Nein, auch das ist falsch.
Der Versorger steuert bzw. begrenzt nur einen Teil der aktuell gezogenen Leistung von ganz bestimmten Verbrauchern, nämlich von denen, die gewöhnlich über sehr lange Zeiträume sehr große Leistungen ziehen, wie Wallbox und Wärmepume.
Wer lesen kann,....
Was du sagst ist das, was ich geschrieben hatte. Die Leistung wird reduziert. Das ist der Sinn des Gesetzes. Was du weiter geschrieben hast, nennt man Anschlussverfügbarkeit! Die bleibt erhalten.
Im übrigen, sind Wärmepumpe (Meine hat 3,2 kW) und Wallbox (max.11 kW) keine großen Verbraucher!
z.b.:
Elektroherd ca 6 kW Vollbetrieb
Sauna ca 8 kW Vollbetrieb
Schwimmbadheizung 12 kW
Durchlauferhitzer 21 kW
warum muss man die eigentlich nicht anmelden und regeln?
Hat mir bis jetzt noch keiner erklären können.
Kommt bestimmt noch!
Gesetz ist bestimmt in Vorbereitung
Das darf der Verbraucher nicht alleine bestimmen. Da muss der Versorger ran.
Gelle?