Hast du einen verbindlichen Liefertermin? Denn wenn dir im Vertrag nur ein unverbindlicher Liefertermin genannt wird hast du keine Rechtsgrundlage dafür. Und alle Verträge die ich gesehen habe sind mit unverbindlichen Lieferterminen
Naja; aber auch ein unverbindlicher Liefertermin hat eine gewisse Verbindlichkeit.
Bei unverbindlichen Terminen hast Du 6 Wochen + 14 Tage; bei verbindlichen Lieferterminen kannst Du den Vertragspartner bereits nach 14 Tagen nach dem vereinbarten Termin in Verzug setzen.