THG-Quote 2023 - Infos und Anbieter im Vergleich

  • So erging es wohl vielen, auch mir. Ich bin davon ausgegangen, dass ....

    heisst auch du hattest Garantie Modell, was dann plötzlich in Express geändert wurde u. der Fuffy ausgezahlt?

    Harter Tobak, geht ja gar nicht.

  • TRAIN_SG Wie hast du die Kündigung gemacht? Einfach per Klick "Fahrzeug abmelden" auf https://geld-fuer-eauto.de/dashboard/vehicles im 3-Punkte-Menü auf der Seite rechts oben? Oder muss man dafür extra ein Kündigungsschreiben per Mail schicken, damit aalle Daten gelöscht werden.


    Angesichts der geringen garantierten Summe hatte ich mich im letzten Jahr für RISIKO entschieden und über das obige 3-Punkte-Menü eingetragen. Die Auszahlung ist noch offen, aber auf der Seite https://geld-fuer-eauto.de/dashboard/vehicles wird mir angekündigt: "Diese Summe steht noch aus 50€". Woher wollen die das wissen, wenn die Vermarktung noch garnicht stattgefunden hat (6 bis 12 Wochen). Ich bin gespannt, was mir dann wirklich ausgezahlt wird.


    Was sagt denn Arnold dazu?


    Geld-für-eAuto350 €meinID.com-Tipp: Flex-Erlös. Fest-Erlös: 65 Euro; Unser längster THG-Partner; Sehr zuverlässig und transparent in der Abwicklung.


    Zitate aus https://geld-fuer-eauto.de/

    "Prämien-Garantie
    Direkte Auszahlung, garantierter Preis oder die Chance auf mehr Taschengeld? Egal ob eTaschengeld EXPRESS, GARANTIE oder RISIKO, du entscheidest, wie du deine Prämie haben möchtest."

    "Höchste Quotenerlöse
    Wir gehören zu den größten THG-Plattformen. Die Folge: Bei uns ist dein Taschengeld so hoch wie nirgendwo sonst."

    Vokswagen ID.4 Pro Performance in Honey Yellow Metallic

    Im Leasing seit 6/2021

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfi ()

  • Wir sind im Moment recht vorsichtig mit irgendwelchen Empfehlungen.

    Das kann ich gut verstehen. Aber warum gibt es dann im Eingangspost zu diesem Thread immer noch die Empfehlung ?


    Oder anders: Warum nicht wenigstens eine Klarstellung, dass dies eine Empfehlung von Datum xx.xx.xxxx für das Jahr 2023 war und nicht ohne weiteres auf 2024 übertragen werden kann - und dass es für 2024 wegen der unübersichtlichenLage noch keine Empfehlung gibt ?


    Das wäre doch einigermaßen neutral und für aufmerksame Neueinsteiger ein Hinweis, sich besser selbst ein Urteil zu bilden.

  • @Runaway-Fan @Bob


    Was soll man dazu noch sagen, traurig oder einfach nur "echt deutsch" ?( :(

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Was ist da echt deutsch?

    dass man von Behördenseite / Regierungsseite keinen Handlungsbedarf sieht, obwohl der Betrug offensichtlich ist.



    Verdacht der Falschdeklaration

    Der überraschende Anstieg von Abfallstoffen aus Palmöl im Markt steht in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschaffung der Förderung von reinem Palmöl. Im fertigen Kraftstoff lassen sich die Ausgangsprodukte faktisch nicht mehr unterscheiden. So steht seit Monaten ein Verdacht im Raum: Preisgünstiges Palmöl aus China könnte in großen Mengen zu mehrfach anrechenbaren Abfallstoffen umdeklariert worden sein und so den Erlös aus der Minderungsquote durch Elektroautos entwerten.

    Unter anderem hatte es im Juni eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu "möglicherweise gefälschten Zertifikaten für fortschrittliche Biokraftstoffe" gegeben. Passiert ist vordergründig nichts, jedenfalls nichts, was den mutmaßlichen Missstand beendet. Wie es aktuell aussieht, sagt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Bisher, so heißt es in einer ausführlichen Mail an heise/Autos, würde weder der Bundesregierung noch der Europäischen Kommission eine Bestätigung der Verdachtsfälle vorliegen.

    Ermittlungsverfahren abgelehnt

    Allerdings hat die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Staatsanwaltschaft Bonn sowie die Europäische Kommission informiert. Die Staatsanwaltschaft Bonn wiederum teilte am 3. November 2023 mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt wird.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

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  • Gier frisst Hirn.

    Das war von Anfang an absehbar dass die sich gegenseitig mit immer höheren Quoten Versprechen überbietenden THG Händler irgendwann übernehmen werden.

    Eine Klage wegen ein paar versprochenen Euro wird wenig bringen, die gehen einfach in die Insolvenz und mehr als ein paar Schreibtische und Computer ist da nicht zu holen (und die sind wahrscheinlich noch geleast)

    Mann könnte die Mineralölkonzerne verklagen für den Palmöl Misbrauch, da traut sich aber niemand ran.

  • Das BMUV zitiert die Staatsanwaltschaft Bonn so: "Ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) scheide bereits wegen des Fehlens des objektiven Tatbestandsmerkmals des Vermögensschadens aus, ...........


    Die Staatsanwaltschaft hat den Sachverhalt geprüft!


    Den entscheidenden Satz haben Sie weggelassen! Warum?


    Das BMUV verweist jetzt auf die Europäische Kommission, die Notwendigkeit der Verbesserung im Governance-System der Zertifizierung und stellt fest: "Welche Änderungen hierzu im Einzelnen vorgenommen werden, lässt sich heute noch nicht sagen."


    Also es wird etwas unternommen.



  • Das kann ich gut verstehen. Aber warum gibt es dann im Eingangspost zu diesem Thread immer noch die Empfehlung ?

    Oder anders: Warum nicht wenigstens eine Klarstellung, dass dies eine Empfehlung von Datum xx.xx.xxxx für das Jahr 2023 war und nicht ohne weiteres auf 2024 übertragen werden kann - und dass es für 2024 wegen der unübersichtlichenLage noch keine Empfehlung gibt ?


    pasted-from-clipboard.png


    Wie oft müsste man es denn noch zusätzlich schreiben, damit es deinen Erwartungen entspricht? ;)

  • Die Begründung scheint mir unlogisch.

    Der Vermögensschaden entsteht bei den Prämienberechtigten, da diese ihre Prämien nur noch zu geringen Vergütungen verkaufen können.

    Betrug ist ein Offizialdelikt, dass auch ohne Antrag verfolgt werden muss. Insofern wäre meine Frage, ob StA in diesem Punkt zu kurz geprüft hat.

    Begründbar wäre aber die fehlende Betrugsabsicht, bzw der Nachweis selbiger. Denn wenn die Einkäufer die falsch deklarierte Ware im guten Glauben erwerben und den Deklarationen vertrauen, müsste man hier die Kenntnis der Falschdeklaration ja erst mal nachweisen.

  • pasted-from-clipboard.png


    Wie oft müsste man es denn noch zusätzlich schreiben, damit es deinen Erwartungen entspricht? ;)

    Wenn du so fragst: Für 2023 kann man doch gar nichts mehr anmelden. Dann sollte die Tabelle komplett weg oder zumindest die Spalten zwei und drei geleert werden. Ansonsten denkt man nämlich "Das war damals gut, dann wird das heute ja nicht so schlecht sein". Und speziell in Bezug auf den fraglichen Anbieter steht da "längster Partner", also bewährt und zuverlässig.


    Es gibt da also schon einiges, was man tun könnte.

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