Inzwischen wird das Bild zum Thema Verhandlungsspielraum beim ID.4 durch die Umfrage und eure Beiträge immer klarer für mich. Ich ziehe folgende Schlüsse für mich.
- Partner bei einem Kaufvertrag über ein ID-Modell sind der Endkunde und der "VW-Konzern". Der Händler ist nicht mehr der Verkäufer des Wagens. Insofern ist der Preis im Kaufvertrag faktisch nicht mehr verhandelbar.
- Der Händler erwirtschaftet immer eine Gewinnmarge. Gleichgültig, ob er Verkäufer des Wagens ist oder nur Mittler in einem Agenturmodell. Rechtlich und wirtschaftlich ist er grundsätzlich immer in der Lage dem Kunden/Käufer entgegenzukommen.
- Die echten Rabatte auf den Kaufpreis (bspw. für Fahrlehrer oder Schwerbehinderte) sind gegenüber Verbrennern gesunken. Bei Fahrlehrern von 17 auf 10,5%. Bei den Schwerbehinderten sank der Satz von 15 auf 4%.
- Es gibt Hinweise darauf, dass die Provision bei den ID-Modellen für die Händler bei nur 6% liegt. Siehe Wirtschaftswoche und elektroauto-news.
Wir haben Umfrageteilnehmer, die mehr als 10% bzw. mehr als 20% "Reduzierung" ausgehend vom Listenpreis angeklickt haben? Wie passt das mit dem Punkt unter 4. zusammen?
- Sind die Provisionen doch höher als die in den Artikeln unter 4. berichteten 6 Prozent?
- Handelte es sich möglicherweise um Rabatte für Großkunden bei Firmenwägen?
- Haben die Käufer eventuell Ihre Prämien von Staat und Händler mit eingerechnet?
Ich hoffe, wir bringen gemeinsam mehr Licht ins Dunkel. Vielen Dank für eure Beiträge!