Bei dem Rücktritt nach BGB (häufig auch als Wandlung betitelt) musst Du eine Nutzungsentschädigung bezahlen - für den Wertverlust u.a. durch Deine gefahrenen Kilometer.
Google Dich mal ein wenig ein, dann weisst Du zumindest wohin die Reise gehen könnte.
Muss man nicht.
Man kann sich auch einigen ohne einen Cent für die gefahrenen Kilometer zu zahlen, wir haben schließlich Vertragsfreiheit .
Gerade in diesem Fall geht es nicht im einen normalen Rücktritt sondern dem Kunden wurden wichtige Fakten vorenthalten bzw. falsche Informationen genannt.
Da sollte es auch dem Autohaus als Verkäufer wichtig sein, die Dinge gerade zu rücken ohne hier eine Nutzungsentschädigung zu bekommen