Da gab es doch einige Seiten vorher folgende Aussage:
Zitateine Softwareänderung, die genehmigungsrelevante Systeme beeinflussen kann, ist eine Änderung, die gem. § 33 KFG vom Zulassungsbesitzer angezeigt werden muss. Porsche Österreich ist an das BMK mit der Frage herangetreten, wie gegenständliches Softwareupdate zu behandeln ist. Die Frage konnte mittlerweile geklärt werden, sodass aus Sicht des BMK bereits mit der Ausrollung des Updates begonnen werden kann.