Netzdienliches Laden: Verpflichtende Regelbarkeit

  • Nein, auch das ist falsch.

    Der Versorger steuert bzw. begrenzt nur einen Teil der aktuell gezogenen Leistung von ganz bestimmten Verbrauchern, nämlich von denen, die gewöhnlich über sehr lange Zeiträume sehr große Leistungen ziehen, wie Wallbox und Wärmepume.

    Wer lesen kann,....

    Was du sagst ist das, was ich geschrieben hatte. Die Leistung wird reduziert. Das ist der Sinn des Gesetzes. Was du weiter geschrieben hast, nennt man Anschlussverfügbarkeit! Die bleibt erhalten.


    Im übrigen, sind Wärmepumpe (Meine hat 3,2 kW) und Wallbox (max.11 kW) keine großen Verbraucher!

    z.b.:

    Elektroherd ca 6 kW Vollbetrieb

    Sauna ca 8 kW Vollbetrieb

    Schwimmbadheizung 12 kW

    Durchlauferhitzer 21 kW


    warum muss man die eigentlich nicht anmelden und regeln?


    Hat mir bis jetzt noch keiner erklären können.

    Kommt bestimmt noch!

    Gesetz ist bestimmt in Vorbereitung

    Das darf der Verbraucher nicht alleine bestimmen. Da muss der Versorger ran.

    Gelle?

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Wer lesen kann,....

    Was du sagst ist das, was ich geschrieben hatte. Die Leistung wird reduziert. Das ist der Sinn des Gesetzes. Was du weiter geschrieben hast, nennt man Anschlussverfügbarkeit! Die bleibt erhalten.

    Du wirfst alle Begriffe durcheinander.

    Du hast behauptet, der Versorger steuert einen Teil der Anschlussleistung. Das ist die am Anschluss verfügbare Leistung. Und das war somit falsch.

    Eine "Anschlussverfügbarkeit" soll was sein?

    Das ist doch schon festgelegt, und gilt ab sofort nur für neu installierte Geräte:


    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

    • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
    • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
    • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
    • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

    Und der Grund dafür, dass man den Durchlauferhitzer und den Elektroherd nicht steuerbar machen muss, liegt am Gleichzeitigkeitsfaktor.

    Du solltes Dich wirklich mal damit beschäftigen.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Ist die Frage ernst gemeint?

    Wallbox und Wärmepumpe ziehen ggf. über viele Stunden die volle Leistung und eine Drosselung ist dort in der Regel weniger störend.

    Beim Herd hingegen wirst du die Volllast wohl maximal ein paar Minuten haben. Oder gibt‘s ein sinnvolles Szenario, welches dagegen spricht?

    ID.4 Pro (AP550 / SW 4.0) bestellt im Dezember 2023 - Liefertermin März April 2024
    Mondsteingrau | Assistentpaket Plus | Design-Paket | Infotainmentpaket Plus | Interieur Style Plus | Komfortpaket

  • ich habe es so verstanden: Wenn du vor dem 1.1.24 bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung hattest, kannst du unter Beibehaltung der bisherigen Steuerungsmöglichkeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Bin 31.12.25 muss dann in die neue Steuerung gewechselt werden.

    Nicht ganz: Es gilt 24 Monate ab der ersten Abschaltung "auf Verdacht". Mit Deinem Wechsel hat es der Netzbetreiber in der Hand: Entweder, er steuert deinen Rundsteuerempfänger nicht mehr an, oder er setzt mit dem ersten Abschalten automatisch das Datum, bis zu dem er den Netzbereich, indem Dein Anschluss steht, auf die neuen Systeme mit "ImSys-Überwachung" ausgerüstet haben muss. Spätestens ab diesem Datum ist dann nur noch Drosselung erlaubt und das nicht nach reiner Spekulation, sondern nur im Fall des Nachweises, dass sonst eine Überlastung droht.

    Erkläre mir doch bitte, warum du das machen willst?

    Weil er nur Vorteile davon hat? Mit RSE nach alter Regelung hat er i. d. R. festgelegte Zeiten, wann der Strom ganz weg ist und muss volle Netzentgelte zahlen. In die neue Regelung muss er bis 2028 sowieso wechseln. Wenn er jetzt wechselt, spart er Netzentgelte (entweder Pauschal - Modul 1- oder vollständig Gerätebezogen - Modul 2) und der RSE wird ersetzt durch eine Steuerbox am Smart Gateway. Da, wo es technisch noch nicht möglich ist (und das werden in diesem Jahr vermutlich noch alle Netzbetreiber spielen) bleibt die RSE vorhanden, wird aber sicherlich nicht mehr so einfach angesteuert. Denn mit der ersten Ansteuerung beginnt der Countdown - siehe oben.

    Zu einfach gedacht. Mit dem Gesetzentwurf steuert der Energie Versorger einen Teil deiner Anschlussleistung.

    Nein. Er kann nur deine steuerbaren Geräte drosseln - dazu muss er aber die Notwendigkeit der Drosselung nachweisen können (ab 2025 bei Neuanlagen, 24 Monate nach Erstansteuerung bei umgestellten Bestandsanlagen von vor 2024). Einfach so aus Lust und Laune geht nicht. Und es gilt auch, dass die Drosselung nicht fix auf 4.2kW ist - es kann auch sein, dass auf z. B. 7 kW, 11 kW oder 20 kW gedrosselt wird, wobei sich letztere nicht auf 11kW-Boxen auswirken würden. Und selbst erzeugte oder gespeicherte Energie darf auch zusätzlich verwendet werden.


    Was für mich der Haken ist: Aufgrund der Zertifizierung werden die Steuerboxen dafür keine Billig-Lowcost-Steuerung wie evcc und Home Automation sein können. Von daher bin ich gespannt, welche Kosten da auf uns zukommen werden.

    ID.4 Pro Performance

    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

    Softwareverbund 8

    Modelljahr 2023

    Ausstattung: Design, Assistenz Plus IQ.Drive, Interieur Plus, Infotainment Plus, Komfort, AHK, WP


    Zweitwagen: eGolf 300

  • Wallbox und Wärmepumpe ziehen ggf. über viele Stunden die volle Leistung

    Ja und Nein.

    Das ist doch sehr stark vom Gebrauchsfall und Systemdesign abhängig. Das Gesetz ist allerdings hart!


    Meine WP läuft, wie so viele, abhängig von der Außentemperatur in einem Leistungskollektiv von 1000 Watt bis 2000 Watt.

    Wenn es kälter als 0°C wird, dann auch mal 3000 Watt.

    Im letzten Jahr und auch in diesem habe ich noch nicht mehr gesehen. Außerdem wird das Ein/Abschalten der Wärmepumpe, ab 0°C variiert.

    Auf dem Leistungsdiagramm sieht das dann aus, wie eine PWM, die sich über der Außentemperatur verändert.


    Hätte man einen WP Experten zum Arbeitsverhalten über der Außentemperatur befragt, hätte man das wissen können.

    Weis man auch in Berlin. ;)


    Mit einem Leistungsverhalten einer WP hat der Versorger damit kein Problem!

    Eine Abregelung ist hier überflüssig.

    Anhand der Leistungen, die ich oben genannt habe, und ein Arbeitsverhalten kann man schon sehen, dass ein Aldi Elektrolüfter das gleiche Muster abbilden kann.


    Nun mal eine Wallbox betrachtet.

    Ich habe 2 Fahrzeuge und eine Photovoltaikanlage, die mit PV Überschuss die Fahrzeuge lädt. Regelfall!

    Jetzt scheint die Sonne mal nicht, dann lade ich nach jedem Fahren! Da sind dann im Normalfall zwischen 1 und 2h Laden pro Tag notwendig.

    Im Falle einer längeren Fahrt (50kWh) sind das dann max 5 h mit 11 kW laden.

    Das ist dann aber schon der Maximalfall.

    Auch hier ist ein Abregeln nicht notwendig!


    Zur Relation:

    wie ich schon schrieb, hat eine Sauna ca 8kW. Bei mir läuft die Sauna ca 3-4 h einmal die Woche, wenn ich Lust drauf habe. :)

    Während des Saunaganges benutzen wir natürlich auch das Warm Wasser vom Durchlauferhitzer (21 kW), was dann schonmal 15 Minuten insgesamt 29 kW Leistung ausmachen kann.

    Wenn vom Schwimmbad die Heizung zusätzlich angeht, kommen da nochmal 12 kW drauf.


    Also wenn man schon Last regeln will, dann bitte bei Sauna, Durchlauferhitzer und wegen mir bei Leistungen über 10 kW.

    Bevor ich hier weiter Romane verfasse und den Sinn des Gesetzes weiter versuche zu verstehen, noch ein Satz zu den "Gleichzeitigkeitsfaktoren".


    Diese sind eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung!

    Diese haben mit individuellen Anwendungen in Haushalten heute ausgedient!

    Man kann heute an jedem Energieübergabepunkt, bis in den Hausanschluss die aktuelle Leistung messen und regeln.


    Gleichzeitigkeitsfaktoren, machen bei Planungen von Netzen Sinn, um die Dimensionierung der Komponenten überschlagsweise zu ermitteln.

    Das war es auch schon.

    In den letzten Jahren war die Entwicklung der Elektrischen Verbraucher und das Leistungskollektiv absehbar!


    Es sei denn man hat alte Netzte aus den 1960 er Jahren und wollte nur die letzten Jahre verdienen!

    Stadtwerke und einige Energie Versorger sind sehr groß darin!!


    50 Hertz, Amprion, Tennet,..... wissen heute in der Regel genau, was in den Netzebenen los ist und können das auch sauber steuern, wenn eine Steuermöglichkeit vor Ort (Straßen Trafo) eingebaut ist.

    LG

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Aus pragmatischer Sicht ist es schon sinnvoll bei Netzengpässen mit einer Leistungsregelung bei eAuto und WP zu beginnen. Es gibt auch große Mehrfamilienhäuser, wo die WP mehr als 4kw Leistung benötigt.

    Schwimmbäder sind auch in Besserverdiener Wohnvierteln eher weniger verbreitet. Und deren Besitzer heizen idR mit einer effizienten Pool Wärmepumpe als mit einer Stromheizung.

    Auch die Kombination von Wärmepumpe mit einem elektrischen Durchlauferhitzer ist eher selten da komplett ineffizient. (Heizstab für PV Überschuss und Legionellenprogramm ausgenommen).

  • Erkläre mir doch bitte, warum du das machen willst?

    Der Grund ist für mich: Aktuell spare ich durch den 2. Zähler mit Rundsteuerempfänger nur noch ca. 30€ pro Jahr. (2700 kWh Wärmestrom). Wenn ich Wechsel bekomme ich Pauschal aus Modul 1 160€ (Netze BW) und habe ab 2025 noch die Möglichkeit das Modul 3 mit den dynamischen Netzentgelten zu nehmen.

  • Aus pragmatischer Sicht ist es schon sinnvoll bei Netzengpässen mit einer Leistungsregelung bei eAuto und WP zu beginnen. Es gibt auch große Mehrfamilienhäuser, wo die WP mehr als 4kw Leistung benötigt.

    Schwimmbäder sind auch in Besserverdiener Wohnvierteln eher weniger verbreitet. Und deren Besitzer heizen idR mit einer effizienten Pool Wärmepumpe als mit einer Stromheizung.

    Auch die Kombination von Wärmepumpe mit einem elektrischen Durchlauferhitzer ist eher selten da komplett ineffizient. (Heizstab für PV Überschuss und Legionellenprogramm ausgenommen).

    Siehst du, bei dem Thema musst du in jedem Haus nachsehen, wo die hohen Leistungen gedrosselt werden sollen/ können.

    Das ist immer ein Eingriff in deine persönliche Freiheit.

    Aber Gesetz ist Gesetz!

    Wie war es mit dem unzufriedenen Bürger?

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Mit einem Leistungsverhalten einer WP hat der Versorger damit kein Problem!

    Eine Abregelung ist hier überflüssig.

    Bei deiner EFH-Wärmepumpe ja. Zumindest solange der Heizstab nicht genutzt wird.

    Bei einer MFH-Wärmepumpe kann das ganz anders aussehen.

    Ich habe 2 Fahrzeuge und eine Photovoltaikanlage, die mit PV Überschuss die Fahrzeuge lädt. Regelfall!

    Jetzt scheint die Sonne mal nicht, dann lade ich nach jedem Fahren! Da sind dann im Normalfall zwischen 1 und 2h Laden pro Tag notwendig.

    Im Falle einer längeren Fahrt (50kWh) sind das dann max 5 h mit 11 kW laden.

    Das ist dann aber schon der Maximalfall.

    Auch hier ist ein Abregeln nicht notwendig!

    Wenn aber ein Großteil Deiner Nachbarn, die am gleichen Trafo hängen wie Du, das genauso machen, ist Ebbe. Dann kann es im schlimmsten Fall zu dem kommen, was gern fälschlich als lokaler "Black-Out" in den Zeitungen steht. Und das willst Du nicht ;)

    50 Hertz, Amprion, Tennet,..... wissen heute in der Regel genau, was in den Netzebenen los ist und können das auch sauber steuern, wenn eine Steuermöglichkeit vor Ort (Straßen Trafo) eingebaut ist.

    50 Hertz, Amprion und Tennet sind Netzbetreiber der Hoch- und vielleicht auch Mittelspannungsebene. Die haben mit der Niederspannungsebene bei Dir in der Straße nichts zu tun.

    Siehst du, bei dem Thema musst du in jedem Haus nachsehen, wo die hohen Leistungen gedrosselt werden sollen/ können.

    Das ist immer ein Eingriff in deine persönliche Freiheit.

    Bin ich der einzige, der diese Aussage albern findet? Es geht sogar darum, dass die Netzbetreiber verpflichtet werden können, auszubauen. Es kann Dir keiner mehr verbieten, die Wallbox in Betrieb zu nehmen. Früher ging das sehr wohl (ich meine, dass wir sogar hier ein betroffenes Forumsmitglied haben). Zukünftig kannst du jederzeit mit 4,2 kW laden, die Drosselung darf aber nicht präventiv erfolgen, sondern muss vom Netzbetreiber begründet werden (von Übergangsregelungen mal abgesehen). Wobei diese Abregelungen die Ausnahme sein werden! Denn wenn ein Netzbetreiber drosselt (er muss das auch veröffentlichen), ist er verpflichtet, den Netzbereich zeitnah auszubauen - je häufiger die Drosselung stattfindet, desto früher.

    ID.4 Pro Performance

    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

    Softwareverbund 8

    Modelljahr 2023

    Ausstattung: Design, Assistenz Plus IQ.Drive, Interieur Plus, Infotainment Plus, Komfort, AHK, WP


    Zweitwagen: eGolf 300

  • Was sollen eigentlich die Leute sagen, die einen Stellplatz in einer Tiefgarage mit mehreren Ladepunkten haben, die aber über Loadbalancing betrieben werden?

    Wenn da viele gleichzeitig laden, werden die auch nicht die vollen 11 kW bekommen...

  • Min Jung, wenn du dein eigenes Ding unabhängig von allen anderen machen willst, dann zieh auf eine Insel und bau dein Inselnetz.

    Jo, min jung. In der Tat ist dein Satz oben eine reale Alternative. Hab ich schon überlegt. Würde funktionieren.

    Sag das aber niemals ein Frau Quandt oder Frau Schäffler oder oder, Familie Porsche/Pieäch

    Wenn die das machen, kommen die nicht mehr zurück, auch die Arbeitsplätze nicht. Das wäre für das regelwütige Deutschland nicht gut!

    ;)


    Bin ich der einzige, der diese Aussage albern findet? Es geht sogar darum, dass die Netzbetreiber verpflichtet werden können, auszubauen.

    Fritz, das ist ganz und gar nicht albern!

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

    Einmal editiert, zuletzt von Noname () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Noname mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Siehst du, bei dem Thema musst du in jedem Haus nachsehen, wo die hohen Leistungen gedrosselt werden sollen/ können.

    Das ist immer ein Eingriff in deine persönliche Freiheit.

    Aber Gesetz ist Gesetz!

    Wie war es mit dem unzufriedenen Bürger?

    "Eingriff in die persöhnliche Freiheit" ... so ein Unfug. :rolleyes:

    Wie schon andere oben geschrieben haben, werden durch das Gesetz für den Bürger neue Freiheiten geschaffen, und Pflichten für die Versorger/Netzbetreiber.


    Du hast überhaupt nichts verstanden von der ganzen Materie ... aber bist anscheinend gerne unzufrieden, gerne "Wutbürger"? ... und so suchst und findest Du auch einen Grund ...

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