Laden am normalen Stromstecker + faire Abrechnung mit Eigentümer (Neubau)

  • Ich habe einen Ladeziegel mit rotem CEE Stecker plus Schukoadapter aus chinesischer Herkunft, der auf einem eingebauten Display die geladenen Kilowatt anzeigt. Die Anzeige ist sehr genau, habe sie mit einem kalibrierten Zähler verglichen. Damit habe ich schon öfter "auswärts" geladen und anschließend mit beispielsweise einem Hotelier abgerechnet. Er fand das gut!

    ID.3 pro "Nackter Hirsch" 107kW ,Softwarestand 3.2 , AHK und Rückfahrkamera nachgerüstet.

    go.eCharger V4 mit openWB-Standalone für PV Überschussladung

  • Wenn man nur zwei Mieter hat und ein gutes Verhälntnis zu beiden, dann ist das kein Problem. Am besten holt man sich zuvor das Einverständnis aller Parteien zu einem ungeeichten Zähler. Reden ist Gold.

    Genau so ist es.

    Wenn man sich eins ist, ist das alles kein Problem.


    Damit habe ich schon öfter "auswärts" geladen und anschließend mit beispielsweise einem Hotelier abgerechnet. Er fand das gut!


    Ich kenne eine Gaststätte die Steckdosen zum Laden von E-Bikes zur Verfügung stellt und dafür ein Pauschale für die Benutzung kassiert.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

    2 Mal editiert, zuletzt von GTX-ler () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von GTX-ler mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es gibt halt auch Methoden der Abrechnung die ausserhalb vom Eichgesetz liegen.


    Vielleicht solltest du dir mal die Begriffe "Gewerblich" und "Privat" näher verinnerlichen.

    Es gibt halt auch Methoden der Geldabhebung bei einer Bank, die außerhalb der Eigentumsgesetze liegen. Aber sollte man sie nutzen? 🥸


    Ich habe die Begriffe jahrelang studiert, du auch?

    Und vermieten ist nun mal gewerblich.


    Genau so ist es.

    Wenn man sich eins ist, ist das alles kein Problem.


    Wenn man sich eins ist, dann braucht man auch keine Kaufverträge. Und dennoch stellt einen das nicht über das Gesetz.

  • Es gibt halt auch Methoden der Geldabhebung bei einer Bank, die außerhalb der Eigentumsgesetze liegen. Aber sollte man sie nutzen?

    Der Vergleich hinkt aber gewaltig X/

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Nö. Ist zwar illegal, aber wenn sich alle eins sind und keiner widerspricht, dann kann man das schon mal so machen mit der Geldabhebung. Oder? ;)


    Aber ich glaube wir haben es nun alle verstanden. Vermieten = gewerblich = Eichpflicht. Was der einzelne dann daraus macht ist seine Sache.

  • Wenn man sich eins ist, dann braucht man auch keine Kaufverträge. Und dennoch stellt einen das nicht über das Gesetz.

    Teilweise schon, oder?

    Stichwort Vertragsfreiheit. Nur wenn sich die Parteien nicht vertraglich binden, tritt des öfteren ersatzweise eine gesetzliche Regelung in Kraft. Selbstverständlich sind sittenwidrige Verträge ungültig.

    Aber könnte es nicht sein, dass eine freiwillige vertragliche Vereinbarung auf einen ungeeichten Zähler unter allen betroffenen Parteien (also auch des "dritten" Mieters, der die entsprechende Nebenkostenabrechnung akzeptieren will) wirksam ist?

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Aber könnte es nicht sein, dass eine freiwillige vertragliche Vereinbarung auf einen ungeeichten Zähler unter allen betroffenen Parteien (also auch des "dritten" Mieters, der die entsprechende Nebenkostenabrechnung akzeptieren will) wirksam ist?

    Könnte im Sinne von "Wo kein Kläger da kein Richter" durchaus sein. So wie es bei geschätzt 95% aller Rechtsgeschäfte ja abläuft. Es läuft einfach. Aber wenn eine der Parteien halt ein Problem damit hat, dann wird es kritisch. Und dann wird das Gesetz rausgezogen. Und ggf. eine vorhandene freiwillige vertragliche Vereinbarung auf einen ungeeichten Zähler. Und dann überlegt sich ggf. ein Richter, ob der Mieter das wirklich frei entscheiden konnte und beide Vertragsparteien auf Augenhöhe waren oder ob er durch die Übermacht des Vermieters nur so "halbfreiwillig" unterschrieben hat. Und ob das Gesetz hier überhaupt eine Abweichung durch vertragliche Gestaltung zulässt. Oder oder oder... ;)


    Wie gesagt, in den meisten Rechtsgeschäften geht es ja einfach gut. Aber irgendwann verstehen sich zwei halt nicht mehr so und dann gibt es Ärger. Und dafür hat irgendeiner mal Gesetze erfunden.

  • ... Und dann überlegt sich ggf. ein Richter, ob der Mieter das wirklich frei entscheiden konnte und beide Vertragsparteien auf Augenhöhe waren oder ob er durch die Übermacht des Vermieters nur so "halbfreiwillig" unterschrieben hat. Und ob das Gesetz hier überhaupt eine Abweichung durch vertragliche Gestaltung zulässt. Oder oder oder... ;)

    Klar. Ist ja auch bekannt, dass massenhaft benutzte vorformulierte Vereinbarungen in solchen Fällen meist als ungültig eingestuft werden. Trotzdem kann es auch gelten, insbesondere wenn es individuell und ausführlich formuliert ist, und z.B. eine "Aufkündigungsklausel" in der Vereinbarung enthält. Damit dürfte man schon so ziemlich auf der sicheren Seite sein.

    Aber am Ende müssen wir natürlich trotzdem alle sterben. ;)

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Ich habe die Begriffe jahrelang studiert, du auch?

    Und vermieten ist nun mal gewerblich.

    Warum vermischt du dann Äpfel mit Birnen?


    Wenn der Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen wurde, ist doch nur das Vertragsgegenstand, was im Vertrag steht.


    Das würde dann nach deiner Auffassung alles weitere Ausschließen was der Vermieter und Mieter anschließend mündlich vereinbaren.


    Das heißt, nach deiner Auffassung, eine Mitbenutzung des Garten, die Nutzung des Gartenschlauch zum Gießen, Autowaschen, ..., die Nutzung der Steckdose in der Garage, und vieles mehr, darf zwischen den Parteien nicht mündlich vereinbart werden, es bedarf also alles eines schriftlichen Vertrages, weil der Vermieter ja ein Gewerblicher ist.


    Nicht jeder wohnt in einem Mietbunker einer Wohnbaugeselschaft oder dergleichen, nur weil er Mieter ist. Es gibt sie noch, die persönliche Beziehung oder manchmal auch Freundschaft zwischen Vermieter und Mieter. Auch bekannt unter Vertrauen, oder Vertrauensverhältnis.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Das heißt, nach deiner Auffassung, eine Mitbenutzung des Garten, die Nutzung des Gartenschlauch zum Gießen, Autowaschen, ..., die Nutzung der Steckdose in der Garage, und vieles mehr, darf zwischen den Parteien nicht mündlich vereinbart werden, es bedarf also alles eines schriftlichen Vertrages, weil der Vermieter ja ein Gewerblicher ist.

    Jetzt wird es wirr. Wo genau habe ich behauptet, dass das meine Auffassung sei?


    Und was hat das noch mit der für den Vermieter geltenden Eichpflicht zu tun?

  • Jetzt wird es wirr. Wo genau habe ich behauptet, dass das meine Auffassung sei?


    Und was hat das noch mit der für den Vermieter geltenden Eichpflicht zu tun?

    Sinngemäß in deinen weiteren Ausführungen.


    Z.B. für die Nutzung des Gartenschlauch. Es gibt Durchfluss-Messer die sind nicht geeicht und werden doch genutzt, oder man duldet die Entnahme, pauschal oder geschätzt.

    Z.B. für die Nutzung der Steckdose in der Garage. Es gibt Stromzähler die sind nicht geeicht und werden doch genutzt, oder ...

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Ich denke, das Thema ist durch.

    flowholder hat doch gesagt, dass es bei den meisten Rechtsgeschäften gut geht.

    Es kommt aber halt auch vor, dass sich nächträglich Streit entwickelt, und dann kann die K...e schon mal dampfen, wenn man keine geeichten Zähler verwendet hat und nur mündliche Vereinbarungen bestehen.

    Das lehrt einfach die Erfahrung, da sowas u.a. auch zur Überlastung der Zivilgerichte beiträgt ....

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Ich denke, das Thema ist durch.

    +1


    Ansonsten Danke für den weiteren Input :)


    Ich habe einen Ladeziegel mit rotem CEE Stecker plus Schukoadapter aus chinesischer Herkunft, der auf einem eingebauten Display die geladenen Kilowatt anzeigt. Die Anzeige ist sehr genau, habe sie mit einem kalibrierten Zähler verglichen. Damit habe ich schon öfter "auswärts" geladen und anschließend mit beispielsweise einem Hotelier abgerechnet. Er fand das gut!

    Danke für das schöne Beispiel - ja eigentlich stellst du dar, dass man standardmässig einen Unterzähler im Auto haben sollte.


    Hast du Produktvorschläge?


    Was ist mit sowas?


    TROTEC Energieverbrauchsmessgerät BX50 MID Stromverbrauchsmessgerät MID-Konformzähler Verbrauchsermittler https://www.amazon.de/dp/B08S7…lt_i_CSKR07J4Q4J61D7WPVJ1 (Affiliate-Link)

    schaut gut aus! Danke Dir!

    3 Mal editiert, zuletzt von Don Miguel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Don Miguel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hier auf die schnelle sowas mit Schukostecker:

    8A/10/13/16A Typ 2 EV ladegerät schuko stecker adapter kabel ev ladekabel für elektrische auto - AliExpress
    Kaufen Sie 8A/10/13/16A Typ 2 EV ladegerät schuko stecker adapter kabel ev ladekabel für elektrische auto bei Aliexpress für US $231.47. Finden Sie weitere -,…
    de.aliexpress.com

    ID.3 pro "Nackter Hirsch" 107kW ,Softwarestand 3.2 , AHK und Rückfahrkamera nachgerüstet.

    go.eCharger V4 mit openWB-Standalone für PV Überschussladung

  • Wie stellst du dich zur Eichpflicht gem. §§ 2 I i.V.m. 25 EichG?

    Es ging ja um eine Übergangslösung, bis der Vermieter in 2022 Wallboxen in der Tiefgarage installieren lässt. Wenn der Vermieter eine Lösung über den Ladeziegel selbst vorschlägt, dann klingt es für mich nicht so, als wenn er die Installation eines geeichten Zählers für einige Monate verlangt. Aber im Zweifel kann man ja noch mal nachfragen. Der OP hatte ja selbst einen geeichten Zähler vorgeschlagen.


    PS: Lädst du auch an den vielen öffentlichen Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind?

    PV: 5,28 kWp mit SMA Sunny Boy 5000TL (seit 09/2010, ich bekomme Geld für's Laden :D)

    Wallbox: cFos Power Brain 11 kW (seit 04/21). 20 € beim Kauf sparen mit Rabattcode F64DBC12A0D :thumbup:

    VW ID.4 Max Mangangrau/Silber mit AHK (Firmenwagen, bestellt 16.02.21, 1. Liefertermin 04.05.21, FIN seit 17.09.21, ausgeliefert am 07.10.21:). 2.4 seit 22.08.22, 3.0 Teil 1&2 am 17.09.22 installiert, 3.2 am 07.06.23 (Werkstatt))

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!