Erfahrung mit Installation Ladebox als Mieter?

  • Seit Ende letzten Jahres besteht ja ein Rechtsanspruch seitens der Mieter wenn ein geeigneter Installationsort für eine Wallbox vorhanden ist. Da ich von meinem Vermieter (einer Genossenschaft) einen Stellplatz in einer Tiefgarage gemietet habe, existiert ein solcher Ort. Laut Gesetz darf der Vermieter die Installation nur versagen, wenn dem triftige Gründe (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen. So einen triftigen Grund sehe ich hier nicht. Ich bin mir auch der Bedingungen, die dieses Gesetz vorgibt voll und ganz bewusst.


    Ich habe bereits vor drei Jahren bei meinem Vermieter angefragt, wie es mit der Installation einer Wallbox aussieht und ihnen auch diverse Optionen vorgeschlagen. Darauf kam dann zuerst nur: "Jo, ist interessant, aber im Moment doof und daher nein". Mit dem anstehenden Neu-Gesetz kam dann Bewegung in die Sache und nach ein wenig hin-und-her wurde mir dann für letzten September die Gestattung in Aussicht gestellt. Nur um dann eine Woche später zu sagen: "Ach, nein, geht doch nicht."


    Ich habe dann ein wenig Rabatz gemacht und durfte endlich im Januar(!) mit dem Projektleiter reden, der da meinte, sie würden da eine Gesamtlösung für alle ihre Objekte planen, hätten dafür eine neue Firma gegründet und es würde daher noch ein wenig dauern. Ich solle noch einmal im Sommer nachfragen wenn ich nichts hören würde.

    Ich habe nichts gehört und habe daher Anfang August noch einmal nachgefragt: "Der Mitarbeiter ist gerade im Urlaub, wird sich aber Ende August bei ihnen melden!"


    Gerade habe ich noch einmal geschrieben, dass mir (höflich ausgedrückt) ihre Informationspolitik auf den Sack geht und ich jetzt endlich mal eine verbindliche Aussage zu Terminen haben will.


    Alternativ habe ich natürlich immer noch meine Rechtsschutzversicherung - ich bin es langsam nämlich wirklich leid, den Informationen immer hinterher laufen zu müssen.


    Irgendwelche Vorschläge oder Erfahrungen eurerseits?

  • Einfach mal ein Schreiben vom Rechtsanwalt schicken lassen, mit Nennung der Rechtsgrundlage (Gesetze, Paragrafen), wirkt oft Wunder.

    ID.3 Family mit Wärmepumpe, Winterräder 18" Stahlfelgen, Software 0564. Ab 19.2.2021 Version 0783. Ab 11.3.2021 Version 0792. Ab 12.8.2022 Version 912 (2.4). April 2023 in der Werkstatt auf 3.0. Ab 17.8.2023 Software 3.2 über Werkstatt.

    ID Charger Connect.

  • Ja, das erwäge ich mittlerweile auch. Wenn ich nächste Woche keine zufriedenstellende Antwort bekomme, woran es bei denen hakt (also etwas konkretes wie: "Wir verhandeln gerade mit dem Netzbetreiber und erwarten eine Antwort bis Ende des Monats") plus ein verbindliches Versprechen, die Informationen auch mal ungefragt und ohne Nachhaken rüberwachsen zu lassen, dann werde ich in der Tat mal meine Versicherung etwas für ihr Geld tun lassen.

  • Das mit dem Rechtsanspruch ist nicht so einfach. Der Vermieter kann ja nicht jedem Mieter eines Platzes eine Wallbox hinhängen, das gibt der Stromanschluss des Hauses garantiert nicht her. Und nach dem Windhundverfahren geht das auch nicht. Also muss ein Konzept für die gesamte TG (u.U. stufenweise ausbaufähig) her. Und das kostet viel Geld und dauert. Da kannst Du soviel mit dem Anwaltsschreiben wedeln wie Du willst. Am Ende bekommst Du die gewaltige Rechnung. Der Rechtsanspruch heisst nämlich nicht, dass der Vermieter die Chose auch bezahlt. Überleg mal, ob es eine einfache 230 V Dose nicht auch tut. Solide installiert, geht über Deinen Zähler, brauch keine Lastverteilung und ist billiger.

  • Eine 230 V-Steckdose würde mir ja auch reichen.


    Mich nervt halt nur dieses "Wir sagen dir überhaupt nichts!" ungemein und ich würde denen halt langsam mal auf die Hände hauen und sagen, dass das so nicht geht. Wie gesagt, mir wurde schon so oft versprochen, dass sich jemand melden würde und überhaupt. Und dann kommt da immer wieder nichts.


    Und diese Konzepte? Meine Güte, das ist alles kein Hexenwerk. Da sind wir ja in meiner Schule schneller - und da hängen bei jeder Maßnahme drei Parteien mit unterschiedlichen Vorstellungen drin!


    Sowas wie: "Da müssen wir aber erstmal einen Plan machen!" und dann passiert da sechs Monate nichts, das klingt dann nur noch nach Verschleppen und keinen Plan haben. Alternativ nach: "Das muss perfekt sein!" anstelle sich mal zu überlegen, dass "perfekt" sowieso niemals geht. "Gut genug" reicht auch.

  • Die letzte Gesetzesänderung ist zwar nett, aber rechtlich sehr schwammig.


    Alle Wohnungen sind im Eigentum der Genossenschaft? Oder nur ein Teil?


    Wieviele Wohneinheiten gibt es im Objekt?


    Prinzipiell kannst du nur verlangen das auf von dir getragenen Kosten eine Wallbox installiert werden darf. Da kann aber der Eigentümer/Eigentümergemeinschaft zwischenfunken und dir die wildesten Modelle/geräte vorschlagen.


    Und da es noch Neuland gerichtstechnisch ist, ist eventuell das Thema Prozesskostenübernahme bei deiner RSV auch nicht in trockenen Tüchern.


    was waren denn deine Optionen, die du vorgeschlagen hast?

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

  • Nein, der Vermieter/Eigentümer/wasauchimmer hat da rein gar nichts vorzuschlagen. §554, Absatz 1 spricht nur davon, dass dem Mieter bauliche Veränderungen erlaubt werden, die elektrisches Laden ermöglichen. Das inkludiert kein Mitspracherecht des Vermieters bei der Wahl der Geräte.


    Und die Genossenschaft ist Volleigentümer. Meine RSV inkludiert auch explizit Streitfragen um Mietsachen.


    Und es kann ja schließlich auch nicht sein, dass der Vermieter das hier mit einem: "Es ist kompliziert!" aussitzen darf.

  • Dann ist es was „einfacher“, wenn nur ein Eigentümer. Da fällt zumindest die WEG weg; beziehungsweise die nur jährlich stattfindende Eigentümerversammlung als Verzögerung weg.


    Leider bist du nicht der einzige Mieter. Und deshalb wird man z.b. nicht jedem erlauben können z.b. eine 11kw Box ohne lastmanagement hinzuhängen; bzw. Der Netzbetreiber wird es nicht zulassen. Und damit sind wir in dem Bereich der von Gerichten geklärt werden muss.


    Wie die Gerichte das sehen werden, ist noch offen.


    es ist auch noch völlig offen, auf welche ladeleistungen du überhaupt Anspruch hast.

    im Moment (je nach Größe des Objektes) kristallisieren sich 3 Wege heraus:


    1-phasig ; 3,7kw. Dann fällt es irgendwann auf das ab 11kw Gesamtleistung man vergessen hat die Genehmigung des Netzbetreibers einzuholen.


    Lösung mit lastmanagement. Hier kommt es oft zu sehr teueren Wallboxen; aber auch der Streit wer welche Kosten trägt.


    outgesourcte Lösung wo quasi die Boxen an die jeweiligen Mieter vermietet werden. Meist auch von lokalen Energieanbietern.

    in 3-4 Jahren wissen wir mehr


    Zitat


    Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


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  • Leider bist du nicht der einzige Mieter. Und deshalb wird man z.b. nicht jedem erlauben können z.b. eine 11kw Box ohne lastmanagement hinzuhängen; bzw. Der Netzbetreiber wird es nicht zulassen. Und damit sind wir in dem Bereich der von Gerichten geklärt werden muss.

    Das ist mir klar. Aber ich bin es leid, da ständig hingehalten zu werden. Und notfalls lasse ich es halt auf einen Prozess ankommen, wenn die da nicht mal langsam mit Informationen um die Ecke kommen. Das habe ich denen auch schon mehrmals gesagt: Mich nervt nicht so sehr die Wartezeit sondern diese Hinhaltetaktik und das sich nicht an Versprechen/Absprachen halten.

  • Lösung mit lastmanagement. Hier kommt es oft zu sehr teueren Wallboxen; aber auch der Streit wer welche Kosten trägt.

    Das kann jede förderfähige Wallbox weil es Förderungsvoraussetzung ist bei der KfW und die sind nicht so teuer, insbesondere nicht nach Abzug der Förderung ^^

  • Es gibt genug Boxen die kein lokales lastmanagement einfach so können. Oder auch nur ein paar Boxen.


    Wir reden nicht von der netzdienlichkeit.


    Meist kommt noch ein Zusatzmodul etc dazu; bzw. Die meisten Hersteller können das dann mit dem lokalen lastmanagement nur mit den eigenen Boxen.


    zudem ist der Mieter ja nicht verpflichtet die Förderung in Anspruch zu nehmen

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    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

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  • Es gibt genug Boxen die kein lokales lastmanagement einfach so können. Oder auch nur ein paar Boxen.


    Wir reden nicht von der netzdienlichkeit.


    Meist kommt noch ein Zusatzmodul etc dazu; bzw. Die meisten Hersteller können das dann mit dem lokalen lastmanagement nur mit den eigenen Boxen.


    zudem ist der Mieter ja nicht verpflichtet die Förderung in Anspruch zu nehmen

    Es ging mir darum, dass steuerbare Wallboxen nicht teuer sind. Der ID Charger wird demnächst EEBus können und kostet 692,50 Euro inkl. Versand.


    Natürlich ist man nicht verpflichtet die Förderung in Anspruch zu nehmen. Aber wer eine 11kw Box will und es nicht tut ist halt latent dämlich.

  • Dann verrate noch welches Lastmanagement für MFHs EEBUS unterstützt?


    Rhywden Wieviele Wohnungen sind denn im Objekt?

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

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    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

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  • Dann verrate noch welches Lastmanagement für MFHs EEBUS unterstützt?


    Rhywden Wieviele Wohnungen sind denn im Objekt?

    Sind ca. 40 Stellplätze in der Tiefgarage und ca. 30 auf einem oberirdischen Privat-Parkplatz.


    Aber nochmal: Mir ist klar dass Lastmanagement und blablabla. Und nochmal: Mich nervt, dass da keine Infos rumkommen - wo stehen sie gerade, was ist der Plan, über welche Zeiträume reden wir.


    Wie gesagt, ich habe das vor über 3 Jahren zum ersten Mal angesprochen. Und die Entwicklung war ja nun absehbar. Wenn ein Unternehmen dann so tut, als wäre das alles Neuland und käme jetzt total überraschend, dann muss ich mich fragen, ob die alle CDU wählen.


    Wobei es ja doppelt peinlich für die ist, weil mir der Projektleiter erzählt hat, sie hätten jetzt selbst 4 E-Autos in ihrer Firmenwagenflotte - und für die hätten sie selbst keine eigene Lademöglichkeit...

  • das mit keinen Infos kenne ich so ähnlich von meiner Hausverwaltung (bin Eigentümer) ... die einfache Frage wann ungefähr mit einer Eigentümerversammlung 2021 zu rechnen ist oder ob zwecks Corona Sie wieder Ausfällt bekomme ich keine! Antwort.


    Mit den meisten anderen Eigentümern bin ich zwecks Wallbox Installation in Kontakt aber ohne Offiziellen Beschuss der Versammlung ist es halt Riskant....

    Grüssle von den Fildern Markus

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