Allerdings darf man dann nicht auf ausgeschilderten E-Parkplätzen (Ladesäule, Parkscheibe, frei Parken) stehen. Man bekommt trotz offensichtliczhem E-Fahrzeug (auch mit angeschlossenem Ladekabel) einen Strafzettel
Bauto, das scheint so.
Alle diese Regelungen sind per se nichtig, da diese lokale satzungsartige Regelungen sind.
Ein Gesetz oder Gesetzgebungsverfahren dazu gibt es in D nicht.
Das bedeutet, daß jeder Widerspruch gegen ein Strafgeld bei Vorlage, das es sich um ein E- Fahrzeug (Fahrzeugschein) handelte glatt durchgeht.
Diese Regelungen mit Parkplätzen o.ä., wie oben geschrieben kenne ich schon.
Meistens hat es ausgereicht der Behörde zu schreiben, daß ich ein E Fahrzeug habe (Fahrzeugschein).
Im Ausland bin ich vorsichtiger, insbesondere in der Schweiz und Österreich. die dürfen einem das Auto beschlagnahmen, wenn man in deren Sichtweise böses tut.