Du irrst mal wieder. Außer deinen Falschaussagen hat hier keiner versucht meine zutreffenden Aussagen zu korrigieren. Wieso auch...
Bezeichnend, dass du deinen Fehler mal wieder nicht einsehen möchtest. 😚
Berichte uns doch einfach zu gegebener Zeit von deinem vergeblichen Abholversuch und dann lachen wir alle gemeinsam. Aber da wird dann ja nichts mehr von dir kommen.
Ach Mensch, gib Dir doch einmal Mühe!!
Wieder so eine Low-Performer Aussage ohne jeglichen Inhalt, so wird das doch nichts.
Meine Frage war: „
Wenn ich ein Fahrzeug bei VW kaufe, es aber -warum auch immer- nicht zulassen möchte, kann ich es nicht in der Autostadt abholen?“
Deine Antwort war: „Nein, kannst Du nicht“
Daraufhin habe ich in der Gläsernen und in WOB angerufen und jeweils die Auskunft erhalten, dass man sein Fahrzeug dort natürlich mit Überführungskennzeichen abholen kann.
Wem soll ich da jetzt glauben?
Dir und Deinen schlichten Behauptungen, oder den Zuständigen Vorort.? 🤷🏻♂️
Wahrscheinlich ist es so wie joernh sagt. Es geht, aber nur mit eigenen Roten oder Kurzzeitkennzeichen, nicht mit Roten z.B. einer Werkstatt oder Autohaus.
Damit ist diese Diskussion für mich beendet.
PS Sorry an alle anderen, dass ich mich auf diese ausufernde OT Diskussion mit ihm überhaupt eingelassen habe.