Wenn man das Alles, insbesondere RE: Plötzliche Beschleunigung im Einparkvorgang
so liest, sollte das KBA einen Rückruf der ID-Reihe v.A.w. prüfen, auch wenn es nur wenige Einzelfälle zu sein scheinen.
Mein "nackter Hirsch" aus 2021 hatte bisher glücklicherweise niemals unbeabsichtigt beschleunigt.
Ich wünsche allen Betroffenen, dass sich der Sachverhalt aufklärt und sofern der Fehler nachweislich auf Seiten von VW liegt, die Wolfsburger unkompliziert den Schaden regulieren und es nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit ankommen lassen, wobei meine bisherigen Erfahrungen mit VW und dem "Freundlichen" mit dem ID3 da nicht hoffnungsfroh stimmen.