• Dann sollen die mal von der Großstadt einen Ausflug aufs Land machen, z.B. in Bayern. Abseits der größeren Städte u. wichtigen Verkehrswege schaut es hinsichtlich DC-Lader verdammt mau aus. Die paar Lader bei VW-Händlern sind erfahrungsgemäß wegen Nachlässigkeit/Desinteresse der Mitarbeiter hin und wieder durch andere Fahrzeuge auch außerhalb der Betriebszeiten zugeparkt.


    Dass sich in der ultra-links ausgerichteten TAZ Wirtschaftsexperten finden, wäre mir neu. Deren Redakteurin Ulrike Hermann hatte ja schon komische Ideen, wie staatliche Zuteilung von Wohnraum u. Mobilität, quasi DDR 2.0.

    Es geht noch einfacher. Einfach einmal während der Reiszeiten (Ferien) auf Langstrecke zu laden. Jetzt im Herbst zwei mal die geplante Ladezeit auf einer Autobahnraststätte abgebrochen und etwas weiter entfernt, entlang der Autobahn an Schnellladern geladen. Beim ersten Ladeversuch waren die Ladesäulen gestört und es wurde von allen intensive mit dem Säulenbetreiber telefoniert. Nachdem auch die zweite Säule nicht funktionierte bin ich Abseits zu McDonals gefahren und habe bei EWEgo geladen. Beim zweiten Ladeversuch war die Schlange der Warteten schon so lang, dass es gar keinen Überblick mehr gab, in welcher Reihenfolge wird nun geladen. Ich bin daraufhin weitergefahren und habe in aller Ruhe bei Aral pulse geladen. Im Sommer war es noch stressiger, da viele Urlauber aus den Skandinavischen Ländern und den Niederlanden unterwegs waren. Das eine ist die Statistik, das andere die Realität.


    Zuparken von Ladestationen sehe ich bei uns auch während der Betriebszeiten. Am Parkplatz des technischen Rathaus sind zwei Ladesäulen mit 4 Ladepunkten installiert. Tagsüber kommt es häufig vor, dass die Parkplätze für Besucher belegt sind. Dann werden die Fahrzeuge einfach auf die Plätze für das e-Laden abgestellt. Selbst Fz der Stadt machen hier keine Ausnahme.

    Traurig, aber ich habe nicht das Gefühl das die E-Mobilität von der Stadt gefördert wird.

  • GTX-ler, @rhein228: es waren keine "Fehlbeleger", sondern e-Autos. Nachdem die Ladesäulen am Rand des Parkplatzes macht parken "aus Bequemlichkeit" keinen Sinn.

    Natürlich kann man sich bei belegten Ladesäulen "hinten anstellen" und evtl. 30 bis 60 Min warten. Da kann ich aber gleich bei 30 oder 50% langsamer laden, bin ich genauso weit.

    Aber in Regionen mit guter Abdeckung mit DC-Ladern kann man natürlich auch den Akku schön weit runterfahren.


    siduenho mag schöne Analysen am PC erstellt haben und es ist auch zweifellos richtig, dass DC-Lader mehr Ladevorgänge als AC-Lader schaffen.

    Aber wenn alle Ladesäulen nicht verfügbar sind, wenn ich laden will, hilft mir das in der Praxis leider nicht weiter.

  • @Sonnenstromer, das war keine Kritik an deiner Aussage, dass Verbrenner an den Ladestationen Parken, konnte ich leider selber schon mehrfach sehen. Ein Problem dabei ist, dass vorhandene Parkplätze zu Ladestationen umfunktioniert werden, was halt auch zur Reduzierung von Parkplätzen führt.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • @Sonnenstromer, das war keine Kritik an deiner Aussage, dass Verbrenner an den Ladestationen Parken, konnte ich leider selber schon mehrfach sehen. Ein Problem dabei ist, dass vorhandene Parkplätze zu Ladestationen umfunktioniert werden, was halt auch zur Reduzierung von Parkplätzen führt.

    Ich hab das auch nicht als Kritik an mir angesehen, alles gut.


    Aber klar, bei Parkplatzmangel können die reservierten Plätze für ladende e-Autos auch "zweckentfremdet" werden.

  • Ein Problem dabei ist, dass vorhandene Parkplätze zu Ladestationen umfunktioniert werden, was halt auch zur Reduzierung von Parkplätzen führt.

    Laut VG Düsseldorf vom 19.09.23 [x] gilt das zuparken mit einem Verbrenner der Ladesäule gleich den Halten im absoluten Halteverbot:

    Zitat

    Da der Parkplatz nach der Beschilderung lediglich Elektrofahrzeugen während der Dauer des Ladevorgangs für eine Zeit von höchstens 4 Stunden vorbehalten ist, wird ein Fahrzeug mit Verbrennermotor, das die Ladesäule nicht in Anspruch nimmt, so angesehen, dass es in einem absoluten Halteverbot stand.

    Also gern mal proaktiv das Ordnungsamt anrufen, auch wenn wenn ihr es nur seht, sodass der nächste der vorbeikommt ggf. nicht mehr blockiert wird.


    Gerade erst wieder über das Wochenende auf dem bayrischen Land erlebt. Da die FeWo keine Wallbox hatte, wollte ich kurz vor dem Frühstück und Tagestart noch 2 Stündchen am nächstgelegenen öffentlich Parkplatz anstecken. Ein Port wäre noch frei gewesen, war aber leider schon anderweitig "besetzt". Hatte mich auch erst gefragt, ob es nicht versehentlich gewesen sein könnte, aber die 2 Behinderten-Parkplätze waren auch frei und mit nur einem Schild gekennzeichnet (die Ladesäulen mit 2 Schildern) und auch sonst wären noch Lücken auf dem Parkplatz gewesen. War für mich also eher Vorsatz.

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  • Laut VG Düsseldorf vom 19.09.23 [x] gilt das zuparken mit einem Verbrenner der Ladesäule gleich den Halten im absoluten Halteverbot:

    Also gern mal proaktiv das Ordnungsamt anrufen, auch wenn wenn ihr es nur seht, sodass der nächste der vorbeikommt ggf. nicht mehr blockiert wird.


    Gerade erst wieder über das Wochenende auf dem bayrischen Land erlebt. Da die FeWo keine Wallbox hatte, wollte ich kurz vor dem Frühstück und Tagestart noch 2 Stündchen am nächstgelegenen öffentlich Parkplatz anstecken. Ein Port wäre noch frei gewesen, war aber leider schon anderweitig "besetzt". Hatte mich auch erst gefragt, ob es nicht versehentlich gewesen sein könnte, aber die 2 Behinderten-Parkplätze waren auch frei und mit nur einem Schild gekennzeichnet (die Ladesäulen mit 2 Schildern) und auch sonst wären noch Lücken auf dem Parkplatz gewesen. War für mich also eher Vorsatz.

    Ordnungsamt dürfte aber nur bei öffentlichen Flächen möglich sein, bei privaten Flächen ist der Grundstückseigentümer bzw. dessen Beauftragter verantwortlich.


    Kleinere Gemeinden haben womöglich keinen Außendienst und erst recht nicht außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d.h. am Wochenende wird da Keiner rausgehen. Und die personell u. materiell auch in Bayern kaputt gesparte Polizei (auch wenn sie der Innenminister für Weltspitze halten mag), hat definitiv was Wichtigeres zu tun.


    Unsere Gemeinde (ca. 10.000 Einwohner) hat zwar eine kommunale Parkraumüberwachung, die außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten dann nicht mehr aktiv ist. Das Ordnungsamt rückt nur bedarfsweise aus, aber nicht bei Parkverstößen.

  • Wir sind ja hier im Thread Presse, deswegen antworte ich mal mit einem entsprechenden Artikel:

    Wer mit dem Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz parkt, bekommt diese heftige Strafe
    Wer seinen Diesel oder Benziner auf einem E-Auto-Parkplatz parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Jetzt droht auch diese drakonische Strafe.
    www.inside-digital.de


    Du kannst jedenfalls ein Foto von dem Blockierer machen und das an das zuständige Amt schicken. Angeben, wann der da stand (wenn man mehrfach da war, dann den Zeitraum. Das kostet den dann 55€. Wenn du das Wort 'Vorsatz' mit reinschreibst und auf viele weitere freie Parkplätze verweist, dann kann sich das Bußgeld auch noch verdoppeln. Muss man sich halt überlegen, ob es einem den Aufwand wert ist. Hängt für mich persönlich davon ab, ob ich Vorsatz unterstelle.

    Grundsätzlich hat die Polizei sich auch um Ordnungswidrigkeiten zu kümmern (§53 OWiG). Das machen die nicht gerne, aber wenn die kommunalen Behörden gerade keinen Dienst haben, dann ist das schon ihr Job. Das würde ich mir nur geben, wenn der Akku nicht mehr zur Fahrt zum nächsten Ladepunkt reicht - dann aber auch auf Abschleppen bestehen.

  • wem es nicht zu trocken ist, der kann sich auch noch das in dem Artikel von @Laubwolf zitiere Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW, zum Thema Abschleppen, verinnerlichen.


    Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 3180/21

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • wem es nicht zu trocken ist, der kann sich auch noch das in dem Artikel von @Laubwolf zitiere Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW, zum Thema Abschleppen, verinnerlichen.


    https://www.justiz.nrw.de/nrwe…1_Beschluss_20230413.html

    Hab mir im Juris das Urteil grad angeschaut, wirklich trocken.


    Allerdings greift das nur bei öffentlichen Parkflächen.

    Auf den privaten Parkflächen gilt m.E. das Zivilrecht und daher die ist ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.

  • So einfach ist das nicht. Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Eigentümers oder sonst Berechtigte für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. (OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.11.2019 – 1 OLG 2 Ss 77/19).


    Das kann ungeahnte Folgen haben. Wenn zum Beispiel eine Firma mit Ladengeschäft einen Parkplatz hat, der sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden nutzbar ist, dann wir daraus ein öffentlicher Parkplatz. Möchte die Firma den Kunden das Parken dann aber zum Beispiel nur eine Stunde gestatten und stellt dementsprechend Schilder auf, so gelten die auch für die Mitarbeiter, die dort parken.


    Das Ordnungsamt kann dann sogar Strafzettel für die Mitarbeiter verteilen, wenn sie dagegen verstoßen, unabhängig davon, ob die Geschäftsleitung das möchte oder nicht - ein Fall aus meiner eigenen Praxis. 8)

  • Das Ordnungsamt kann dann sogar Strafzettel für die Mitarbeiter verteilen, wenn sie dagegen verstoßen, unabhängig davon, ob die Geschäftsleitung das möchte oder nicht - ein Fall aus meiner eigenen Praxis. 8)

    Woher will das Ordnungsamt wissen ob es sich um das Fahrzeug eines Mitarbeiters handelt?


    Daher sollte das Unternehmen entsprechende "Parkausweise" erstellen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.

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    Bestellt am 03.07.2022 | Beim Händler am 07.07.2023 | Bei mir: 10.08.2023

  • Naja, so ähnlich. Zunächst kann der Eigentümer des privaten Parkplatzes, der öffentlich genutzt werden darf, dem Ordnungsamt nicht verbieten, dort zu kontrollieren.

    Wir konnten das Problem nur dadurch lösen, dass wir einen getrennten Parkplatz nur für Kunden eingerichtet hatten. Mitarbeiter durften dort dann nicht mehr parken.

  • Kleine Info zum Stand der Diskussion beim Zugang zu Autodaten jenseits der Hersteller:


    Streit um Treuhänderkonzept: Wer bekommt den Erstzugriff auf Autodaten? - Golem.de
    Die Ampelkoalition will eigentlich ein Treuhändermodell bei der Nutzung von Autodaten umsetzen. Doch ein Expertenkreis schlägt ein anderes Konzept vor.
    www.golem.de

  • Conti bringt Radnabenmotor mit eingebauter Bremse für E-Autos
    Das Start-up Deepdrive entwickelt einen revolutionären Radnaben-Elektromotor, der Zuliefer-Gigant Continental rüstet ihn mit High-Tech-Bremsen aus.
    www.autobild.de

    Gruß Torsten


    2021er Pro Business mit WP in Stonewashed Blue Metallic

    UpdatesTHG-Quote
    2.1 ab Werk 04/21
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