Beiträge von Dalt Wisney

    Ich kann das bestätigen, was ich hier so lese. Einige Verbrennerfahrer fühlen sich getriggert, wenn ein E-Auto „vor ihnen fährt“. Entweder zu dichtes auffahren oder halt überholen da, wo es nicht erlaubt ist. Und wenn man dann bei aufgehobenen Tempolimit auf der Landstraße (100 km/h) fährt und schnell beschleunigt, auch mit einem ID.3 dann versuchen sie noch irgendwie mitzuhalten... und bringen sich und andere durch teils waghalsige Manöver in Gefahr.


    .....


    Dieser Post und auch die anderen zu diesem Thema machen mich gerade nachdenklich. Ist das wirklich so ?


    Natürlich beobachte ich das grundsätzlich auch.

    1) Rechtsüberholende Fahrzeuge auf der BAB, die dann in meinen Sicherheitsabstand einscheren, wenn eine längere Schlange sich langsam auf der linken Spur an noch etwas langsameren Fahrzeugen (Bus, LKW etc.) vorbei schiebt.

    2) Alternativ viel zu dichtes Auffahren mit Lichthupe etc.

    3) Teils waghalsiges Überholen auf Landstraßen, wenn man sich ans Tempolimit hält.

    1) und 2) war mit Verbrenner vorher schon genauso - wenn ich auf der BAB mit ACC und entsprechend "ungewöhnlich" großen Sicherheitsabstand unterwegs war.

    3) ist eher neu, weil ich nun vermehrt mit TA/Geschwindigkeitserkennung fahre. Dann fahre ich eben teils wirklich 70 wenn's so auf dem Schild steht und die Heidi beschleunigt auch erst, wenn ich an der Aufhebung vorbei bin. Das mögen manche auch gar nicht.


    Ich habe das daher bisher nie auf Verbrenner vs. eAuto geschoben, ich kann es aber auch nicht ausschließen, dass ich mit eAuto da noch mehr im Fokus stehe.

    Die anderen Verkehrsteilnehmer, die sich so verhalten, fahren natürlich fast immer Verbrenner, aber das liegt sicher einfach auch daran, dass wir erst etwa 3 % BEVs haben.

    Also ich finde das Vorgehen von Basti101 (sinngemäß: erst mal Abwarten wie es läuft und den Freundlichen machen lassen) in dem Fall sehr angemessen. Einen Gutachter - nach eigener Wahl und z.B. auf Vorschlag des Freundlichen - einzuschalten, wäre ebenfalls angemessen.


    Ich sehe aber keinen Grund, hier schon sofort einen Anwalt einzuschalten, wenn sich noch nicht mal Probleme andeuten. Solange sich die Gegenseite - incl. gegnerischer Versicherung - nicht querstellt, muss man nicht gleich Zusatzkosten verursachen.


    Just my 5 cent ....


    Ergänzung - auch zum Kommentar von TRAIN_SG


    Eigener Gutachter: Definitiv ja.

    Aber einen Rechtsanwalt kann man auch noch einschalten, wenn sich ein Problem ergibt.

    Wichtig wäre dann nur, dies auch unverzülich zu tun, um Formfehler zu vermeiden.

    .....


    Da der Geschädigte den Gutachter auswählen darf und dieser von der Versicherung des Verursachers bezahlt werden muss (wenn man natürlich gefragt wird: "wir würden einen Gutachter bestellen, ist das für sie ok?" mit "ja" geantwortet - dann hat man auf die Wahl verzichtet), sollte man daher meiner Meinung nach lieber selbst jemanden auswählen, die Werkstatt des Vertrauens kann normalerweise einen Gutachter empfehlen.


    Ja, Du hast vollkommen recht - steht auch in dem ADAC Ratgeber, den ich oben verlinkt habe.

    Hatte ich nicht mehr richtig in Erinnerung.

    Danke für die Richtigstellung.

    Ich kann Dir leider keine konkreten Antworten auf Deine Fragen geben, aber ich würde mir keine Sorgen machen, dass VW das nicht wieder hinbekommt. Kann schon teuer werden, aber das muss ja offenbar nicht Deine Sorge sein.


    Es wird eh ziemlich sicher ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt, der den Schaden begutachtet und bewertet.

    Den Bericht müsstest Du als Kopie bekommen, der ist dann schon mal ein guter Anhaltspunkt. was gemacht werden muss.


    Ich bin glücklicherweise bisher nie in dieser Situation gewesen. Macht das VW selber?

    Wie ich gerade schon schrieb, wird üblicherweise die Versicherung einen Gutachter bestellen. In diesem Fall wohl die Versicherung des Unfallgegners.


    Ergänzung: Google liefert zahlreiche hilfreiche Treffer, was man in so einem Fall tun kann / sollte.


    Eine erste Hilfestellung z.B. vom ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-f…fall/was-tun-nach-unfall/

    Nicht "inzwischen". Das war schon immer so. Deswegen heißt das Ding auch Richtgeschwindigkeit - die Maximalgeschwindigkeit nach der man sich richten sollte, wenn unbeschränkt erlaubt ist.

    Nein, nicht schon immer, sondern frühestens seit Einführung der BABRiGeschwV 1978 ;)


    Aber natürlich hast Du Recht. wobei ich allerdings den Eindruck habe, dass sich die Rechtssprechung hier in den letzten Jahrzehnten deutlich zuungunsten der Überschreiter verschoben hat.

    Nun habe ich dazu keine Statistik, es mag also auch einfach eine Fehleinschätzung sein.

    Fakt ist jedenfalls, dass es heute massiv mehr Fahrzeuge als etwa 1980 gibt, die die 130 km/h auch wirklich deutlich überschreiten können.

    Vielleicht also einfach nur ein "Gelegenheit macht Überschreiter"-Effekt ???


    Ein echtes Tempolimit auf 130 oder 140 km/h würde vieles lösen - aber auch etliche verärgern.

    Ich persönlich fände es gut - sorry, ist jetzt so langsam off-topic hier.

    Zunächst einmal werden diese Daten ausdrücklich anonymisiert erfasst. Eine spätere, gerichtlich verwertbare Nutzung dürfte damit fragwürdig sein. Wobei ich nicht ausschließe, dass es nicht trotzdem erst einmal versucht wird. Weiterhin, wenn dir überhöhte Geschwindigkeit aufgrund einer automatischen Aufzeichnung vorgeworfen wird, dann muss diese Messung mit einem geeichten Messgerät erfolgt sein (vergleiche Datenerfassung im LKW). Andernfalls ist es höchstens ein Anhaltspunkt. Und zu guter Letzt, bezüglich des Warntones: Wenn ich ein System, was legal abschaltbar ist, deaktiviere, dann darf mir das nicht automatisch zum Nachteil gewertet werden - es muss vielmehr nachgewiesen werden, das das System den Unfall verhindert hätte. Da es aber nur warnt und nicht eingreift, dürfte die Beweisführung schwierig werden. Anders sieht es zum Beispiel beim ESP aus, was im Notfall aktiv eingreift.


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn man die 130 km/h Richtgeschwindigkeit - durchaus legal - überschreitet, droht dem Fahrer inzwischen grundsätzlich eine MIthaftung. Der Fahrzeugführer muss dann ggf. sogar beweisen, dass der Unfall auch ohne die Überschreitung passiert wäre - und nicht umgekehrt.

    Siehe z.B. hier: https://www.stern.de/auto/serv…immer-schuld-7920450.html


    Auch wenn sowas im Einzelfall und nicht automatisch passiert (https://www.haufe.de/recht/wei…mitschuld_212_414542.html oder https://gks-rechtsanwaelte.de/…geschwindigkeit-autobahn/) zeigt es doch, dass eine hier sogar legale "Überschreitung" im Rahmen der StVO zu Mithaftung führen kann und regelmäßig auch führt.


    Und §3 der StVO regelt sinngemäß (Ziffer 3), dass Geschwindigkeitslimits auch unter günstigsten Umständen nicht überschritten werden dürfen.


    Wer nun ein System regelmäßig deaktiviert, welches genau vor einer solcher Überschreitung gewarnt hätte, darf durchaus damit rechnen, dass die Rechtsprechung sich in Richtung einer fast automatischen Mithaftung in solchen Fällen entwickeln könnte.

    Würde mal die Grundeinstellungen in der App kontrollieren und mit dem Gaga?

    Ist beides an (Vorklimatisierung und Scheibenheizung),

    Wobei "irgendwas" den Schalter für die Scheibenheizung sporadisch auch mal "von selber" auf "Aus" schiebt.

    Vor ein paar Tagen stand morgens die Temperatur für Vorklimatisierung in der APP auf "LO".

    Gut, dass ich es gemerkt habe, sonst hätte die Heidi bei -2 °C noch zusätzlich voll gekühlt.


    Zonen hingegen sind aus - trotzdem wird oftmals die Lenkradheizung angemacht, wenn es entsprechend kalt ist.


    Gaga ist die Vielzahl an Einstellungen in verschiedenen Menus in APP und im Fahrzeug. Es wundert mich nicht wirklich, wenn da immer mal wieder der Abgleich fehlschlägt und irgendeine der vermutlich vielen SW-Instanzen "irgendwas" verstellt.

    Aber das ist GA Ga.

    Die Scheibenheizung macht bei Vorklimatisieren sinn.

    Das Lenkrad hat damit eigentlich nix zutun.

    :)


    Doch, ein warmes Lenkrad, passt zum Kontext Vorklimatisierung.


    Also, seit OTW von 2.4 auf 3.2 über die Feldmaßnahme ist das ganze Vorklimatisierungszeugs bei mir auch "kaputt".


    Spiegelheizung/Scheibenheizung wird NIE mit aktiviert obwohl es so sein sollte - mit 2.4 ging das noch problemlos.

    Sitzheizung wird nie aktiviert - "zufällig" entspricht das sogar meiner Einstellung.

    Lenkradheizung geht an, wenn es hinreichend kalt ist - obwohl sie in ALLEN mir bekannten einstellungen aus ist. Ich finde die "warme Wurst" nämlich unerträglich. Mit 2.4 was das nie ein Problem.


    Immerhin - die Innenraumvorheizung funktioniert auch nach OTW auf 3.2 noch.

    Das ist aber völlig unbefriedigend, weil zwar die Frontscheibe einigermaßen frei wird, Heckscheibe / Spiegel aber gar nicht.


    E-FAN66 Ja, ein warmes Lenkrad passt in den Kontext - wenn man es denn aktiviert hätte.

    Und Spiegel-/Scheibenvorheizung passt auch da rein, wenn sie denn funktionieren würde.


    Noname

    Ja, ist Gaga, da bin ich ganz Deiner Meinung.



    Ja, tatsächlich als Steuerung - oder auch zur Abfederung von Problemen in Krisen.


    Siehe z.B. hier:

    Subventionspolitik - Bundesfinanzministerium - Themen
    Die Subventionspolitik ist Teil einer umsichtigen Haushalts- und Finanzpolitik. Hier finden Sie die Subventionsberichte der Bundesregierung.
    www.bundesfinanzministerium.de


    Beispiele aus dem 29. Bericht:

    pasted-from-clipboard.png


    Das hat vielfach wenig bis gar nichts mit Protektionismus zu tun.

    Es geht u.A. um Energiewende und auch Förderung der E-Mobilität.


    Bei letzterer gab es die selben Zuschüsse auch für z.B. chinesische E-Autos.


    Dazu gehört auch so etwas:


    pasted-from-clipboard.png



    Nebenbei:

    Ich will hier keine Diskussion über Sinn/Unsinn im Einzelfall provozieren.

    Aber generell greift der deutsche Staat (oder die EU) hier ein, um eine Steuerungswirkung zu erzielen. Vielleicht nicht immer erfolgreich und nicht immer im Sinne ALLER Bürger.

    Die Frage ist doch, ob der Händler im Eskalationsfall überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. So weit mir bekannt ist, tritt der Händler nur als Vermittler auf. Die Verträge, egal ob Leasing oder Kauf laufen über VW bzw Financal Service von VW. Mit den ID-Modellen hat VW auf das Agentursystem umgestellt. Somit muss ggf. mit dem Händler kein Stress aufkommen..


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Newbie das Auto gerade kürzlich gebraucht gekauft.

    Gebrauchtverkäufe laufen meines Wissens nicht über Agenturmodell. Kann man aber nachgucken, der Verkäufer muss ja im Kaufvertrag genannt sein.

    Newbie


    Egal ob mit oder ohne Anwalt:

    Wichtig ist, dass das Problem einschließlich dem Versuch der Behebung (=Nachbesserung) schriftlich für Dich dokumentiert ist.

    Wenn das Problem behoben ist, ist alles gut. Wenn aber nicht, hättest Du den Nachweis, der hier insbesondere deswegen so wichtig ist, weil es ja schon nach eine Woche passiert ist. Damit wäre es im Streitfall sehr eindeutig, dies als Sachmangel nach BGB einzustufen, denn die Sachmangelhaftung deckt nur Dinge ab, die bei Gefahrenübergang (=Übergabe an Dich) bereits vorhanden oder angelegt waren. Der Nachweis kann ggf. recht schwierig werden, bei 1 Woche nach Kauf aber nicht.


    Und wenn das Problem auch nach mehrmaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, würde sich dann ein Anwalt sicher sehr erfreut über den genannten Nachweis zeigen.


    Nur für den Fall der Fälle ....

    Veidi


    Der Link war nicht so sehr gedacht zur Lösungsfindung. Er war gemeint als Hinweis, dass dazu ein passender Thread existiert, den man auch findet (ca. 1 min bei mir), wenn man nach Knarzen etc beim HUD sucht. Passt da m.E. einfach besser rein.


    Danke!

    Hast du es auch wie ich mit einem Stück Pappe einmal durchgezogen?


    Trockenschmierspray verwendet VW soweit ich weiß auch für die Lager/Halterungen des Glasdachs.

    Laut TPI verwendet VW "Spezial-Gleitmittel (OT-Nummer: G 052 172 M2)". Was auch immer das genau ist.

    Findet man auch im Versandhandel, wenn man nach der Nummer googelt.


    Ich habe damit keinerlei Erfahrung und deswegen ist das auch nur ein Hinweis und keine Empfehlung.

    Siehe in RE: Knarzen / Dröhnen / Vibrieren aus dem Bereich HUD bzw. Lautsprecherabdeckung vorne