"F" wie Fossil
Oder fossil fuel vehicle
Oder fossil fuel vehicle
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Bekommen dann eigentlich irgendwann die verbliebenen Verbrenner ein V ans Ende des Nummernschildes? 😁
Nei, einen Warnaufkleber:
😷 nicht zu nahe Auffahren! 😷
Über Risiken fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
Doch, die Crit'Air 0 wird per Bundesgesetz als Äquivalent zum E-Kennzeichen anerkannt. Du meinst dagegen die Umweltplakette - die hat mit dem E-Kennzeichen nichts zu tun und da wird in Freiburg die Crit'Air 0 (und vermutlich auch 1 und 2) anerkannt, nicht aber bundesweit.
Die ganze Zeit als stille Mitleserin, konfrontiert mit der Frage: Abrücken von meinem Wunschkennzeichen wegen einem E, war ich bzgl. dieser Nachricht sehr dankbar. Allerdings fehlte mir der konkrete Nachweis.
Wer wie ich den genauen Nachweis sucht wird in der Fahrzeugzulassungsverordnung fündig. Der Paragraph 11 der FZV sei zitiert:
"(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich."
Zusätzlich der Aspekt, das mit Auslaufen des EmoG am 31.12.2026 die Grundlage für E-Autovorteile wegfallen sollten, werde ich nun definitiv die Crit'Air Lösung wählen.
Hat denn wirklich jemand Erfahrung damit gemacht, ob Politesse Lieselotte und Gisela in der deutschen Provinz schon jemals diesen Aufkleber gesehen haben und bei 1010-66er Schildern vor dem Knöllchen verteilen die Windschutzscheibe begutachten?
Und was steht denn im Kommentar zu § 11 V FZV zu BRD-Kennzeichen mit Crit'Air?
Hat denn wirklich jemand Erfahrung damit gemacht, ob Politesse Lieselotte und Gisela in der deutschen Provinz schon jemals diesen Aufkleber gesehen haben und bei 1010-66er Schildern vor dem Knöllchen verteilen die Windschutzscheibe begutachten?
Und was steht denn im Kommentar zu § 11 V FZV zu BRD-Kennzeichen mit Crit'Air?
Und wenn Politesse Lieselotte ein Knöllchen druckt, so ist mit Verweis auf §11 FZV im Nachgang dieser als ungültig von der Behörde zu werten. Ergänzend würde ich die STVO §39 Absatz 10 anführen, die wiederum in der Gültigkeit des Schildes 1010-66 auf §11 FZV Absatz 5 verweist.
Zur letzten Frage steht doch die Antwort im zitierten Absatz "für im Ausland erteilte Plaketten"
Zusätzlich der Aspekt, das mit Auslaufen des EmoG am 31.12.2026 die Grundlage für E-Autovorteile wegfallen sollten
Könnte man davon ausgehen, dass das in dem Zitat benannte Gesetz auch nicht mit einer anderen Formulierung an der anderen Stelle fortgeführt wird?
Denn aus meiner Sicht und im Hinblick auf die Dauer meines Leasings von 48 Monaten würde ein E-Kennzeichen keinen Sinn machen, da ich zugunsten des E-Kennzeichens auf ein Zeichen verzichten musste.
Das heißt, statt ST-XX-XXXX ist es nun ST-XX-XXXE geworden.
Seid ihr sicher, dass das "Crit'Air 0" Zeichen für Fahrzeuge die in der BRD zugelassen werden, als Ersatz für das E-Kennzeichen gültig ist?
Das "Crit'Air 0 Zeichen ist doch eine Umweltplakette, hatt also nichts mit unserem E-Kennzeichen zutun.
Moin,
es ist mir egal, ob die "Crit'Air 0" - Plakette zugelassen ist, ich habe sie aber trotzdem an der
Frontscheibe.
Als mein ID zugelassen wurde bekam ich die grüne Umweltplakette mit der 3 drauf.
Das ist die selbe Plakette, die mein 964 hat - der ist aber schon 34 Jahre alt.
Alles wird gut
Stefan
Seid ihr sicher, dass das "Crit'Air 0" Zeichen für Fahrzeuge die in der BRD zugelassen werden, als Ersatz für das E-Kennzeichen gültig ist?
Das "Crit'Air 0 Zeichen ist doch eine Umweltplakette, hatt also nichts mit unserem E-Kennzeichen zutun.
Natürlich hat das nix mit dem E zu tun.
Aber du darfst damit sicher an Stelle der deutschen grünen3 in die Umweltzone in Stuttgart fahren. Das darf man mit dem E alleine ja nicht.
Alles anzeigenMoin,
es ist mir egal, ob die "Crit'Air 0" - Plakette zugelassen ist, ich habe sie aber trotzdem an der
Frontscheibe.
Als mein ID zugelassen wurde bekam ich die grüne Umweltplakette mit der 3 drauf.
Das ist die selbe Plakette, die mein 964 hat - der ist aber schon 34 Jahre alt.
Alles wird gut
Stefan
Eine grüne Plakette mit einer 3?
Alle grünen haben eine 4.
Und wenn Politesse Lieselotte ein Knöllchen druckt, so ist mit Verweis auf §11 FZV im Nachgang dieser als ungültig von der Behörde zu werten. Ergänzend würde ich die STVO §39 Absatz 10 anführen, die wiederum in der Gültigkeit des Schildes 1010-66 auf §11 FZV Absatz 5 verweist.
Zur letzten Frage steht doch die Antwort im zitierten Absatz "für im Ausland erteilte Plaketten"
Ist das so? Was sagt die Rechtsprechung? Was sagt der Kommentar zu § 11 V FZV?
Natürlich hat das nix mit dem E zu tun.
Dann ließ mal den Thread vom Alter Fritz weiter oben und Weitere, da wird darüber spekuliert ob das Zeichen als Ersatz für das E-Kennzeichen zu verwenden, bzw. zulässig ist.
Zitat von Alter FritzDoch, die Crit'Air 0 wird per Bundesgesetz als Äquivalent zum E-Kennzeichen anerkannt.
Der Thread heißt übrigens:
E-Kennzeichen Vorteile - Rechten und Pflichten
Alles anzeigenIch brauche also:
1) Crit'Air vorne
2) Grüne Glühbirne vorne
3) Blauer Aufkleber auf der Rückseite?
Alle 3 basieren auf europäischen Normen, die in einer europäischen genormten Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind.
Stellen Sie sich vor, jedes Land würde dem Reiseführer Land Deutschland folgen und 2 (!) Aufkleber verlangen, um zu beweisen, dass das Auto keine Emissionen hat. 28 Aufkleber vorne, 28 Aufkleber hinten.
Was für ein Quatsch...
Ja, wenn da die Hybrid-Fahrzeuge mit dem „E“ nicht wären. Vielleicht brauchte es dann keinen Aufkleber.
Ich habe durch das E endlich eine tolle Nimmer und werde es auf jeden Fall so lange wie möglich behalten, ob Vorteile oder nicht.
Im Moment verhindert es auf jeden Fall jegliche Diskussion mit den Mützenträgern. Ein klarer Vorteil finde ich.
Drei Gründe dafür:
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