Auch nicht gegen VW, wurde schon mehrfach durchgegaut.
Bitte selbst im Forum recherchieren.
Ich halte das für durchaus durchsetzbar.
Letztlich ist das Thema noch unklar und hängt von Gerichtsentscheidungen ab und nicht von Forenmeinungen.
Dazu muss man aber erst mal den Schritt gehen, seine Interessen durchtzusetzen.
Ob und inwieweit entgangene BAFA Innovationsprämienzahlungen als Schadensersatzpositionen gefordert werden können, ist noch nicht höchstinstanzlich gerichtlich entschieden. Fest steht, dass sich ein Schadensersatzanspruch, der sich auf einen solchen Umweltbonus bezieht, auf höchstens 25 Prozent des Fahrzeugpreises entsprechend der UVP des Herstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beschränkt.