Worum ging es bei Lanz?
Andere Frage:
Heute war doch Bundesrat Sitzung… das Wachstumsgesetz oder Wieses heißt, wurde ja durchgewunken.
Was heißt das jetzt für die % beim Leasing für Firmenkunden?
Worum ging es bei Lanz?
Andere Frage:
Heute war doch Bundesrat Sitzung… das Wachstumsgesetz oder Wieses heißt, wurde ja durchgewunken.
Was heißt das jetzt für die % beim Leasing für Firmenkunden?
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Andere Frage:
Heute war doch Bundesrat Sitzung… das Wachstumsgesetz oder Wieses heißt, wurde ja durchgewunken.
Was heißt das jetzt für die % beim Leasing für Firmenkunden?
Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wurde die Grenze für die 0,25% Versteuerung bei Geschäftsfahrzeugen auf 70.000€ des BLP angehoben.
Ich finde Diess hat es gut gemacht.
An sich war er OK aber die genannte Passage wo er über schlechte Software und schlechte Ladeleistung bei chinesischen E-Autos redet ist schon Slapstick pur - gerade wenn man seinen eigenen VW MEB Software Verhau am eigenen Leib erfährt.
Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wurde die Grenze für die 0,25% Versteuerung bei Geschäftsfahrzeugen auf 70.000€ des BLP angehoben.
Bitte die Quelle angeben.
Meine Quelle sagt, 80.000€ BLP und gilt erst ab Verkündung im Bundesanzeigergesetzblatt.
https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0433-23.pdf
Seite 15 im PDF und Seite 84
Bitte die Quelle angeben.
Meine Quelle sagt, 80.000€ BLP und gilt erst ab Verkündung im Bundes
anzeigergesetzblatt.https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0433-23.pdf
Seite 15 im PDF und Seite 84
Die Quelle war tatsächlich jemand anderes hier im Forum in einem anderen Thread dazu.
Bitte die Quelle angeben.
Meine Quelle sagt, 80.000€ BLP und gilt erst ab Verkündung im Bundes
anzeigergesetzblatt.https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0433-23.pdf
Seite 15 im PDF und Seite 84
Die Quelle ist aus 09/2023 und es sind 70.000€. Bring hier bitte mit alten Sachen kein Durcheinander rein.
Leute, es gibt ein Protokoll des Vermittlungsausschusses und es gibt die Drucksachen des Bundestags, wo die letzte Fassung des Gesetzentwurfes zu finden sein sollte. Wer es wirklich genau wissen muss vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt recherchiert mal bitte 20 min.
Hier mal ein Quelle
Förderung von E-Autos
Arbeitnehmer, die ein E-Auto oder ein Hybridfahrzeug mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern als Firmenwagen haben und auch privat nutzen dürfen, müssen nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuern. Bisher galt dabei, dass das Fahrzeug maximal 60.000 Euro kosten durfte (Bruttolistenpreis). Ab 2024 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Pkw mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 70.000 Euro ausgeweitet.
Achtung: Die neue Höchstgrenze allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2024 angeschafft werden bzw. wurden.
Wachstumschancengesetz verabschiedet! Das steht drin
Das ist doch ziemlich falsch.... Hybride profitierten noch nie von 0,25% Erleichterung. Werden sie richtigerweise auch nicht.
Das ist doch ziemlich falsch.... Hybride profitierten noch nie von 0,25% Erleichterung. Werden sie richtigerweise auch nicht.
Auf was basiert deine Aussage?
Im Gesetz steht es anders. Bis jetzt war nur die 60.000 € die Grenze und die wurde auf 70.000 € angehoben.
Alles anzeigenWer sich für ein Elektro- oder Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn statt einem Prozent vom Bruttolistenpreis werden für Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent angerechnet, die versteuert werden müssen.
....
Wachstumschancengesetz fördert E-Autos als Dienstwagen stärker
Bereits am 17. November 2023 hat der Bundestag das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wird es eine neue Sonderregelung zur privaten Nutzung von Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß geben. Die steuerlichen Vorteile für Elektroautos bekommt man aktuell, wenn der Kaufpreis des Fahrzeugs höchstens 60.000 Euro beträgt.
Da die Kosten für E-Autos gestiegen sind und man die Nutzung klimafreundlicher Fahrzeuge weiterhin fördern will, sieht das Gesetz vor die Grenze auf 70.000 Euro anzuheben. Damit könnten auch teurere E-Autos von der Vergünstigung bei der Dienstwagensteuer profitieren. Diese Regelung soll für alle E-Autos gelten, die nach dem 31.12.2023 gekauft wurden.
Auch für Hybride soll es eine Neuregelung geben. Aktuell ist eine alternative Reichweitengrenze von 80 Kilometern zum CO2-Ausstoß von unter 50 g/km angegeben. Diese soll gestrichen werden. Die Regelung würde aber erst in 2025 in Kraft treten.
Am 22. März hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Dementsprechend sollten die oben genannten Regelungen für E-Autos als Dienstwagen kommen.
Auf was basiert deine Aussage?
Im Gesetz steht es anders. Bis jetzt war nur die 60.000 € die Grenze und die wurde auf 70.000 € angehoben.
Für PHEV galt immer nur 0,5%, die 0,25% gab es immer nur für BEV. Wüsste auch nicht, dass sich das jetzt geändert hat.
Alter Stand:
Für PHEV galt immer nur 0,5%, die 0,25% gab es immer nur für BEV. Wüsste auch nicht, dass sich das jetzt geändert hat.
Aber nur wenn er über 60.000 € kostet. Auch im zitieren ADAC Artikel steht nichts anderes.
Die Ausnahme: Wenn die elektrischen Mindestreichweite nur 60 Kilometern ist.
Aber nur wenn er über 60.000 € kostet. Auch im zitieren ADAC Artikel steht nichts anderes.
Die Ausnahme: Wenn die elektrischen Mindestreichweite nur 60 Kilometern ist.
Nein, bei BEV gibt es die Betragsgrenze. Darüber 0,5%, darunter 0,25%.
Bei PHEV gab es andere Kriterien:
"Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Dieser Satz greift allerdings nur bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer nach WLTP."
Wenn das nicht erfüllt war, galt 1%. Wenn ich es richtig verstanden habe sollte jetzt die Grenze neu b3i 80km liegen, es gilt aber nur noch die Emission. Aber 0,25% gab es nicht für PHEV und gibt es weiterhin nicht. Da heißt es nur 0,5% oder 1%.
Argh,
Gut, hier steht was von 70.000€, aber wo finde ich die Angabe 1.1.2024?
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010410.pdf
Seite 10
Haben wir dazu noch keinen eigenen thread ? Sehe schon es gibt dazu einen großen Redebedarf ☺️
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden
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