Beiträge von flowerholder

    Könnten wir jetzt endlich mal wieder auf das Kernthema zurückkommen? Hat die doch wohl deutliche Ansprache des Administrators immer noch nicht gereicht?

    Kernthema ist bekanntlich "Wann kommt mein ID4 (und wie sorge ich dafür, dass der vertraglich vereinbarte Liefertermin auch eingehalten oder ansonsten sanktioniert wird)". Alles im Rahmen also. Genau dazu hatte ich mich ausgelassen. DU nicht.


    Wir benötigen somit wirklich keine Hilfssheriffs, die andere grundlos anpöbeln. Bitte beachten und wie angesagt kein Offtopic mehr, dann ist es hier viel entspannter. :)

    Denke mal darüber nach, ob du damit eine der einschlägigen Kanzleien beauftragst, die schon bei den Betrugsdieselfahrzeugen massenhaft VW-Kunden vertreten haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch eine größere Dimension werden könnte. Der Vorteil ist in dem Fall, dass sich hier Anwälte ausschließlich mit der Thematik beschäftigen und mitunter sehr umfangreiche Beweisführungen ausarbeiten. Das dürfte für den juristischen "Einzelkämpfer" vom Arbeitsumfang deutlich schwieriger und unwirtschaftlicher sein.

    Ich mache das nicht erst seit gestern und nicht zum ersten Mal. Keine Sorge, ich weiß was ich (und mein Team) tun. ;)

    Und 2 Jahre nach Corona kommt VW immer noch mit "Äh sorry, tschuldigung, uns ist heute morgen aufgefallen, dass da irgendwie Pandemie ist und wir können daher den Vertrag vom letzten Jahr nicht einhalten. Wir haben das einfach total übersehen. Upsiiiii." um die Ecke.


    Höhere Gewalt ist etwas Unplanbares, Unvorhersehbares. Nichts seit über 2 Jahren Bekanntes. Das ist Betriebsrisiko.


    Da lacht sich jeder Richter tot, wenn Herbert Diess im Zeugenstand sitzt und sich derart einlässt. Vom Amtsrichter bis zum BGHler. Aber das weißt du ja sehr gut.


    Wer klagt freiwillig.

    Ich! "Leider" lässt mich VW bzw. der jeweilige Händler bisher nicht. Bislang 3x Zusage der Übernahme der Verzugsschäden vorliegen, 2x Händler, 1x VW direkt. In einem Fall sogar Übernahme ALLER Verzugsschäden, nicht nur bis zur 5%-Grenze.
    Du kannst dir also sicher sein, dass ich das für meine Fälle bis zum Ende durchziehen werde. Mit Erfolg.

    Ja, verstehe ich, aber jetzt einmal ehrlich. Schon für 1% (bei T€ 60 max 252,- € p.M.*) kann man so ein Auto nicht privat fahren und insofern ist der Unterschied zwischen 0,25% und 0,50% nur € 63,- p.M. und wenn das bei solch einem Auto nicht zu verschmerzen ist……


    *(Ohne Soli und ohne “Reichensteuersatz”)

    Es sind dann ca. 100€ mehr im Monat bei meinem Gehalt und das sind auf das Jahr gerechnet auch 1200€. Ist ne Menge Geld. Aber ja, im äußersten Fall wäre das jetzt nicht tragisch, ärgerlich allerdings schon. :) (0,25% sind 150Brutto, 0,5% 300Brutto - natürlich noch die 0,03% pro Kilometer zur Arbeitsstätte)

    Bitter, dass ein angeblicher Rechtsanwalt und Steuerjurist den Geldwerten Vorteil nicht berechnen kann und "aus Versehen" mal wieder auf viel zu niedrige Werte kommt. Hauptsache, es sind nur Peanuts und VW steht gut da.


    Wiederholte Falschaussagen zugunsten VW durch Bro6, alle nachlesbar hier im Protokoll. Ein Schelm der Böses denkt... aber kritisieren darf man das bitte nicht, das wäre ein Grund für eine Sperre. :D

    OK. Warum nach “Vorgaben von VW” ein Abo nicht gehen soll, verstehe ich nicht. Ja, total umsonst wird es nicht sein, da die Kosten wohl über den gesetzlich vorgesehenen 3% vom KP Schadenersatz liegen würden, aber wenn Du Deinen Anteil (also was Dich Dein neues Fahrzeug pro Monat ((vergleichsweise Afa p.M.)) kosten würde), selbst tragen würdest und VW nur die Differenz bezahlt, wird es für Dich besser und für VW günstiger.

    Wenn Du aber in der Wartezeit “umsonst” fahren möchtest, funktioniert das nicht.

    Es sind 5%. Bitte also keine Lügen verbreiten.


    Zumal du dich damit rühmst, vom Fach zu sein. Da muss man so eine Falschaussage dann als Vorsatz betrachten. Bedenklich!

    Quatsch wird nicht richtiger, nur weil man mit viel Text um sich schmeißt. Aus dem Angebot ergibt sich genau GAR NICHTS.


    Es gilt weiterhin R 8.1 Abs. 9 Satz 6 der LStR. Und da ist wie folgt zu lesen: Listenpreis ist die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer...

    Zitat von PoWder

    Perfekt! Drucke den Link aus dem Beitrag #13 aus und gib das Deiner Lohnbuchhaltung. Damit solltest Du wieder bei 0,25 % landen!


    Es zählt allein der BLP-Ausweis gem. Bescheinigung. Sofern die Überführungskosten nicht separat in der VW-Bescheinigung aufgelistet sind, wird das nicht helfen. Dann hilft nur eine korrigierte Bescheinigung.

    Den Aussagen von DavidK76 gibt es wenig hinzuzufügen. Denn sie sind komplett richtig. Nur eines vielleicht noch:


    Sofern das Fahrzeug in der Tat einen BLP von 60.840 Euro hat, dann waren die Gehaltsabrechnungen des bisherigen AG schlicht Steuerhinterziehung. Und die 0,25er-Grenze ist derzeit ein Lieblingsthema der Betriebsprüfer. 😉


    Das hat schon so manchem das "Genick" gebrochen, der schlau sein wollte und ein Fahrzeug mit möglichst nah an den 60.099 Euro bestellt hat. Aber schwups, zwischen Bestellung und Lieferung gab es dann eine der üblichen Preiserhöhungen (es würde aber ja auch eine Mehrwertsteuererhöhung reichen) und schon war das Ding ziemlich teuer. Daher in der Tat besser ein paar Prozent Luft lassen und nicht bis aufs Letzte auskonfigurieren.

    Wer niemanden kennt, der unterhalb der vorgenannten Grenzen liegt, der bewegt sich durchaus in einer anderen Klasse. Vermeintlich.


    So, Weiterbildung zur Gehaltsabrechnung meinerseits beendet. Sie war fruchtlos.