Nein, kannst du nicht.
Das ist weder eine Quelle, noch eine Rechtsgrundlage, also inhaltlich wenig hilfreich und zu dem wohl auch nicht korrekt.
Deshalb habe ich eben einmal kurz in der Gläsernen und in WOB angerufen und telefonisch die Antwort erhalten: Überhaupt kein Problem, nicht üblich, aber es ist ihr gutes Recht, das Fahrzeug auch mit Überführungskennzeichen abzuholen“.
🤷🏻♂️