Beiträge von Micha L

    Neue Version 3.9.1 der Volkswagen-App für Android.


    Verbesserungen?


    Zitat

    Abhängig vom Fahrzeugmodell kann der Mindestladestand für die Ladeorte bei Abfahrtszeiten eingestellt werden.


    Da bin ich ja mal gespannt, ob das tatsächlich was verbessert.


    Zunächst muss aber die App über "Stopp erzwingen" neu gestartet werden, da sonst der Zahnrad-Button gar nicht mehr reagiert.

    Hallo zusammen,


    vielleicht ist hier ja jemand der sich mit dem Thema auskennt.


    Aktuell betreiben wir ein Balkonkraftwerk (sog. steckerfertige Anlage), das bei uns auf dem Dach des Gartenhauses steht.

    Geplant ist nun zusätzlich die Errichtung einer richtigen PV-Anlage auf dem Hausdach.


    Die steckerfertige Anlage habe ich letztes Jahr beim Netzbetreiber Westnetz angemeldet.

    Die neue Anlage wurde von Solarteur ebenfalls bei Westnetz angefragt.


    Aktuell liegt uns eine schriftliche Genehmigung unter Vorbehalt vor.

    Der Verbehalt bezieht sich auf das BKW mit der Maßgabe


    a) Demontage

    oder

    b) Umbau des BKW zur EEG-Anlage


    Auf unseren Hotline-Anruf beim Netzbetrieber mit der Frage was ein Umbau zur EEG-Anlage bedeute, teile man uns mit, dass hier baulich nichts gemacht werden müsse. Durch die Erklärung auf dem vorliegenden Formular "Umbau zur EEG-Anlage" würde das BKW als Teil der PV-Anlage betrachtet und dieser zugerechnet. Der Westnetz-Mitarbeiter konnte über die IP-ID konkret einsehen, was aktuell vorhanden und was künftig geplant ist. Es müsse nur sichergestellt sein, dass beide Anlagen über den gleichen Stromzähler laufen, was bei uns dann gegeben wäre.


    Mit dieser Auskunft haben wir uns an den Solarteur gewandt. Dieser riet ursprünglich zur Demontage, weil ein Umbau nicht wirtschaftlich sei.

    Die telefonische Auskunft des Netzbetreibers interessierte ihn aber nicht und er will an seiner Position festhalten.


    Er schrieb "man müsse sonst das BKW in den String intregieren", was ich persönlich für technischen Unfug halte.

    Der "String" sind normalerweise die in Reihe geschalteten PV-Module, die in den DC-Eingang des Wechselrichters eben mit bis zu 400V DC einspeisen.

    Das BKW liefert logischerweise 230 V AC und kann folglich nicht "an den String" gehangen werden.

    Leider will er das Westnetz-Formular nicht ohne Demontage unterzeichnen.


    Hat hier jemand Kenntnis, was nach der aktuellen Rechtslage richtig ist oder in der Sache bereits Erfahrungswerte?

    Kennt jemand diese Meldung?

    Screenshot_20240319_200709_Volkswagen.jpg

    Wir sind am 8. März ca. 60 km zum Flughafen gefahren und das Fahrzeug steht seitdem dort. Ich habe heute versucht den Status vom Fahrzeug abzurufen und beim Versuch zu synchronisieren kam diese Meldung. Wir waren die letzten zwei Jahre schon dreimal jeweils für zwei Wochen an diesem Parkplatz und hatte nie Probleme damit das Fahrzeug zu kontaktieren. Habe vor drei Tagen Synchronisiert und da ging es noch.


    Die 12 Volt Batterie sollte eigentlich genügend geladen sein. Die Einstellung "optimierte Batterienutzung" ist aktiv.

    Ja, das hatte ich auch einmal. Der ID stand da mal ein paar Tage ohne Wallboxeinsteckung in der Garage.

    Bei mir war auch der Schalter "Optimierte Batterienutzung" aktiv. Trotzdem war die 12-Volt-Batterie scheinbar leer.


    Nach dem manueller Aufwecken hatte ich diese Phantomladung.

    Moin,

    es gab im ID Drivers Club neue Informationen bezüglich der Updates...

    Danke für die Weiterleitung FarNorth-NF!




    Ein offenen Dreizeiler an Volkswagen, die lesen hier bestimmt auch mit:


    Hallo Volkswagen,

    warum gehen solche Informationen nicht per Email an die Kunden?

    Die betroffenen Fahrzeuge sind alle per Account verknüpft und es wurden Emailadressen als Kontaktadressen hinterlegt.


    Warum kann ich als Kunde solche wichtigen Informationen immer nur über Dritte erfahren?

    Und was ist mit den Kunden, die nicht hier und im ID-DriverClub unterwegs sind?


    Da gibt es dann eben keine Updates, weil der Kunde mangels Kenntnis nie den Schalter zur Einwilligung umgelegt hat?


    :rolleyes:

    Da die zweiteiligen Kugelbund-Radbolzen bei allen Felgen gleich sind, sollte auch die Kappen mit SW17 passen.

    Na ich sag mal so, ich tendiere dazu, meine Fahrweise zumindest etwas dem Auto anzupassen. Beim guten alten Tdi habe ich genau "im Blut", bei welchen Drehzahlen er am effektivsten unterwegs ist.

    Beim Elektromotor frage ich mich, ob er nicht am effizientesten ist, wenn man ihn zu 100% belastet? Und dementsprechend auch zu 100% rekuperiert?

    Klar spielen Verschleiss, Verkehrsgeschehen etc. einen Strich durch die Rechnung. Ich möchte einfach nur genau verstehen, wie das System arbeitet.


    Im Wiki sind Drehmoment- und Leistungskurven am Beispiel des 150 kW-Motors hinterlegt.

    Dalt Wisney

    Die Absenkunkung der Vergütung von 400 Euro auf 250 Euro für das Folgejahr.


    Durch die AGB geht man grundsätzlich eine Abtretung für zwei Kalenderjahre ein. Und das, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht feststeht, welche Gegenleistung der Vertragspartner für das zweite Jahr erbringen wird. Mir fällt spontan kein Lebensbereich ein, wo man so unbestimmte Vereinbarungen trifft. ich habe diese AGB-Änderung bekommen und im Webportal stand lapidar, dass für das Folgejahr eine Vormerkung von 250 Euro vorgesehen ist.


    Stiftung Warentest empfielt nur Vertragslaufzeiten für 1 Jahr einzugehen.

    So sah Ende 2022 die Ankündigung der AGB-Änderung aus.

    Weder wurde hier zusammenfassend kurz erklärt was sich ändert, noch wurde die neue AGB als Anhang mitgeliefert.

    Stattdessen ein Link mit einer eindeutigen ID, damit der Versender tracken kann, wer diese AGB überhaupt abgerufen hat.

    Der fettgedruckte Text der Email spricht für sich. Man suggeriert dem Kunden nichts zu tun.


    Email vom 16.11.2022 zur AGB-Änderung.png


    Und wenn man diesen Link aufrief und laß, musste schon genau aufpassen, dass man nicht der irrigen Annahme verfiel, nur den Vertrag zu kündigen. Man musste expliziert dieser neuen AGB bis zum 15.12. widersprechen.


    Ende November habe ich das getan. Als Antwort kam "Hiermit bestätige ich dir deine Kündigung. Diese wird nach Ablauf deines vereinbarten Abtretungszeitraums, also zum 31.12.2022, wirksam.". Tatsächlich wurde das Fahrzeug aber in deren Portal weiter als laufender Vertrag bis zum 31.12.2023 geführt. Auf meine kritische Nachfrage per Email erfolgte keine Reaktion.


    Am 12. Dezember habe ich dann nochmal zum 31.12.2022 gekündigt. Erst am 15.12. wurde mir dann die "Begrenzung des Abtretungszeitraums auf 2022 bestätigt.


    Und wie oben schon von anderen geschrieben - ich mag das juristisch nicht bewerten - die Vielzahl der Fälle, wo man im guten Glauben war, etwas anderes vereinbart zu haben, sprechen für sich.


    Sunshine Resume oben könnte ich hier eigentlich nochmal als Schlußsatz einfügen. Sehr treffend.

    ich hatte das Problem letzten Donnerstag auch.

    Zum ersten Mal seit 1,5 Jahren.




    Aktuell reagieren mal wieder die Türgriffe nicht nach längerer Standzeit. App synchronisiert aber.

    Die Begründung scheint mir unlogisch.

    Der Vermögensschaden entsteht bei den Prämienberechtigten, da diese ihre Prämien nur noch zu geringen Vergütungen verkaufen können.

    Betrug ist ein Offizialdelikt, dass auch ohne Antrag verfolgt werden muss. Insofern wäre meine Frage, ob StA in diesem Punkt zu kurz geprüft hat.

    Begründbar wäre aber die fehlende Betrugsabsicht, bzw der Nachweis selbiger. Denn wenn die Einkäufer die falsch deklarierte Ware im guten Glauben erwerben und den Deklarationen vertrauen, müsste man hier die Kenntnis der Falschdeklaration ja erst mal nachweisen.

    Bin jetzt heute Morgen aufgewacht (Abfahrt ist für 12 Uhr eingestellt) und das Auto lädt bereits, allerdings mit 3 kW und ist bei 89%.

    Bei dieser Ladeleistung und Temperaturen von -5°C habe ich keine großen Hoffnungen, dass der Akku um 12 Uhr warm sein wird.

    Mache ich hier was falsch oder ist das Laden und Klimatisieren zur Abfahrtszeit nicht dazu geeignet, dass auch der Akku zur Abfahrtszeit warm ist?

    Wenn das Auto jetzt stattdessen später angefangen hätte zu laden aber dafür mit 11 kW wäre ich schon davon ausgegangen, dass der Akku nach einigen Stunden warm wäre.

    Also eine Sache die hier vielleicht immer wieder zur Unklarheit beiträgt ist die Interpretation der Informationsquelle.

    Wenn die VW-App eine Ladeleistung von x anzeigt, bedeutet dass nicht, dass nur x aus der Wallbox gezogen wird.

    x stimmt dann als Wert für das, was in den Akku geht. Wenn parallel geheizt wird, zeigt die WB mir z.B. die vollen 11 kWh an, in der App habe ich aber einen deutlich geringeren Wert. Das führt dann auch dazu, dass bei Kälte nicht immer das Ladeziel erreicht wird.

    Ob das in diesem Falle so war, kann man nur sicher erkennen, wenn man beide Werte vergleichen kann.