht möglich nicht mal reinzuschreiben ob ein ID.4 Pure 3l oder 7l Wischwasser hat?

    Ich habe keine Wärmepumpe, habe ich dadurch mehr Platz im "Motorraum" und dadurch mehr Liter ?!?

    Das ist doch lächerlich, das nicht anzugeben ...

    Da habe ich mich letztlich auch aufgeregt. So Schwammig wie das da steht hätten sie es auch gleich weglassen können.

    Verstehe ich nicht die Abhängigkeiten da reinzuschreiben, so viele werden das vermutlich nicht sein.

    Auch in den Ausstattungsdetails auf der Wegseite ist nicht angegeben welcher Tank verbaut ist.


    Es scheint aber mehrere Größen zu geben. Bei mir gingen, nachdem die Meldung zum niedrigen Stand anging ca. 4 Liter rein.

    Also wenn die Tür auf geht sollte jedem klar sein das man sofort anhalten sollte. Dafür brauche ich keine Warnung im Auto. Das sehe ich als Fahrer sogar :rolleyes:

    Mal davon abgesehen das die Tür auch ROT angezeigt wird. Zusätzlich zu der gelben Warnung. Könnte man auch entsprechend interpretieren.

    Das Auto soll einem nicht das Denken abnehmen. Verantwortlich ist immer noch der Fahrer!


    Bei so einem 12V-Problem sehe ich das anders. Das ist ohne entsprechende Warnung im Display für den Fahrer erstmal nicht zu erkennen, erst wenn sich das Auto dann merkwürdig/gefährlich verhält.

    Vielleicht sind diese Warnmeldungen deshalb auch Rot. Werden wir wohl nie erfahren was sich die Programmierer dabei dachten.


    Aber ein Fehler ist IMHO nicht wenn eine offene Tür in Geld angezeigt wird (mit roter Tür darüber).

    Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung wegen einer Schule gibt es ja in der Regel ein Zusatzschild "Schule".

    Hier greift dann die Regel, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, wenn man die "Gefahrenstelle" passiert hat.

    ich habe mal in Here nachgeschaut, da ist das Schild drin, hängt in der Realität aber nicht mehr. Bin eben extra mit dem Rad mal da langgefahren.

    Bei Einmündungen ohne extra Schild kommt es dann auch darauf an, ob der Fahrer ortskundig ist. Falls ja, hätte er das wissen müssen.

    Ja, glaube so war das und der Richter hatte dann wohl entschieden das er nicht ortskundig war.

    Tatsache ist, dass unsere Beschilderung und auch unsere STVO, siehe Geschwindigkeitsregeln, keineswegs so perfekt sind, wie wir in unserer Obrigkeitshörigkeit immer glauben.

    Das kannst du Laut sagen.

    Und IMHO macht der ID da schon einen Rechte guten Job und zumindest bei mir sind diese Merkwürdigkeiten in der Erkennung eher selten. Meistens reagiert der ID schon recht gut

    Bist du dir da sicher?

    Ich müßte dann hier bei uns in der Straße immer 30 km/h fahren (Schild steht kurz vor einer Schule) und jemand der aus der nächsten Seitenstraße hinter der Schule auf unsere Straße abbiegt darf dann 50 km/h fahren? Für ihn steht da ja kein 30er Schild, woher soll er dann wissen das 30 gilt?

    Das Navi ist übrigens der Meinung das ab der Einmündung 50 gilt aber das kommt aus dem Kartenmaterial, habe ich auf HERE nachgeschaut.


    STVO habe ich jetzt nicht durchsucht aber von einem Arbeitskollegen mitbekommen das so ein Fall vor Gericht ging und da scheinbar auch keine so eindeutige Rechtssprechung herrscht.

    Es steht nirgendwo das Du eine Minimalgeschwindigkeit fahren musst.

    Ist auch nicht so ganz richtig.

    §3, Abs.2 STVO: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, das sie den Verkehrsfluss behindern.“

    Was ein triftiger Grund sein könnte steht natürlich nicht in dem Gesetz.


    Davon mal abgesehen gehöre ich aber auch zu denen die nach dem Tacho fahren und wenn das real etwas langsamer ist dann ist das so. Besser 3km/h zu langsam als 3 km/h zu schnell :)