Wäre aber ungerecht, denn ein anderer ID3 oder anderer Stromer wären nicht verfügbar und wenn, dann nur zu Mondpreisen. Ich müsste dann ja wieder einen Stinker fahren.
Na ja, ist nur eine theoretische Frage. Wollen wir mal hoffen, dass sowas nicht passiert. Und ob die gegnerische Versicherung die Staatsprämie verrechnet, ist auch noch die Frage.
Das er nicht verfügbar ist, da kann ja die Versicherung nichts dran ändern. Stell dir vor du hast einen seltenen Oldtimer, der lässt sich auch nicht wiederbeschaffen. Bei einem Haftpflichtschaden wird dir der Wert ausgezahlt. Theoretisch brauchst du dir ja nicht mal ein neues Auto kaufen und kannst mit dem Geld machen was du willst. Ich denke auch die Lieferzeit wird dann dein Problem sein. Wenn du einen neuen ID.3 bestellst müsstest du dir wohl für die Wartezeit bis zur Lieferung einen Gebrauchtwagen organisieren. So weit ich weiß hast du eine gewisse Zeit Anspruch auf einen Mietwagen, damit du eine angemessene Zeit hast dir einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Bis zur Lieferung eines Neuwagens wird die Versicherung den aber nicht bezahlen. Hast du den Schaden selbst verursacht hängt es von deiner Versicherung ab, bei meinem Versicherer kann man zwischen drei Tarife wählen die 3, 12 oder 24 Monate den Neupreis erstatten und danach den Zeitwert.