Du kannst in D keine in IT bezahlte MwSt. zurückbekommen, der D Staat zahlt doch nichts zurück, was du an Italien bezahlt hast. Du kannst mit einer Umsatz-Steuer-ID (DE…) nur ohne MwSt. in IT einkaufen.
Würde ich in IT nur den Nettobetrag bezahlen, wäre es super. Die haben aber einfach gesagt, ok 45 EUR und 0% enthaltene Umsatzsteuer.
So sieht meine Rechnung aus:
Wäre eine Umsatzsteuer ausgewiesen, dann könnte man die auch zurückholen.
- Wenn es sich um Umsatzsteuern eines EU-Landes handelt, kannst du dir diese im Rahmen des sogenannten Vorsteuererstattungsverfahrens zurückerstatten lassen.
Wenn Sie eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat sind und grenzüberschreitende Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt haben in dem Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, besteht Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß Artikel 170-171a Richtlinie unter Einhaltung der vollständigen Bestimmungen der Richtlinie 2008/9/EC.