Beiträge von JAmb

    Wir drehen uns im Kreis.


    Für mich ist das weiterhin vom Gesetzgeber so nicht gewollt. So gern ich es anders lesen würde. In Abs. 4 S. 1 stellt er Ausnahmen ja auch ausdrücklich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge fest. Für deutsche Fahrzeuge will er ausschließlich das E im Kennzeichen haben.


    Wir werden wohl auf die ersten Gerichtsentscheidungen warten dürfen.

    Ehrlich, ich schreib da mal das Ministerium an. Ich versteh die Bedenken mit Absatz 4, mit Absatz 5 wurde aber eben noch eine andere Tür geöffnet. Den Sinn dahinter muss man nicht verstehen. Überhaupt die Bedingungen für das E sowie die ganzen sondereuropäischen Wege sind einfach nur bescheuert. Man könnte alles sinnvoll europäisch gestalten.

    Seid ihr sicher, dass das "Crit'Air 0" Zeichen für Fahrzeuge die in der BRD zugelassen werden, als Ersatz für das E-Kennzeichen gültig ist?


    Das "Crit'Air 0 Zeichen ist doch eine Umweltplakette, hatt also nichts mit unserem E-Kennzeichen zutun.


    Exakt. Es wird spekuliert.


    Ich will das ja nicht schlechtreden und würde mich als Nicht-E-Fan freuen, wenn das für Nicht-E-Fans eine legale Umgehung wäre. Allein, ich glaube (noch?) nicht daran. Der Gesetzestext ist unter Garantie nicht für in DE zugelassene Fahrzeug gedacht gewesen. Es würde mich daher sehr überraschen, wenn irgendein Gericht hier pro Crit'Air + DE-Kennzeichen entscheidet.

    Der Gesetzestext sagt aus, was alles als Nachweis für ein E-Auto dient. Ausländische Plaketten, die ein E-Auto als solches nachweisen werden dem E-Kennzeichen oder deutschen Plaketten als solches gleichgesetzt. Mich würde es eher wundern, wenn ein Gericht Kontra Auslandsplakette entscheidet. Das Kombiverbot müsste ausdrücklich erwähnt werden. Das ist aber nicht der Fall.


    Eine Umweltplakette, die speziell E-Autos nachweist (deren Definition bisher im EmoG 2), ersetzt laut FZV 11 (5) das E-Kennzeichen. Für die deutsche Umweltzone, brauchts wiederum aber die Umweltplakette. Das ist hier aber nicht die Frage.

    Hat denn wirklich jemand Erfahrung damit gemacht, ob Politesse Lieselotte und Gisela in der deutschen Provinz schon jemals diesen Aufkleber gesehen haben und bei 1010-66er Schildern vor dem Knöllchen verteilen die Windschutzscheibe begutachten?


    Und was steht denn im Kommentar zu § 11 V FZV zu BRD-Kennzeichen mit Crit'Air?

    Und wenn Politesse Lieselotte ein Knöllchen druckt, so ist mit Verweis auf §11 FZV im Nachgang dieser als ungültig von der Behörde zu werten. Ergänzend würde ich die STVO §39 Absatz 10 anführen, die wiederum in der Gültigkeit des Schildes 1010-66 auf §11 FZV Absatz 5 verweist.


    Zur letzten Frage steht doch die Antwort im zitierten Absatz "für im Ausland erteilte Plaketten"

    Doch, die Crit'Air 0 wird per Bundesgesetz als Äquivalent zum E-Kennzeichen anerkannt. Du meinst dagegen die Umweltplakette - die hat mit dem E-Kennzeichen nichts zu tun und da wird in Freiburg die Crit'Air 0 (und vermutlich auch 1 und 2) anerkannt, nicht aber bundesweit.

    Die ganze Zeit als stille Mitleserin, konfrontiert mit der Frage: Abrücken von meinem Wunschkennzeichen wegen einem E, war ich bzgl. dieser Nachricht sehr dankbar. Allerdings fehlte mir der konkrete Nachweis.

    Wer wie ich den genauen Nachweis sucht wird in der Fahrzeugzulassungsverordnung fündig. Der Paragraph 11 der FZV sei zitiert:


    "(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich."



    Zusätzlich der Aspekt, das mit Auslaufen des EmoG am 31.12.2026 die Grundlage für E-Autovorteile wegfallen sollten, werde ich nun definitiv die Crit'Air Lösung wählen.