Seit Ende letzten Jahres besteht ja ein Rechtsanspruch seitens der Mieter wenn ein geeigneter Installationsort für eine Wallbox vorhanden ist. Da ich von meinem Vermieter (einer Genossenschaft) einen Stellplatz in einer Tiefgarage gemietet habe, existiert ein solcher Ort. Laut Gesetz darf der Vermieter die Installation nur versagen, wenn dem triftige Gründe (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen. So einen triftigen Grund sehe ich hier nicht. Ich bin mir auch der Bedingungen, die dieses Gesetz vorgibt voll und ganz bewusst.
Ich habe bereits vor drei Jahren bei meinem Vermieter angefragt, wie es mit der Installation einer Wallbox aussieht und ihnen auch diverse Optionen vorgeschlagen. Darauf kam dann zuerst nur: "Jo, ist interessant, aber im Moment doof und daher nein". Mit dem anstehenden Neu-Gesetz kam dann Bewegung in die Sache und nach ein wenig hin-und-her wurde mir dann für letzten September die Gestattung in Aussicht gestellt. Nur um dann eine Woche später zu sagen: "Ach, nein, geht doch nicht."
Ich habe dann ein wenig Rabatz gemacht und durfte endlich im Januar(!) mit dem Projektleiter reden, der da meinte, sie würden da eine Gesamtlösung für alle ihre Objekte planen, hätten dafür eine neue Firma gegründet und es würde daher noch ein wenig dauern. Ich solle noch einmal im Sommer nachfragen wenn ich nichts hören würde.
Ich habe nichts gehört und habe daher Anfang August noch einmal nachgefragt: "Der Mitarbeiter ist gerade im Urlaub, wird sich aber Ende August bei ihnen melden!"
Gerade habe ich noch einmal geschrieben, dass mir (höflich ausgedrückt) ihre Informationspolitik auf den Sack geht und ich jetzt endlich mal eine verbindliche Aussage zu Terminen haben will.
Alternativ habe ich natürlich immer noch meine Rechtsschutzversicherung - ich bin es langsam nämlich wirklich leid, den Informationen immer hinterher laufen zu müssen.
Irgendwelche Vorschläge oder Erfahrungen eurerseits?