Wenn man liest, das beim ID3 Pure teilweise der Liefertermin schon auf Mitte 2022 verschoben wurde, muss ich mich jetzt um das Thema Ersatzmobilität kümmern, da jetzt bei meinem alten Audi A2 der TÜV fällig wird und die notwendigen Reparaturen für weitere 2 Jahre TÜV unrentabel und unkalkulierbar sind.
Alsos trage ich mal zusammen:
Unverbindlicher Liefertermin 11/2021 bedeutet, das der Händler als Vetragspartner ab dem 1.12.2021 in Verzug kommt.
6 Wochen später kann man dann entweder:
- Zwei mal nacheinander eine Frist von 10...14 Tagen setzten und beim zweiten Mal drohen, vom Vertrag zurück zu treten um dann bis 25% vom Fahrzeugwert Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. DenSchaden muss man natürlich beweisen können. Wie wird denn in der Rechtsprechung der "Schaden" definiert? Wenn ich einen schneller lieferbaren Tesla kaufen "muss", ist dann der Aufpreis zum Tesla "Schaden"? Recht haben und Recht=Schadensersatz zu bekomen sind ja bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Gibt es da schon Erfahrungswerte? Viele Expterten sagen ja, wenn während Corona bestellt wird, kann von den Konzernen nicht argumentiert werden, das man von den Auswirkungen von Corona überrascht wurde und man daher der Liefertermin nicht einhalten konnte. Andererseits habe ich die böse Erfahrung gemacht, das mein hochverzinster Bausparvertrag wie unzähligen anderen Kunden vertragswidrig gekündigt wurde und das immer ohne Folgen blieb, da vor den Gerichten quasi mit der Notsituation der Bausparkassen argumentiert wurde.
- Auf die Lieferung drängen, der "Schaden" ist dann max. 5% vom Fahrzeugwert. Diesen Schaden muss man aber erst mal vorweisen können.(?) So wie ich das verstehe, wird einem aber recht automatisch Ersatzmobilität angeboten. Kann es sein, das die Ersatzmobilität nur so lange möglich ist, bis sie einen Wert von 5% des Fahrzeugwert erreicht hat? Beim Pure für 36000EUR wären das 1800EUR. Wenn die Ersatzmobilität 30 EUR am Tag"wert" wäre, würde man ja nur rund 2 Monate Ersatzmoboilität bekommen.... Wie läuft denn das so in der Praxis?
Ansich wäre es mir am liebsten, wenn ich mit dem AH aushandeln könnte, das man mir das G eld für den Leihwagen auszahlt, aber ob die sich darauf einlassen?