Wir drehen uns im Kreis.
Für mich ist das weiterhin vom Gesetzgeber so nicht gewollt. So gern ich es anders lesen würde. In Abs. 4 S. 1 stellt er Ausnahmen ja auch ausdrücklich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge fest. Für deutsche Fahrzeuge will er ausschließlich das E im Kennzeichen haben.
Wir werden wohl auf die ersten Gerichtsentscheidungen warten dürfen.
Ehrlich, ich schreib da mal das Ministerium an. Ich versteh die Bedenken mit Absatz 4, mit Absatz 5 wurde aber eben noch eine andere Tür geöffnet. Den Sinn dahinter muss man nicht verstehen. Überhaupt die Bedingungen für das E sowie die ganzen sondereuropäischen Wege sind einfach nur bescheuert. Man könnte alles sinnvoll europäisch gestalten.