• Worum ging es bei Lanz?

    Andere Frage:

    Heute war doch Bundesrat Sitzung… das Wachstumsgesetz oder Wieses heißt, wurde ja durchgewunken.

    Was heißt das jetzt für die % beim Leasing für Firmenkunden?

  • Andere Frage:

    Heute war doch Bundesrat Sitzung… das Wachstumsgesetz oder Wieses heißt, wurde ja durchgewunken.

    Was heißt das jetzt für die % beim Leasing für Firmenkunden?

    Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wurde die Grenze für die 0,25% Versteuerung bei Geschäftsfahrzeugen auf 70.000€ des BLP angehoben.

  • Ich finde Diess hat es gut gemacht.

    An sich war er OK aber die genannte Passage wo er über schlechte Software und schlechte Ladeleistung bei chinesischen E-Autos redet ist schon Slapstick pur - gerade wenn man seinen eigenen VW MEB Software Verhau am eigenen Leib erfährt.

  • Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wurde die Grenze für die 0,25% Versteuerung bei Geschäftsfahrzeugen auf 70.000€ des BLP angehoben.

    Bitte die Quelle angeben.


    Meine Quelle sagt, 80.000€ BLP und gilt erst ab Verkündung im Bundesanzeigergesetzblatt.

    https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0433-23.pdf

    Seite 15 im PDF und Seite 84

    Einmal editiert, zuletzt von Anmar ()

  • Bitte die Quelle angeben.


    Meine Quelle sagt, 80.000€ BLP und gilt erst ab Verkündung im Bundesanzeigergesetzblatt.

    https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0433-23.pdf

    Seite 15 im PDF und Seite 84

    Die Quelle ist aus 09/2023 und es sind 70.000€. Bring hier bitte mit alten Sachen kein Durcheinander rein.

  • Leute, es gibt ein Protokoll des Vermittlungsausschusses und es gibt die Drucksachen des Bundestags, wo die letzte Fassung des Gesetzentwurfes zu finden sein sollte. Wer es wirklich genau wissen muss vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt recherchiert mal bitte 20 min.

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    Bestelltermin 6.9.2022

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  • Hier mal ein Quelle

    Förderung von E-Autos

    Arbeitnehmer, die ein E-Auto oder ein Hybridfahrzeug mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern als Firmenwagen haben und auch privat nutzen dürfen, müssen nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuern. Bisher galt dabei, dass das Fahrzeug maximal 60.000 Euro kosten durfte (Bruttolistenpreis). Ab 2024 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Pkw mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 70.000 Euro ausgeweitet.


    Achtung: Die neue Höchstgrenze allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2024 angeschafft werden bzw. wurden.


    Wachstumschancengesetz verabschiedet! Das steht drin

    Wachstumschancengesetz verabschiedet! Das steht drin
    Wachstumschancengesetz: Was steht drin, betrifft Sie das und was bedeutet es für die Steuererklärung?
    www.steuertipps.de

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Das ist doch ziemlich falsch.... Hybride profitierten noch nie von 0,25% Erleichterung. Werden sie richtigerweise auch nicht.

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    Bestellt 07/2021, EZ 09/2022

  • Das ist doch ziemlich falsch.... Hybride profitierten noch nie von 0,25% Erleichterung. Werden sie richtigerweise auch nicht.

    Auf was basiert deine Aussage?


    Im Gesetz steht es anders. Bis jetzt war nur die 60.000 € die Grenze und die wurde auf 70.000 € angehoben.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Auf was basiert deine Aussage?


    Im Gesetz steht es anders. Bis jetzt war nur die 60.000 € die Grenze und die wurde auf 70.000 € angehoben.

    Für PHEV galt immer nur 0,5%, die 0,25% gab es immer nur für BEV. Wüsste auch nicht, dass sich das jetzt geändert hat.


    Alter Stand:

    E-Auto als Dienstwagen: Steuern und Förderung
    Wer vom Arbeitgeber einen Elektrodienstwagen gestellt bekommt, profitiert von niedrigeren Steuern als beim Verbrenner. Das gilt bei der Abrechnung.
    www.adac.de

  • Für PHEV galt immer nur 0,5%, die 0,25% gab es immer nur für BEV. Wüsste auch nicht, dass sich das jetzt geändert hat.

    Aber nur wenn er über 60.000 € kostet. Auch im zitieren ADAC Artikel steht nichts anderes.

    Die Ausnahme: Wenn die elektrischen Mindestreichweite nur 60 Kilometern ist.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

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  • Aber nur wenn er über 60.000 € kostet. Auch im zitieren ADAC Artikel steht nichts anderes.

    Die Ausnahme: Wenn die elektrischen Mindestreichweite nur 60 Kilometern ist.

    Nein, bei BEV gibt es die Betragsgrenze. Darüber 0,5%, darunter 0,25%.


    Bei PHEV gab es andere Kriterien:

    "Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Dieser Satz greift allerdings nur bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer nach WLTP."


    Wenn das nicht erfüllt war, galt 1%. Wenn ich es richtig verstanden habe sollte jetzt die Grenze neu b3i 80km liegen, es gilt aber nur noch die Emission. Aber 0,25% gab es nicht für PHEV und gibt es weiterhin nicht. Da heißt es nur 0,5% oder 1%.

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