Parkplatz Unfall - ID4 noch zu retten?

  • Moin!


    Wir hatten heute einen Unfall auf einem Parkplatz, wobei ein Wagen nicht richtig geguckt hatte beim Ausparken und sich mit seinem Schlossträger durch beide Türen bohrte (wir fuhren an ihm vorbei, er parkte aus). Schuldfrage ist geklärt, also soweit so gut. Ich dachte erst: Nagut, beide Türen neu und alles wie vorher. Zuhause ist mir aber aufgefallen, dass im Bereich der unteren B Säule Dellen zu erkennen sind. Leicht aber dort hat sich wohl die Beifahrertür verewigt. Irgendein eckiges Teil von innen hat dort gegengehalten (s. Bild).

    Ist sowas reparabel? Muss da mehr an der Karosse gemacht werden? Ist das möglich auszubeulen? Oder weiß jemand was dahinter ist?

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Kosten können mit ja egal sein, die generische Versicherung zahlt ja. Hauptsache VW kriegt den ID wieder fit.

  • Lass es einen Gutachter entscheiden, da hat ein Laie keine Chance.

    ID4 GTX bestellt 01/22

    ab 08/22 bestätigter Liefertermin 06 - 13.10.22

    ausgeliefert an Händler am 11.10.2022

    Abholung und Zulassung am 18.10.22

  • Ich kann Dir leider keine konkreten Antworten auf Deine Fragen geben, aber ich würde mir keine Sorgen machen, dass VW das nicht wieder hinbekommt. Kann schon teuer werden, aber das muss ja offenbar nicht Deine Sorge sein.


    Es wird eh ziemlich sicher ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt, der den Schaden begutachtet und bewertet.

    Den Bericht müsstest Du als Kopie bekommen, der ist dann schon mal ein guter Anhaltspunkt. was gemacht werden muss.


    Ich bin glücklicherweise bisher nie in dieser Situation gewesen. Macht das VW selber?

    Wie ich gerade schon schrieb, wird üblicherweise die Versicherung einen Gutachter bestellen. In diesem Fall wohl die Versicherung des Unfallgegners.


    Ergänzung: Google liefert zahlreiche hilfreiche Treffer, was man in so einem Fall tun kann / sollte.


    Eine erste Hilfestellung z.B. vom ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-f…fall/was-tun-nach-unfall/

    2 Mal editiert, zuletzt von Dalt Wisney () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dalt Wisney mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Basti,


    ein Unfall ist immer ärgerlich, weil damit ein wenig Rennerei verbunden ist.


    Vom Schadensbild her sind die Türen kein Problem - Austausch und gut.

    Die B-Säule und auch die Schweller (!) muss sich ein Profi anschauen - auf keinen Fall in einer Bastelbude herumspachteln lassen - aber das macht man bei einem Versicherungsschaden sowieso nicht.

    Fahre in die Werkstatt DEINER Wahl und gebe dort die Daten der fremden Versicherung an. Schadensmeldung dort hast Du schon erledigt?


    Ob die Werkstatt einen Kostenvoranschlag macht oder einen Gutachter nimmt ist die Entscheidung der Werkstatt und nicht der Versicherung. Die Schadenshöhe reicht auf jeden Fall für einen Gutachter aus. (Bei Schäden unter 1.000 € ist das nicht automatisch so...)


    Anspruch auf Leihwagen hast Du natürlich auch - bei klarer Schuldfrage sollte das einfach durchlaufen.


    Falls Du ein Leasingfahrzeug hast musst Du auch die Leasinggesellschaft informieren - der Schaden geht schnell in Richtung 5.000 €, bei Schaden am Schweller und/oder B-Säule auch darüber.

  • Ich hatte einen ähnlichen Schaden aber etwas weiter hinten, so dass die rechte Hintertür und der Kotflügel plus die Felge getroffen wurden.

    War kein Problem für die Werkstatt. Nach zwei Wochen war alles ausgetauscht und lackiert.


    Allerdings ist jeder Schaden anders, wodurch meine Aussage wenig hilfreich ist.


    Ich würde aber eine Sache anders machen als bei meinem Schaden: auf jeden Fall einen Gutachter beauftragen!

    Meine Werkstatt erzählte mir was von sie seien mit VHV (der gegnerischen Versicherung) so aufgestellt, dass ein Kostenvorschlag reiche und damit alles schneller ging als mit Gutachter.

    Ich stimmte dem zu und ärgerte mich später, weil man der Wertminderung dann selbst hinterherlaufen muss und die gegnerische Versicherung den dann einfach festlegt. Da wäre ich mit mit einem Gutachter eher auf der sicheren (fairen) Seite vorgekommen.

    GTX 2022 in Kings Red, ohne AHK, ohne "Top-Sport Plus" ansonsten alle "Plus"-Pakete, Wärmepumpe, 20" Ystad


  • Wie ich gerade schon schrieb, wird üblicherweise die Versicherung einen Gutachter bestellen. In diesem Fall wohl die Versicherung des Unfallgegners.

    Die Versicherung bestellt gerne den eigenen Gutachter - ob das Gutachten dann jedoch eher im Sinne der Versicherung oder des Geschädigten ausfällt kann sich jeder selbst ausrechnen ;)


    Bei mir hat die gegnerische Versicherung auch mal einen Gutachter ganz schnell zur Werkstatt geschickt, noch bevor ich selbst tätig werden konnte. In dem Gutachten wurde der Schaden dann ziemlich klein gerechnet und die Wertminderung war meiner Ansicht nach auch deutlich zu gering. Habe dann der Versicherung gesagt das ich das Gutachten so nicht akzeptiere und ich einen eigenen Gutachter beauftragen würde, die Kosten wären von denen zu tragen. Darauf war die Aussage zunächst das nur ein Gutachten bezahlt wird und da bereits eins existiert die Kosten für das zweite nicht übernommen werden. Ich habe entgegnet das es für den Geschädigten gesetzlich eine freie Gutachterwahl gibt und diese nicht dadurch unterlaufen werden kann das die Versicherung möglichst schnell selbst ein Gutachten in Auftrag gibt. Die nächste Frage war dann wie denn meine Vorstellung hinsichtlich des Schadens und der Wertminderung wären, nach kurzer Rücksprache wurde diese dann sehr zeitnah akzeptiert.


    Da der Geschädigte den Gutachter auswählen darf und dieser von der Versicherung des Verursachers bezahlt werden muss (wenn man natürlich gefragt wird: "wir würden einen Gutachter bestellen, ist das für sie ok?" mit "ja" geantwortet - dann hat man auf die Wahl verzichtet), sollte man daher meiner Meinung nach lieber selbst jemanden auswählen, die Werkstatt des Vertrauens kann normalerweise einen Gutachter empfehlen.

  • .....


    Da der Geschädigte den Gutachter auswählen darf und dieser von der Versicherung des Verursachers bezahlt werden muss (wenn man natürlich gefragt wird: "wir würden einen Gutachter bestellen, ist das für sie ok?" mit "ja" geantwortet - dann hat man auf die Wahl verzichtet), sollte man daher meiner Meinung nach lieber selbst jemanden auswählen, die Werkstatt des Vertrauens kann normalerweise einen Gutachter empfehlen.


    Ja, Du hast vollkommen recht - steht auch in dem ADAC Ratgeber, den ich oben verlinkt habe.

    Hatte ich nicht mehr richtig in Erinnerung.

    Danke für die Richtigstellung.

  • Bei dem Schaden:

    Rechtsanwalt und eigener Gutachter!!!!!

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Danke für eure Antworten! Bin selbst rechtsschutzversichert und kenne aus leidiger Erfahrung die Vorzüge sie in Anspruch zu nehmen. Da die Sachlage aber hier sehr klar ist, warte ich mal ab was VW sagt und wie sie den Schaden begutachten. Am Ende ist es ein Leasingwagen den wir zwar noch lange fahren wollen, aber ich gehe davon aus, dass auch VW als Leasinggeber Interesse dran hat den Fall vernünftig abzuwickeln.

    Morgen um 8 kommt der Mietwagen geliefert, der Service bei der HUK stimmt schon mal…

  • Ich kann nur unterstützen, was Bercher schreibt. Geh zum Rechtsanwalt, der regelt alles, Du machst nichts falsch und schlägst Dich nicht mit einer Versicherung herum. Egal, ob Du der Meinung bist, alles sei klar. Dem Unfallgegner fällt plötzlich ein, dass es alles anders war und Du stehst dann doof da. Und dafür gibt es Anwälte. Damit Du nicht doof dastehst.


    Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.

  • Ich kann nur unterstützen, was Bercher schreibt. Geh zum Rechtsanwalt, der regelt alles, Du machst nichts falsch und schlägst Dich nicht mit einer Versicherung herum. Egal, ob Du der Meinung bist, alles sei klar. Dem Unfallgegner fällt plötzlich ein, dass es alles anders war und Du stehst dann doof da. Und dafür gibt es Anwälte. Damit Du nicht doof dastehst.


    Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.

    Jap

    Dabei gilt: Kein RS - kein Erbarmen ;)

    ID4 GTX bestellt 01/22

    ab 08/22 bestätigter Liefertermin 06 - 13.10.22

    ausgeliefert an Händler am 11.10.2022

    Abholung und Zulassung am 18.10.22

  • Bei dem Schaden:

    Rechtsanwalt und eigener Gutachter!!!!!

    Diesen Vorschlag kann ich nur unterstreichen. Auch wenn die Schuldfrage geklärt ist (?) versuchen die Versicherungen immer noch die Kosten zu minimieren, z. B. beim Wertverlust, Aufwandsentschädigung, ggf. auch bei der Schuldfrage bzw. Mitschuld. Bezüglich Unfälle hat der BGH überraschende Grundsatzurteile verkündet, z. B. auf Parkplätzen gilt nicht Rechts vor Links. Ein weiterer Vorteil, der Anwalt erhält Akteneinsicht. Gutachter und Anwalt werden von der Versicherung bezahlt. DSR24 könnte Dir weiterhelfen.

  • Also ich finde das Vorgehen von Basti101 (sinngemäß: erst mal Abwarten wie es läuft und den Freundlichen machen lassen) in dem Fall sehr angemessen. Einen Gutachter - nach eigener Wahl und z.B. auf Vorschlag des Freundlichen - einzuschalten, wäre ebenfalls angemessen.


    Ich sehe aber keinen Grund, hier schon sofort einen Anwalt einzuschalten, wenn sich noch nicht mal Probleme andeuten. Solange sich die Gegenseite - incl. gegnerischer Versicherung - nicht querstellt, muss man nicht gleich Zusatzkosten verursachen.


    Just my 5 cent ....


    Ergänzung - auch zum Kommentar von TRAIN_SG


    Eigener Gutachter: Definitiv ja.

    Aber einen Rechtsanwalt kann man auch noch einschalten, wenn sich ein Problem ergibt.

    Wichtig wäre dann nur, dies auch unverzülich zu tun, um Formfehler zu vermeiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Dalt Wisney () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dalt Wisney mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mir hat wiegesagt in einem Streitfall bei einem Verkehrsunfall die Rechtsschutz mit Anwalt sehr geholfen. Ich weiß also schon ab wann ein Punkt ist ab dem man alles nur noch über den Anwalt laufen lässt. Da hier die generische Versicherung die gleiche ist wie meine, sehe ich da auch keine großen Probleme. Bislang hat meine Seite der Versicherung alles getan um das Problem zu mindern.

    Sowas passiert immer Freitags und vorm We… daher eh abwarten was nächste Woche passiert.

    Viel mehr Sorgen mach ich mir um den ID und dass es wirklich nur kosmetische Schäden sind und sich nichts verzogen hat. Er rollte, ich fuhr vielleicht 10 km/h. Aber das reicht ja manchmal schon…

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