Ich hab eine EU-Regelung gefunden. Keine Garantie, dass die keinen Nachfolger hat, aber ich glaube nicht, dass die Zeitspannen sich geändert haben:
Das würde dann heißen, dass das auslösende Ereignis das bei meinen Fehlalarmen ursächlich war, erneut kam oder immer noch andauerte. Bei einem Fehlalarm, wo vermutlich auch noch SW Bugs mitspielten, schwer zu analysieren.
Eigentlich verwunderlich, warum Volkswagen keine näheren Beschreibungen über die Diebstahlwarnanlage dazu veröffentlicht, vor allem im Handbuch.