Wissen tun Sie es nicht!
Alle Veränderungen werden festgehalten!
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Ich habe noch keinen Vorteil vom LA erkannt, daher ist "aus" für mich die optimale Einstellung.
Nenn dafür sehr gerne mal ein paar Straßen / Koordinaten. Ich bin schon quer durch Deutschland unterwegs gewesen und bin viel auch auf schwierigen Straßen unterwegs.
Und all die von dir genannten Punkte wurden bei mir noch nie fehlerhaft erkannt. Das würde ich mir gerne mal angucken wollen
An der Stelle des Pfeils macht die gerade aus Fahrspur einen Knick nach rechts.
Bei etwa der Hälfte meiner Durchfahrten drückt er mich dann nach links weil er meint ich würde zu weit nach rechts kommen, stellt dann fest das er mich an die neue Fahrspur links gedrückt hat und steuert sofort wieder dagegen.
Viel nerviger ist aber, wie erwähnt, das er Rissflicken bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn auf Grund der Reflektionen immer wieder als Markierungen erkennt.
eine
Kann man den Spurhalteassistent ausschalten?
Ja, die Versicherung wird im Schadensfall auch prüfen!
Ist das Meinung oder Wissen?
Ich habe gerade die Tarifbedingungen meiner Kraftfahrtversicherung gecheckt - kein Hinweis auf die Nutzung oder Nichtnutzung von vorhandenen Assistenzsystemen, egal von welchen.
Bei den Obliegenheitsverletzungen finde auch nichts.
Kannst Du mir bitte kurz helfen wo das stehen soll, das ich z.B. den Spurhalteassi nicht deaktivieren darf?
Vielen Dank dafür.
Ist das Meinung oder Wissen?
Ich habe gerade die Tarifbedingungen meiner Kraftfahrtversicherung gecheckt - kein Hinweis auf die Nutzung oder Nichtnutzung von vorhandenen Assistenzsystemen, egal von welchen.
Bei den Obliegenheitsverletzungen finde auch nichts.
Weder noch - das ist Quatsch
Das Thema hatten wir schon einmal.
Eine Versicherung interessiert kein Fahrassistent.
Der Fahrzeugführer ist alleine verantwortlich.
Ich habe beruflich zig Schäden abgewickelt, eine derartige Frage gibt es in keinem Unfallprotokoll.
Alles anzeigenIst das Meinung oder Wissen?
Ich habe gerade die Tarifbedingungen meiner Kraftfahrtversicherung gecheckt - kein Hinweis auf die Nutzung oder Nichtnutzung von vorhandenen Assistenzsystemen, egal von welchen.
Bei den Obliegenheitsverletzungen finde auch nichts.
Kannst Du mir bitte kurz helfen wo das stehen soll, das ich z.B. den Spurhalteassi nicht deaktivieren darf?
Vielen Dank dafür.
https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/lp-fahrerassistenzsysteme/
In Ihrer Versicherungspolice steht auch nicht, dass bei schlechter Sicht mit Licht zu fahren ist!
Eine EU-Verordnung regelt das!
Danke für Deine Meinung Gerhard V.
Eine andere Meinung bezeichne ich nicht als Quatsch.
Ich wollte von Bob nur wissen ob es seine Meinung ist oder halt doch irgendwo in Form eines Paragraphen, einer Bedingung, einer Obliegenheit oder was auch immer nachzulesen ist.
Danke für die zwischenzeitliche Antwort.
In dem Link erkenne ich keinen Hinweis zum Versicherungsschutz bei Nutzung oder Nichtnutzung des Systems.
Ich gehe davon aus, daß es damit Deine Meinung ist - die darfst Du selbstverständlich haben - ich habe eine andere wenn es um das Thema Versicherung geht.
In Ihrer Versicherungspolice steht auch nicht, dass bei schlechter Sicht mit Licht zu fahren ist!
..und deshalb hat bei schlechter Sicht die Nutzung von Licht oder Nichtnutzung von Licht keinen Einfluss auf die Haftpflichtversicherung gegenüber eines Geschädigten. Das ist natürlich nur meine Meinung - bis mir jemand § - Zeichen zeigt die etwas anderes behaupten
Einfach mal den Link betätigt. Und dann ......
Einfach mal den Link betätigt. Und dann ......
Ich lese dort nichts zum LA...
Eine EU-Verordnung regelt, dass Fahrzeuge ab Juli 2022 mit einem solchen System auszustatten sind. Und Sie meinen, sie könnten dieses System ausser Kraft setzen, ohne dass es rechtliche Folgen hat.
Wenn Sie ohne Licht im Dunkeln fahren und einen Unfall verursachen, dann werden Sie für den Schaden aufkommen müssen. Da tritt Ihre Haftpflicht für den Geschädigten vielleicht in Vorlage. Die Haftpflicht wird sich das Geld von Ihnen holen. Vorsatz!
sorry für den Ausdruck, ist so nicht meine Art.
Allerdings habe ich die Aussage des geschätzten Forumsmitgliedes Bob nicht als Meinung, sondern als Feststellung interpretiert, und die ist einfach schlichtweg falsch:
Keine Versicherung wird bei einem Schaden prüfen, ob bei dem Fahrzeug irgendein LA aktiv ist, wohl aber ob der Fahrer nüchtern und im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, ob er berechtigter Faherer ist.... etc.
Ich denk jetzt beenden wir unseren kleinen OT-Ausflug wieder.
Ich wünsche allen ein gesundes Neues Jahr
Okay - ich frage nicht mehr nach Wissen.
Vielen Dank für die unterschiedlichen Meinungen.
Da tritt Ihre Haftpflicht für den Geschädigten vielleicht in Vorlage. Die Haftpflicht wird sich das Geld von Ihnen holen. Vorsatz!
Probieren wir es mit Paragraphen - das könnte die Rechtsprechung erleichtern - habe ich gehört...
1.) Die bestehende und bezahlte Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tritt nicht "vielleicht" in Vorlage, sondern ganz "bewusst" weil sie dadurch gesetzlich verpflichtet ist. >> §3 PflVG - Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
2.) Wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde ist die Aussage zum Regress an Sich korrekt. es gilt eine Summenbegrenzung von 5.000 €. >> §5 Abs. 3 KfzPflVV - Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung.
(Summenbegrenzung vor der Tat - es gibt noch eine zusätzliche zu addierende Regress-Summe, wenn es auch eine Obliegenheitsverletzung NACH der Tat gibt - z.B. das Verlassen des Unfallortes...)
3.) Unterschiede zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind in Google an vielen Fundstellen erläutert - der Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer (!) endet in der Regel bei Vorsatz. Viele Versicherer in Deutschland "verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" zur Leistungskürzung - andere kürzen die Leistung (dem Versicherungsnehmer gegenüber!) nach dem Grad der Mitwirkung am Unfall.
Bei "einfacher" Fahrlässigkeit gibt es in der Regel keine Kürzungen/Diskussionen.
Ich persönlich halte den LA bei verschneiten/vereisten Straßen sogar für eher gefährlich. Daher schalte ich diesen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ab. Leider denke ich nicht immer daran und muss mich dann erst durchs Menü fummeln. Statt der Zwangseinschaltung, würde ich präferieren, dass sich die letzte Einstellung gemerkt wird und dann darf mich das Auto gern vor Fahrtantritt darauf hinweisen, dass der LA nicht aktiv ist.
Eine EU-Verordnung regelt, dass Fahrzeuge ab Juli 2022 mit einem solchen System auszustatten sind. Und Sie meinen, sie könnten dieses System ausser Kraft setzen, ohne dass es rechtliche Folgen hat.
Wenn Sie ohne Licht im Dunkeln fahren und einen Unfall verursachen, dann werden Sie für den Schaden aufkommen müssen. Da tritt Ihre Haftpflicht für den Geschädigten vielleicht in Vorlage. Die Haftpflicht wird sich das Geld von Ihnen holen. Vorsatz!
In dem Zitat, steht nur was vom Notfall Spurhaltesystem, das hat der ID nicht mal... der hat nur den LA, über den hier geschrieben wird. Ob du mit oder ohne Licht fährst, ist hier nicht das Thema.
Ich persönlich halte den LA bei verschneiten/vereisten Straßen sogar für eher gefährlich. Daher schalte ich diesen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ab. Leider denke ich nicht immer daran und muss mich dann erst durchs Menü fummeln. Statt der Zwangseinschaltung, würde ich präferieren, dass sich die letzte Einstellung gemerkt wird ...
...lässt sich recht einfach programmieren.
All die hier geäußerten Mutmaßungen, was denn evtl. rechtliche Konsequenzen wären, sind doch rein theoretischer Natur, wie auch schon mehrmlas begründet wurde.
Fazit: Einprogrammieren und dann einfach fahren. Mache ich seit 7 Jahren bei meinem Passat und seit 9 Monaten mit dem ID....
Und wer das für zu "gefährlich" hält. sollte es einfach lassen.
Punkt!!
Speedy95
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