THG-Quote 2023 - Infos und Anbieter im Vergleich

  • Ich formuliere es mal anders: Es gibt Websites, die gestalten ihre Cookie-Banner sehr eindeutig. Und es gibt Websites, die haben nicht nur keinen "nur notwendige" oder "alle ablehnen"-Knopf, die machen den Knopf für "Einstellungen" so klein und unscheinbar und den für "alle akzeptieren" so leuchtend und groß, dass man da sehr genau aufpassen muss.


    Natürlich liegt die Verantwortung bei einem selbst. Ich für meinen Teil mache aber um solche Websites mittlerweile einen Bogen. Und es ärgert mich massiv, dass Menschen mit juristisch einwandfreien aber moralisch-designtechnisch äußerst fragwürdigen Methoden über den Tisch gezogen werden (können).


    Aktuelles Beispiel aus dem analogen Leben:

    Das ist die Mogelpackung des Jahres 2023
    Die "Mogelpackung des Jahres 2023" steht fest: Besonders dreist hat der Lebensmittelkonzern Mondelez mit seinen "TUC Bake Rolls" die Verbraucher getäuscht.…
    www.tagesschau.de

  • Ich hatte für 2023 bereits Ende 2022 beantragt und immer noch nichts erhalten.

    Angeblich ist die Bearbeitungszeit beim entsprechenden Amt so lang.

    Macht es Sinn denen eine Frist zu setzen? Also wenn ich 2 Wochen weiterhin nichts überweisen wurde dann schalte ich einen Anwalt zum prüfen ein, oder so?

  • So sah Ende 2022 die Ankündigung der AGB-Änderung aus.

    Weder wurde hier zusammenfassend kurz erklärt was sich ändert, noch wurde die neue AGB als Anhang mitgeliefert.

    Stattdessen ein Link mit einer eindeutigen ID, damit der Versender tracken kann, wer diese AGB überhaupt abgerufen hat.

    Der fettgedruckte Text der Email spricht für sich. Man suggeriert dem Kunden nichts zu tun.


    Email vom 16.11.2022 zur AGB-Änderung.png


    Und wenn man diesen Link aufrief und laß, musste schon genau aufpassen, dass man nicht der irrigen Annahme verfiel, nur den Vertrag zu kündigen. Man musste expliziert dieser neuen AGB bis zum 15.12. widersprechen.


    Ende November habe ich das getan. Als Antwort kam "Hiermit bestätige ich dir deine Kündigung. Diese wird nach Ablauf deines vereinbarten Abtretungszeitraums, also zum 31.12.2022, wirksam.". Tatsächlich wurde das Fahrzeug aber in deren Portal weiter als laufender Vertrag bis zum 31.12.2023 geführt. Auf meine kritische Nachfrage per Email erfolgte keine Reaktion.


    Am 12. Dezember habe ich dann nochmal zum 31.12.2022 gekündigt. Erst am 15.12. wurde mir dann die "Begrenzung des Abtretungszeitraums auf 2022 bestätigt.


    Und wie oben schon von anderen geschrieben - ich mag das juristisch nicht bewerten - die Vielzahl der Fälle, wo man im guten Glauben war, etwas anderes vereinbart zu haben, sprechen für sich.


    Sunshine Resume oben könnte ich hier eigentlich nochmal als Schlußsatz einfügen. Sehr treffend.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha L ()

  • Flanigen , da dieser THG Thread eigentlich für alle Anbieter "genutzt"* wird, besser bei solchen neuen Hinweisen den Anbieter dazu schreiben.


    * auch wenn es letztens nen paar Tage fast nur um Juicify ging und jetzt um Geld für eAuto...

  • ich nehme mal an, du meinst, dass diejenigen weniger als erhofft erhalten haben. Denn ich kenne wie gesagt keinen Fall, bei dem nichts ausbezahlt wurde!


    Und warum hat man weniger bekommen als erhofft?

    Es ist faszinierend, wie man bei entsprechender Provisionierung trotz vorliegender anderer Aussagen seinen Anbieter weiterhin massiv verteidigt und vernebelt. 👍🏻


    Es geht hier nicht um erhofft. Es geht hier um eindeutig und unstrittig vereinbarte Garantieauszahlungen iHv. 250 Euro. Nix mit Flex. Nix mit Hoffen. Nix mit Beten.


    Garantie. Vertraglich fest und fix vereinbart.


    Und einseitig und heimlich durch deinen Geschäftsfreund abgeändert auf lächerliche 50 Euro und damit illegal beim UBA usw. beantragt.


    Aber das weißt du alles, da du diesen Thread ja aufmerksam verfolgst.

  • Ich hatte für 2023 bereits Ende 2022 beantragt und immer noch nichts erhalten.

    Angeblich ist die Bearbeitungszeit beim entsprechenden Amt so lang.

    Macht es Sinn denen eine Frist zu setzen? Also wenn ich 2 Wochen weiterhin nichts überweisen wurde dann schalte ich einen Anwalt zum prüfen ein, oder so?

    Das ist definitiv nicht normal. Alles von Ende 2022 sollte schon seit mehr als einem halben Jahr abgearbeitet sein. Hier solltest du auf jeden Fall nochmal aktiv werden.


    Werselinger ich finde es spannend, dass du meine Antwort weglässt. Dort habe ich die Gründe doch erläutert.

    Wenn ein Betrug vorliegt, dann sollten diejenigen damit zum Anwalt gehen und die Sache notfalls vor Gericht klären lassen.


    Und nein - ich weiß nicht, was jeder einzelne gewählt und bekommen hat. Ich weiß nur, dass in jedem Fall, den ich genauer betrachtet habe, am Ende alles ganz anders war als es hier vollmundig behauptet wurde.

  • In meiner E-Mail vom 16.11.2022 gab es direkt unter dem von dir geteilten Part übrigens noch folgende Hinweise, die auf einige Punkte von dir gut eingehen:
    pasted-from-clipboard.png

    Widerspruch gegen die AGB war unkompliziert per Mail auch noch nach dem 15.12.2022 möglich und führte innerhalb von ein paar Tagen auch zu einer Begrenzung im Account und letztendlich zu einer Löschung des gesamten Accounts in 2023.

  • siroj und Micha L


    Und die beiden aufgeführten Punkte waren wirklich die beiden wesentlichen Änderungen und die einzigen wichtigen Änderungen der AGB ?

    Falls ja, war die Änderung eher unbedeutend für die allermeisten Kunden. Falls ja, warum gab es dann Probleme ?


    Da ich kein Kunde von Geld für eAuto bin oder war, kann ich es nicht beurteilen.

  • Da ich kein Kunde von Geld für eAuto bin oder war, kann ich es nicht beurteilen.

    Selbst, wenn du es gewesen wärst, ist die Sachlage, wie ich sie in D ständig feststelle.

    Eindeutig uneindeutig. Immer im entschiedenen vielleicht und eventuell formuliert.


    Das ist die Kultur, in der wir momentan leben.

    Nicht nur bei den THG und e-auto. Hier geht es ja maximal um 250 Euros und vermutlich böse Buben oder Mädels.


    Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, selbst wenn man wegen dem 10 fachen oder noch höheren Geldbetrag gegen eine ausschließlich im Internet tätige Firma vorgeht, dass einem der Staatsanwalt nach einer Beruhigungszeit von 1 -1 1/4 Jahr die Einstellung des Verfahrens schickt.

    Grund: vielfältig, da die Rechtslage im Internet in vielen Fällen unklar ist und es dadurch keine Grundlage der Verfolgung gibt.


    Also: Beruhigen, Blutdruck senken, und vergessen. Das ist Deutschland heute!

    8)

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Dalt Wisney

    Die Absenkunkung der Vergütung von 400 Euro auf 250 Euro für das Folgejahr.


    Durch die AGB geht man grundsätzlich eine Abtretung für zwei Kalenderjahre ein. Und das, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht feststeht, welche Gegenleistung der Vertragspartner für das zweite Jahr erbringen wird. Mir fällt spontan kein Lebensbereich ein, wo man so unbestimmte Vereinbarungen trifft. ich habe diese AGB-Änderung bekommen und im Webportal stand lapidar, dass für das Folgejahr eine Vormerkung von 250 Euro vorgesehen ist.


    Stiftung Warentest empfielt nur Vertragslaufzeiten für 1 Jahr einzugehen.

  • ich finde es spannend, dass du meine Antwort weglässt. Dort habe ich die Gründe doch erläutert.

    Wenn ein Betrug vorliegt, dann sollten diejenigen damit zum Anwalt gehen und die Sache notfalls vor Gericht klären lassen.

    Oh, ol, sorry. Dann muss ich die überlesen haben. Ich sehe nur wie du dich seitenlang über Flexoptionen auslässt und allen suggerierst, dass sie ja doof seien und natürlich das gewählt hätten.


    Von der Garantievariante habe ich von dir nichts gefunden. Aber verständlich, da kann es ja auch keine zwei Meinungen geben. Da schweigt man dann lieber zu den Maschenschaften des Kumpels.


    Ja, zum Anwalt des Staates. Wird sicher der eine oder andere Geschädigte (die es deiner Einlassung zufolge ja weiterhin gar nicht gibt) bereits getan haben oder noch tun. Unter Garantie und nicht per Flex. 😉


  • Also mit den 2 Jahren hätte ich erst mal kein grundsätzliches Problem. Ich würde aber erwarten, dass man so einen wesentlichen Vertragsbestandteil transparent und deutlich VOR dem Vertragsabschluss und OHNE Studium der AGB sieht.

    Bei einer solchen Anpassung von 400 auf 250 € würde ich ebenfalls einen deutlichen Hinweis direkt in der Mail erwarten - zusammen mit der Belehrung, dass man (und wie man) der Änderung widersprechen kann.


    Dann wäre es transparent und fair und für mich völlig OK. Sollten solche aber Punkte eher "irgendwo" im "verborgenen stehen, wäre es für mich intransparent und nicht OK.


    Und mit "OK" vs. "nicht OK" geht es mir nicht um irgendwas wie Täuschung / Betrug sondern um einen Anbieter, der transparent sein Angebot darstellt - oder eben nicht. Und damit einen guten oder eher schlechten Anbieter.


    Und das ist allgemein gemeint, gar nicht konkret bezogen auf Geld für eAuto - mit dem ich ja gar keine persönlichen Erfahrungen habe.

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