Ich denke auch, man wird die Kaskoversicherung nicht mitbestimmen dürfen. Tatsächlich spart man ja eine eigene KV ein. Da sehe ich kein größeres Problem.
Wenn ein Händler Ersatzmobilität verweigert würde ich ankündigen, auf eigene Rechnung ein Ersatzfahrzeug anzumieten und VW die Kosten in Rechnung zu stellen. Dann sollte da schnell Bewegung reinkommen. Sixt&co. werden ja viel höhere Preise aufrufen. VW muss dort wohl auch mieten, wird aber Großkundenrabatt erhalten.
Einen Anspruch auf pauschalen Schadenersatz (15€ am Tag) sehe ich nicht. Der Geschädigte muss einen konkreten Schaden darlegen. Auch wenn ich ein eigenes Fahrzeug zur Hand hatte würde ich daher Ersatzmobilität einfordern - und signalisieren, dass alternativ Einverständnis mit der Pauschale besteht. Dann wird vielleicht gerechnet und doch die Pauschale angeboten.
Sofern ein eigenes anderes Fahrzeug genutzt wird, kann dessen Verschleiß in Rechnung gestellt werden. Da sehe ich aber im Streitfall große Beweisrisiken, es müsste bewiesen werden wie die Laufleistung war. Zur Berechnung könnte auf gerichtlich gängige Rechenmodelle bei Wandlung zurückgegriffen werden, auch hier gibt es viele Unwägbarkeiten.
Erhöhte Kosten für Treibstoff können als Verzugsschaden geltend gemacht werden, wenn das BEV nachweislich geringere Kosten verursacht hatte. Dazu wären die Tankrechnungen aufzuheben, anhand der gefahrenen Kilometer kann dann der mutmaßliche Energiebedarf gegengerechnet werden, verbunden mit Nachweis über die Bezugsmöglichkeit der Energie (Ladekarte oder PV-Einspeisevergütung, aus der sich die Verfügbarkeit selbst-erzeugter Energie ergibt. Die Mehrkosten für Treibstoff sind dann Teil des Verzugsschadens.