Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers hat eine Rechtsschutzverpflichtung. Sie ist eine Hauptleistungspflicht und umfasst das Führen des Haftpflichtprozesses auf Kosten des Versicherers. Im Rahmen der Abwehr von Schadenersatzansprüchen wählt der Haftpflichtversicherer den Anwalt aus und beauftragt ihn. Die Rechtsschutzfunktion ist allen Haftpflichtversicherungen eigen, sowohl bei Berufs- Privat-, Kfz- oder Betriebshaftpflichtversicherungen.
Ich wünsch dir stets eine unfallfreie Fahrt und bin dann mal raus hier