Wie ich gerade schon schrieb, wird üblicherweise die Versicherung einen Gutachter bestellen. In diesem Fall wohl die Versicherung des Unfallgegners.
Die Versicherung bestellt gerne den eigenen Gutachter - ob das Gutachten dann jedoch eher im Sinne der Versicherung oder des Geschädigten ausfällt kann sich jeder selbst ausrechnen
Bei mir hat die gegnerische Versicherung auch mal einen Gutachter ganz schnell zur Werkstatt geschickt, noch bevor ich selbst tätig werden konnte. In dem Gutachten wurde der Schaden dann ziemlich klein gerechnet und die Wertminderung war meiner Ansicht nach auch deutlich zu gering. Habe dann der Versicherung gesagt das ich das Gutachten so nicht akzeptiere und ich einen eigenen Gutachter beauftragen würde, die Kosten wären von denen zu tragen. Darauf war die Aussage zunächst das nur ein Gutachten bezahlt wird und da bereits eins existiert die Kosten für das zweite nicht übernommen werden. Ich habe entgegnet das es für den Geschädigten gesetzlich eine freie Gutachterwahl gibt und diese nicht dadurch unterlaufen werden kann das die Versicherung möglichst schnell selbst ein Gutachten in Auftrag gibt. Die nächste Frage war dann wie denn meine Vorstellung hinsichtlich des Schadens und der Wertminderung wären, nach kurzer Rücksprache wurde diese dann sehr zeitnah akzeptiert.
Da der Geschädigte den Gutachter auswählen darf und dieser von der Versicherung des Verursachers bezahlt werden muss (wenn man natürlich gefragt wird: "wir würden einen Gutachter bestellen, ist das für sie ok?" mit "ja" geantwortet - dann hat man auf die Wahl verzichtet), sollte man daher meiner Meinung nach lieber selbst jemanden auswählen, die Werkstatt des Vertrauens kann normalerweise einen Gutachter empfehlen.