VW gibt bis zu 8 Jahre oder bis zu 160.000 km (was als erstes zutrifft), eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität der Batterie 70% nicht unterschreitet. Falls bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Rahmen der Garantiebedingungen 70% unterschritten werden, stellt VW wieder (vermutlich durch Austausch einzelner Batteriemodule) einen Zustand von 70% her, d.h. sie tauschen natürlich nicht die ganze HV-Batterie aus, damit man wieder auf 100% kommt.
Interessant dürfte werden, welche Partei (VW oder Kunde) dann im Garantiefall nachweisen (womöglich mit aufwändigen und teuren Gutachten) oder zumindest glaubhaft machen muss, dass die Batterie korrekt genutzt wurde. Da VW (siehe Diesel-Gate) durchaus prozesserprobt und -freudig ist, bliebe dann womöglich nur ein langwieriger Rechtsstreit. Und definitiv kann VW mit seiner Finanzkraft die besseren Anwälte und Gutachter aufbieten, wie eine Privatperson.
Oder man macht es sich einfach und befolgt die wirklich nicht schweren Ratschläge: https://www.volkswagen.de/de/e…egarantie-und-pflege.html. Dann dürfte der Garantiefall definitiv nicht eintreten. VW ist legitim gewinnorientiert und wird die Garantiebedingungen schon so ausgelegt haben, dass der Garantiefall bei ordnungsgemäßer Nutzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten dürfte.
Genau, egal was es ist, einfach nach Vorgaben handeln.... dann ist alles gut.