3.0 - Anmeldung als Hauptnutzer jedes Mal bestätigen bei Autostart ?

  • Einmal drauf gedrückt und los geht es! Die Energie zum „Aufregen“ ist eigentlich verschwendet, meiner Ansicht nach.

    Nein, finde ich nicht, er nervt kolossal. Jedesmal der dumme Anmeldebildschirm der im Weg ist und nervt. Und vor allem weil er total unnötig ist. Nur weil irgendein Nerd bei VW irgendwelchen Regeln meint überinterpretieren zu müssen und wie dort so üblich keine Verantwortung übernehmen will, werden alle Kunden sinnlos damit genervt.

    Diese hirnlose Bestätigung sollte dringend weg! Es ist auch respektlos, den Kunden damit ständig für dumm zu verkaufen und gängeln.

  • Nein, finde ich nicht, er nervt kolossal. Jedesmal der dumme Anmeldebildschirm der im Weg ist und nervt. Und vor allem weil er total unnötig ist. Nur weil irgendein Nerd bei VW irgendwelchen Regeln meint überinterpretieren zu müssen und wie dort so üblich keine Verantwortung übernehmen will, werden alle Kunden sinnlos damit genervt.

    Diese hirnlose Bestätigung sollte dringend weg! Es ist auch respektlos, den Kunden damit ständig für dumm zu verkaufen und gängeln.

    Bin ja nicht immer deiner Meinung, aber jetzt mal zu 100%.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Ich bin für Face ID im Seitenspiegel. Dann erkennt mich mein ID schon von Weitem und kann gleich mal alles mit den richtigen Einstellungen hochfahren, bis ich drin sitze und. mich angeschnallt habe – natürlich nur, wenn auch der Schlüssel dabei ist. Der ID muss ja nicht jedes Mal loslegen, wenn ich den Müll rausbringe ;)

  • Diese bestätigung brauche ich auch nur beim ID. Bei anderen Fahrzeugen scheinen sie dann diese Programmierung "vergessen" zu haben. Oder gibt es spezielle ID Gesetze!

  • Nicht falsch verstehen, ich spreche euch nicht eure Kritik ab und würde mich auch freuen, wenn es ohne jeweilige erneute “Anmeldung“ ginge.

    Ich finde nur, dass ihr zuviel (Lebens-)Energie auf etwas verschwendet, was es eigentlich nicht wert ist und sich manche auch sehr darüber aufregen. Ändern können wir es aktuell nicht und der Wunsch es zu ändern ist postuliert. Ein ewiges Wiederholen und Aufregen ändert nichts und darum ging es mir. Zudem es mir als kleines Ärgernis erscheint, im Vergleich zu anderen Problemen mit den IDs.

  • Du redest hier von verschwendeter (Lebens-)Energie und doch postest du wiederholt um festzuhalten, dass sich andere Leute zu viel über ein deiner Meinung nach unwichtiges Problem aufregen. :/


    Meinst du Leute wollen für Extras wie "Keyless Access" viel Geld bezahlen, womit man sich auch nur einen Tastendruck spart, um dann gezwungen zu werden in der Software vom Auto unnötige Klicks zu machen?

    ID.4 Pro Performance, bestellt 20.04.2022, ausgeliefert 06.03.2023

    Ausstattung: Assistenz +, Design +, Infotainment +, Komfort +, Wärmepumpe, Anhängerkupplung

  • Du redest hier von verschwendeter (Lebens-)Energie und doch postest du wiederholt um festzuhalten, dass sich andere Leute zu viel über ein deiner Meinung nach unwichtiges Problem aufregen. :/


    Meinst du Leute wollen für Extras wie "Keyless Access" viel Geld bezahlen, womit man sich auch nur einen Tastendruck spart, um dann gezwungen zu werden in der Software vom Auto unnötige Klicks zu machen?

    Und dann geht Keyless nur halb, bei meiner Zoe muss ich nix machen nur VW meint, automatisches Abschließen ist viel zu gefährlich.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Mir würde es schon reichen, wenn der Bildschirm einfach beim Losfahren verschwindet. Das sollte ja nicht das Thema sein. Und welcher Gastfahrer meldet sich denn an? Ich würde als Gast einfach OK drücken, wenn ich merke dass die Anzeige nicht verschwindet. Ich vergesse das selbst auch oft und fummel dann unnötig auf dem Bildschirm rum um das OK zu treffen. Und es stimmt schon, warum geht für OK nicht auch die Lenkradtaste?


    Ich hab auf Youtube ein Video gesehen von einer Firma die so einen Dongle verkauft mit dem man auf die Software vom ID zugreifen kann incl. Steuerungselemente usw.. Ich würde so etwas nicht nutzen zu gefährlich, nachher gehen Softwareupdates nicht mehr, Garantieprobleme oder schlimmeres. Dort konnte man solche Sachen aber einfach in den Parametern umstellen z.B. das er sofort den Hauptbenutzer übernimmt.

    Das war bestimmt OBDeleven. Da kann man leider nur den alten Screen abschalten (also vor 3.0), für den neunen gibt es meines Wissens leider noch keine Codierung. Sonst wäre der bei mir schon weg.

    ID.4 GTX MJ23, Scale Silver, mit Vollausstattung (alle Pluspakete MJ22.5, nur keine AHK und 21“) 8).

    Bestellt Okt 21, Update auf MJ22.5-Plus-Pakete Dez. 21, Komm.-Nr. AH7xxx, Lieferung laut AB Juni 22, Fertigungsablauf Emden seit 21.10.22, FIN seit 08.12.22, Brief angekommen am 14.12.22; Auto angemeldet am 23.12.22, Auto angekommen beim Händler am 13.01.23, Übernahme am 21.01.23

    Einmal editiert, zuletzt von achim-e () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von achim-e mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das ist so nicht richtig. Der Datenschutz greift überhaupt erst bei personenbezogenen Daten. Wenn nun der Besitzer eines Fahrzeuges der Datennutzung zustimmt, sollten die restlichen Nutzer irrelevant sein. Denn VW kann die Daten nur dem Besitzer des Fahrzeuges zuordnen. Ich wüsste nicht wie man aus den Daten einen Personenbezug zu den anderen Nutzern herstellen sollte. Es wird ja nicht aufgezeichnet (hoffentlich :D), wer im Auto sitzt. Damit ist die Aufzeichnung für die anderen Nutzer auch nicht zustimmungspflichtig.


    Ich hab auf Youtube ein Video gesehen von einer Firma die so einen Dongle verkauft mit dem man auf die Software vom ID zugreifen kann incl. Steuerungselemente usw.. Ich würde so etwas nicht nutzen zu gefährlich, nachher gehen Softwareupdates nicht mehr, Garantieprobleme oder schlimmeres. Dort konnte man solche Sachen aber einfach in den Parametern umstellen z.B. das er sofort den Hauptbenutzer übernimmt.

    Naja, Du kannst ja als Hauptnutzer sehen wo Dein Auto sich gerade befindet. UU ist das aber vom Gastnutzer nicht gewünscht. Das Thema Tracking ohne Zustimmung (vgl. auch Airtag) ist schon recht eindeutig ein Datenschutzthema. Nicht nur für VW, sondern auch für den Hauptnutzer.

  • Naja, Du kannst ja als Hauptnutzer sehen wo Dein Auto sich gerade befindet. UU ist das aber vom Gastnutzer nicht gewünscht. Das Thema Tracking ohne Zustimmung (vgl. auch Airtag) ist schon recht eindeutig ein Datenschutzthema. Nicht nur für VW, sondern auch für den Hauptnutzer.

    Bei personenbezogen Daten geht es darum, dass die Daten die direkte oder indirekte Identifizierung einer Person zulassen. Das würden diese Daten eben nicht. Allenfalls können diese Daten dem Besitzer zugeordnet werden, der ja zugestimmt hat. Das der Besitzer zusätzlich weiß wer im Wagen sitzt, mag schon sein. Jedoch sind diese Daten nicht digital von VW gespeichert oder öffentlich digital zugänglich. Die gespeicherten Daten sind somit nicht personenbezogen mit anderen Fahrern in Verbindung zu bringen.

    ID.4 Pro Performance, bestellt 20.04.2022, ausgeliefert 06.03.2023

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    Einmal editiert, zuletzt von Hentur ()

  • Das der Besitzer zusätzlich weiß wer im Wagen sitzt, mag schon sein

    Aber das ist doch genau der knackpunkt: der hauptnutzer kann das auto im gewissen rahmen tracken, zb die parkposition. Es geht da weniger um vw. Dh der hauptnutzer kann den fahrer überwachen, dem muss der natürlich zustimmen, mit ok drücken. Oder eben gastnutzer wählen und nicht getrackt werden. Und es ist ja auch nicht eindeutig, wer gerade besitzer (nicht eigentümer) des schlüssels ist, denn dem kann man ja auch einfach der frau usw geben. Und da man ja nicht weiß wer in zukunft das auto mal mitnutzen kann, kann man auch nicht im vorauseilenden gehorsam für alle zukunft und für alle nutzer die zustimmung geben.

    Und die "tracking" Möglichkeiten sind ja mit 3.0 deutlich erhöht worden, daher gehen die alten Lösungen von 2.x rechtssicher nicht mehr.

    Es gibt übrigens eine einzige Möglichkeit den screen auszuschalte: keinen hauptnutzer haben und nur als gast aktiv sein, dann gibt's im benutzermenü eine entsprechende Option. Dh in dem Modus werden keine relevanten Daten aus dem Auto ausgeleitet usw so dass die Abfrage entfallen kann...

  • Aber das ist doch genau der knackpunkt: der hauptnutzer kann das auto im gewissen rahmen tracken, zb die parkposition. Es geht da weniger um vw. Dh der hauptnutzer kann den fahrer überwachen, dem muss der natürlich zustimmen, mit ok drücken.

    Nein genau das muss er nicht. Erstens hat der Besitzer ein berechtigtes Interesse zu wissen wo sein Fahrzeug ist, allein das kann schon den Datenschutz aushebeln. Zweitens ist das Wissen wer das Auto aktuell nutzt nicht digital gespeichert und somit der Personenbezug auch nicht digital gespeichert. Der Datenschutz bezieht sich aber nur auf digital gespeicherte Daten. Sollte der Besitzer die Infos wer das Fahrzeug gerade nutzt digital speichern, dann bräuchte er eventuell ein Einverständnis, aber auch nur wenn sein berechtigtes Interesse nicht überwiegt.

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  • Erstens hat der Besitzer ein berechtigtes Interesse zu wissen wo sein Fahrzeug ist, allein das kann schon den Datenschutz aushebeln

    DSGVO regelt in diesem Falle die Nutzung/Verarbeitung personenbezogener Daten durch VW und dem Eigentümer.


    Hier reden wir von den personenbezogenen Daten (Zeitpunkt + GPS Position) von Fahrer A. Diese Daten werden nämlich von VW gespeichert und von Eigentümer B eingesehen. Dazu muss Fahrer A zustimmen (sowohl zur Speicherung als auch zur Anzeige).

    Es ist in diesem Falle komplett egal, was Eigentümer B will. Die Aushebung des DSGVO gilt für die Verarbeitung von Daten mit berechtigten Interesse (und das selbst ist schon schwer zu begründen). Das wäre dann bei deiner Argumentation Aber nur die Anzeige (Eigentümer B) aber eben nicht die Speicherung (VW) von VW. VW kann kein berechtigtes Interesse darlegen.


    Daher muss der Fahrer A trotzdem VW die Verarbeitung der Daten bestätigen (sowie die Anzeige bei Eigentümer B).


    Im Auto bestätigt man sogar weniger WER (welches Profil) man ist, sondern eher dass jetzt DSGVO relevante Daten (sogar besonders schützenswert) übertragen werden.


    Edit: Nochmal etwas strukturierter.

    Die Speicherung personenbezogener Daten (z.B. GPS Position + Zeitsempel) ist zustimmungspflichtig. Daher braucht es vom Fahrer eine Zustimmung zur Verwendung dieser Daten.

    Ob der Eigentümer ein berechtigtes Interesse an der GPS Position nachweisen kann ist egal, denn das ändert nichts an der Verarbeitung (Speicherung) durch VW. Die Relevanz für den Eigentümer hebelt nicht den Datenschutz von Mittelsmännern aus.

    Freundliche Grüße Simon

    2 Mal editiert, zuletzt von siduenho ()

  • Nein genau das muss er nicht. Erstens hat der Besitzer ein berechtigtes Interesse zu wissen wo sein Fahrzeug ist, allein das kann schon den Datenschutz aushebeln.

    Bitte die Begriffe korrekt nutzen, da in diesem Zusammenhang sehr wichtig: Der Besitzer ist in dem Moment der Fahrer des Autos. Du meinst vermutlich den Eigentümer. Hier müsste erstmal zu beweisen sein, dass der VW-Konzern ohne Wissen des Besitzers "im Auftrag" des Eigentümers Daten wie Standorte speichertnund weiterleiten darf. Das dürfte gerade in Deutschland schwer werden.


    Zweitens ist das Wissen wer das Auto aktuell nutzt nicht digital gespeichert und somit der Personenbezug auch nicht digital gespeichert. Der Datenschutz bezieht sich aber nur auf digital gespeicherte Daten. Sollte der Besitzer die Infos wer das Fahrzeug gerade nutzt digital speichern, dann bräuchte er eventuell ein Einverständnis, aber auch nur wenn sein berechtigtes Interesse nicht überwiegt.

    Die Daten (zB letzter Parkort) werden digital gespeichert und dem Eigentümer jederzeit per App zur Verfügung gestellt. Durch die Verknüpfung von Daten (hier: digital gespeicherter Standort durch VW geliefert, Wissen des Eigentümers wer Besitzer ist) hast du hier eindeutig eine relevanz.

    Als VW würde ich hier eindeutig auf die sichere Seite gehen...

    Alleine schon die Fragestellung: "Du kannst ohne Wissen des Nutzers diesen indirekt tracken - ist das erlaubt?" ......


    Nebenbei: VW musste ja für die älteren Modelle rückwirkend die Services "Geschwindigkeitswarnung" und "Gebietswarnung" einstellen. Das war ja ein verwandt gelagertes Thema.


    (Beispiel aus einer Benachrichtung an einen Kunden:

    Mit unseren Diensten „Geschwindigkeitsbenachrichtigung“ und „Gebietsbenachrichtigung“ haben wir das Ziel verfolgt, Sie als Hauptnutzer zu informieren, wenn Ihr Fahrzeug eine vorab von Ihnen festgelegte Geschwindigkeitsschwelle überschreitet oder inner- bzw. außerhalb eines vorab geografisch festgelegten Gebiets verwendet wird.
    Im Rahmen wiederkehrender internationaler Rechtsprüfungen haben wir nun aber verstärkt die Tendenz festgestellt, dass die datenschutzrechtlichen Hinweise an andere von Ihnen zum Gebrauch ermächtigte Fahrzeugnutzer vor dem Fahrtantritt (Gastnutzer, Anonymer Gastnutzer) als nicht hinreichend bewertet werden.
    Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die beiden Dienste nicht länger anzubieten. Für das nachfolgend genannte Fahrzeug werden diese spätestens ab dem 01.03.2022 nicht mehr zur Verfügung stehen."

  • Das ist alles gut und richtig, erklärt aber nicht, warum ich als Hauptnutzer (und einziger Nutzer) das bei JEDEM Fahrtantritt AKTIV bestätigen muss.

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