Naja, die allermeisten Wallboxbetreiber in Deutschland haben einer zeitweisen Abregelung alleine durch Nutzung der KfW-Förderung bereits 'zugestimmt'.
Im Bereich 2-3h, ähnlich der Wärmepumpen, wäre das durchaus vertretbar und in der Fläche bereits ein ordentliches Pfund Regelenergie.
Das würde ich so nicht sehen. Es werden die technischen Bedingungen beschrieben, damit es die Förderung gibt. Damit ist aber nicht eingewilligt, dass ich das auch so betreibe. Wie oben schon gesagt ist ja noch nicht mal das technische Interface beschrieben. Und es fehlen weitere Regularien, z.B. wenn einer PV Strom in ausreichender Menge herstellt oder einen Speicher betreibt, dem kann man es ja kaum verwehren sein Auto zu laden. Andernfalls würde man ihn ja zum Einspeisen verpflichten/zwingen. Das wäre ein Eingreifen in Eigentumsrechte (verpflichtend Eigentum hergeben, damit es jemand anderem zu Gute kommt), da würde man m.E. schon das Grundgesetz anfassen müssen. Ist zwar ein solidarischer Gedanke, aber entspricht nicht unserer Verfassung und ist eher unter demBegriff Enteignung geläufig.