Laden am normalen Stromstecker + faire Abrechnung mit Eigentümer (Neubau)
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- ID.4
- Don Miguel
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID. -
Shelly mit WLAN gibts für 30 Eu. (Mit Temperaturüberwachung) Alles was nicht in der Dose steckt braucht aber einen Elektriker.
Gibt es mittlerweile Elektriker die Shellys verbauen?
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Shelly 1PM is fur die montage in der Dose.
Ist aber die "falsche" es ist die plus zu verwenden, die hat Temperaturübetwachung. Eckiges Gehäuse etwas schlanker.
Kostet 3 Eu mehr (sogar nur 20 Eu)
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Was ist mit sowas?
TROTEC Energieverbrauchsmessgerät BX50 MID Stromverbrauchsmessgerät MID-Konformzähler Verbrauchsermittler https://www.amazon.de/dp/B08S7…lt_i_CSKR07J4Q4J61D7WPVJ1 (Affiliate-Link)
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Stromzwischenzähler müssen für die Betriebskostenabrechnung geeicht sein, und ob solche zwischengeschaltete Stecker-/Buchsen-Stromzähler überhaupt zulässig sind, halte ich auch für fraglich.
Wenn sich er der Vermieter auf so eine halbgare Lösung einlässt, kann er einiges an Ärger bekommen.
Schmarn, wenn es sein Haus ist kann er messen wie er möchte, nur der Zähler zum den Stromwerken muss geeicht sei, sonst über die Eigentümerversammlung regeln, wir haben auf Wunsch unseres Mieter Strom und eigenes Licht in den Keller gelegt, da muss nix mit geeicht dabei sein.
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Schmarn, wenn es sein Haus ist kann er messen wie er möchte, nur der Zähler zum den Stromwerken muss geeicht sei, sonst über die Eigentümerversammlung regeln, wir haben auf Wunsch unseres Mieter Strom und eigenes Licht in den Keller gelegt, da muss nix mit geeicht dabei sein.
Wie stellst du dich zur Eichpflicht gem. §§ 2 I i.V.m. 25 EichG?
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Wie stellst du dich zur Eichpflicht gem. §§ 2 I i.V.m. 25 EichG?
Positiv.
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Positiv.
Aber für dich nicht relevant?
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Aber für dich nicht relevant?
Nein...
etwas Lesestoff, nur ein Beispiel
Nebenkostenabrechnung mit nicht geeichten Zählern möglich?Wenn der Vermieter die Zähler (z.B. Wasser) nicht eichen lässt kann das Folgen für die Nebenkostenabrechnung haben. Wir zeigen, was Mieter und Vermieter tun…www.mietrecht.orgWenn mein Mieter aber expliziert auf einen geeichten Zähler bestehen würde, bekommt er natürlich einen, die Kosten kann ich ja umlegen, aber es läuft seit zig Jahren völlig entspannt.
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Nein...
Ok.
Aber für alle anderen ist dann das Fazit "Zusammenfassend sollte die Verwendung von Messergebnissen nicht geeichter Zähler im Rahmen der Nebenkostenabrechnung unbedingt vom Vermieter vermieden werden. Eine Beachtung der Eichfristen ist unbedingt anzuraten" zu empfehlen. Und nicht "Schmarn, wenn es sein Haus ist kann er messen wie er möchte".
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Ok.
Aber für alle anderen ist dann das Fazit "Zusammenfassend sollte die Verwendung von Messergebnissen nicht geeichter Zähler im Rahmen der Nebenkostenabrechnung unbedingt vom Vermieter vermieden werden. Eine Beachtung der Eichfristen ist unbedingt anzuraten" zu empfehlen. Und nicht "Schmarn, wenn es sein Haus ist kann er messen wie er möchte".
Der deutsche Konjunktiv, wenn man nix genaues weiss, wird der gerne benutzt, aber für einige klingt es nach richtig wichtig😂 Aber da wir hier ja kein Textverständnis vermitteln wollen, sondern im eAutoforum sind, beende ich für mich das Thema.
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Ist in Ordnung. Du hast ja hinreichend dargestellt, dass du auf die geltende Eichpflicht scheißt. Passt.
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Du hast ja hinreichend dargestellt, dass du auf die geltende Eichpflicht scheißt.
Wie kommst du darauf, das tut er doch nicht.
Es gibt halt auch Methoden der Abrechnung die ausserhalb vom Eichgesetz liegen.
Vielleicht solltest du dir mal die Begriffe "Gewerblich" und "Privat" näher verinnerlichen.
Ist übrigens auch im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (leider) auch so, z.B. regelmäßige Nachweispflicht der elektrischen Sicherheit von WallBoxen, betrift auch nur Gewerbliche.
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Aber in solchen Bereichen sind Vermieter den Gewerblichen näherungsweise gleichgestellt. Wenn nicht wörtlich durch Gesetz oder Vorschrift, so oftmals durch die Hintertür Haftung.
Keine professionelle Hausverwaltung einer WEG würde z.B. die regelmäßigen elektrischen Checks einer von ihr mitverwalteten Gemeinschafts-Ladeinstallation auslassen, wenn sie nicht mit dem Klammerbeutel .... auch wenn es sich nicht um eine gewerbliche Anlage handelt und es daher nicht vorgeschrieben sein sollte (was ich jetzt nicht weiß).
Insbesondere war ja auch der Hinweis wichtig, dass bei ungeeichten Zählern ein anderer, missgünstiger Mieter die Nebenkostenabrechnung als fehlerhaft ablehnen kann und dann letztendlich gar nicht bezahlen muss. Der Vermieter kann so auf den gesamten Nebenkosten sitzen bleiben.
Ist natürlich eine Frage des Klimas, ob man sowas befürchten muss. Wenn man nur zwei Mieter hat und ein gutes Verhälntnis zu beiden, dann ist das kein Problem. Am besten holt man sich zuvor das Einverständnis aller Parteien zu einem ungeeichten Zähler. Reden ist Gold.
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