Wann kommt euer ID.4? Liste mit Bestelldatum und Abholtermin
-
- ID.4
- Arnold
-
-
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID. -
Mich würde interessieren, ob es generell Sinn macht, VW in Verzug zu setzen. Könnte man dann nicht Schadenersatz fordern für
1. Differenz zwischen verausgabten Benzinkosten und vergleichbaren Kosten mit E-Auto
2. Kosten für Servicekosten des bisherigen Wagens, die entstanden sind, wegen verlängerter Haltedauer
3. Ggf. Verlust der BAFA-Prämie nach dem 31.12.2021, falls die Politik sich doch nicht auf eine Verlängerung einigt
Zu 3.
Je nachdem was für ein Liefertermin dir von Beginn an mitgeteilt wurde… wenn der eh 2022 war, warum sollte VW dann die Innovationsprämie bezahlen? Die ist ja staatlich und wenn der Staat nicht verlängert dann kann VW nichts dazu. Mir wird das auch so gehen… mein Liefertermin war 1/2022 aber das wird auch nichts werden…
-
Seine Argumentation ist, dass dies der Schadwn des Käufers ist und VW Ersatz leisten muss.
Ich denke das wird schwierig. Selbst VW schreibt in den Bedingungen, dass dies nicht garantiert werden kann (z.B. weil Topf leer)
-
-
Mich würde interessieren, ob es generell Sinn macht, VW in Verzug zu setzen. Könnte man dann nicht Schadenersatz fordern für
1. Differenz zwischen verausgabten Benzinkosten und vergleichbaren Kosten mit E-Auto
2. Kosten für Servicekosten des bisherigen Wagens, die entstanden sind, wegen verlängerter Haltedauer
3. Ggf. Verlust der BAFA-Prämie nach dem 31.12.2021, falls die Politik sich doch nicht auf eine Verlängerung einigt
Das ist hier mehrfach im Forum diskutiert worden.
Ich bin kein Jurist, und dies ist keine Rechtsberatung, aber so sollte es sein:
1. Du kannst Deinen Vertragspartner (in der Regel VW oder VW Leasing) 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins in Verzug setzen und eine Nachfrist von 14 Tagen für die Erfüllung des Kaufvertrags setzen.
2. Danach kannst Du den Vertrag außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen
3. In Deinem Vertrag ist in den AGBs geregelt, wie hoch der Schadenersatz ist. Bei mir sind das 3% des Kaufpreises.
Ich weiß allerdings nicht, ob die 3% pauschal bezahlt werden, oder ob der Schaden (bei mir z.B. 2,5 Monate Mietwagen) nachgewiesen werden muss.
Das kläre ich dann, wenn ich mein Fahrzeug Ende des Monats endlich bekomme.
Good Luck!
-
Seine Argumentation ist, dass dies der Schadwn des Käufers ist und VW Ersatz leisten muss.
Ich denke das wird schwierig. Selbst VW schreibt in den Bedingungen, dass dies nicht garantiert werden kann (z.B. weil Topf leer)
Richtig, das stand im Konfigurator und steht im Vertrag drin, dass kein Anspruch besteht und die Prämie nicht garantiert wird und nur dann verfügbar ist wenn der Antrag bis 31.12.2021 beim Amt eingeht. Zudem wurden wir auch vom Verkäufer darauf hingewiesen, aber er meinte damals, dass es bei uns ja kein Problem sein wird...
-
-
Richtig, das stand im Konfigurator und steht im Vertrag drin, dass kein Anspruch besteht und die Prämie nicht garantiert wird und nur dann verfügbar ist wenn der Antrag bis 31.12.2021 beim Amt eingeht. Zudem wurden wir auch vom Verkäufer darauf hingewiesen, aber er meinte damals, dass es bei uns ja kein Problem sein wird...
genau und wenn der Antrag nicht bis 31.12.21 eingehen kann, weil VW im Lieferverzug ist, ist es ein Verzugschaden den man geltend machen kann.
-
genau und wenn der Antrag nicht bis 31.12.21 eingehen kann, weil VW im Lieferverzug ist, ist es ein Verzugschaden den man geltend machen kann.
Ich glaube nicht dran, aber gut. In meinen Augen ist das rein von der Haftung gegenüber der VAG nur möglich, wenn du von ihnen direkt einen Liefertermin bekommen hast auf den du dich rechtlich berufen kannst. Ich sage nicht, dass du das nicht hast, aber wir z.B. haben keinen. Unsere Termin kamen immer vom Autohaus und die waren unverbindlich mit der Aussage "aktuell steht er auf" aber das heißt nichts. Das Problem ist hier, dass diese Konstellation über drei Parteien läuft, und da wird es am Ende nicht so einfach sein, verbindliche Aussagen in Richtung der VAG zu belegen. (Ich kann es definitiv nicht und habe mit Sicherheit keine Chance was geltend zu machen)
-
genau und wenn der Antrag nicht bis 31.12.21 eingehen kann, weil VW im Lieferverzug ist, ist es ein Verzugschaden den man geltend machen kann.
Sehe ich auch so, allerding bei max 3% des Kaufpreises wird es schwierig die 3000 Euro zu bekommen. Wenn die 3% Klausel so wirksam ist, kommt es faktisch zu einer massiven Deckelung die fast schon an Ausschluss des Verzugsschaden grenzt ... haben wir alle aber vorher gewusst ...
-
bin kein Jurist aber ich bezweife stark dass du einen Schadensersatz auf einen unverbindlichen LT geltend machen kannst. Deswegen ist der LT ja unverbindlich. Kündigung des Vertrags mit o.g. Fristen ist ggf. möglich. Auch die Innovationsprämie liegt nicht in der Hand von VW und ist daher nicht garantiert. VW wird mit Sicherheit auf den unverbindlichen LT hinweisen. Am Ende haben die meisten Autohersteller das gleiche Problem.
Ich würde mir von VW zumindest eine Kommunikation im Portal wünschen dass es momentan zu Lieferproblemen kommt. Auf der anderen Seite ist es sicher schwierig Aussagen zu treffen wenn VW ggf. selbst keine verlässlichen Aussagen von Zulieferern bekommt.
-
bin kein Jurist aber ich bezweife stark dass du einen Schadensersatz auf einen unverbindlichen LT geltend machen kannst. Deswegen ist der LT ja unverbindlich. Kündigung des Vertrags mit o.g. Fristen ist ggf. möglich. Auch die Innovationsprämie liegt nicht in der Hand von VW und ist daher nicht garantiert. VW wird mit Sicherheit auf den unverbindlichen LT hinweisen. Am Ende haben die meisten Autohersteller das gleiche Problem.
Ich würde mir von VW zumindest eine Kommunikation im Portal wünschen dass es momentan zu Lieferproblemen kommt. Auf der anderen Seite ist es sicher schwierig Aussagen zu treffen wenn VW ggf. selbst keine verlässlichen Aussagen von Zulieferern bekommt.
Ist halt ein Thema, wo es ums Geld geht....das wichtigste Gut des Menschen
-
bin kein Jurist aber ich bezweife stark dass du einen Schadensersatz auf einen unverbindlichen LT geltend machen kannst. Deswegen ist der LT ja unverbindlich. Kündigung des Vertrags mit o.g. Fristen ist ggf. möglich. Auch die Innovationsprämie liegt nicht in der Hand von VW und ist daher nicht garantiert. VW wird mit Sicherheit auf den unverbindlichen LT hinweisen. Am Ende haben die meisten Autohersteller das gleiche Problem.
Ich würde mir von VW zumindest eine Kommunikation im Portal wünschen dass es momentan zu Lieferproblemen kommt. Auf der anderen Seite ist es sicher schwierig Aussagen zu treffen wenn VW ggf. selbst keine verlässlichen Aussagen von Zulieferern bekommt.
Ja doch wahrscheinlich kann man das, steht doch relativ eindeutig so im Vertrag. Die Frage ist, was als Schaden anerkannt wird und was nicht.
-
Wollt ihr dafür vielleicht einen eigenen Beitrag aufmachen? Hier ging es mal um Bestellung und Liefertermine.
-
Wollt ihr dafür vielleicht einen eigenen Beitrag aufmachen? Hier ging es mal um Bestellung und Liefertermine.
Ja das Thema wiederholt sich hier alle paar Tage, bis dann jemand bittet, doch woanders darüber zu reden .
-
habe gerade noch vom freundlichen erfahren, dass VW ab KW 47 48 einiges für die CO² Bilanz tun will und muss. Dafür werden Teile die für die EU ID Fahrzeuge vorgesehen waren in Fahrzuge für den deutschen Markt eingebaut. Soll wohl einiges an Stückzahlen bringen. Ich lasse mich überraschen...
-
habe gerade noch vom freundlichen erfahren, dass VW ab KW 47 48 einiges für die CO² Bilanz tun will und muss. Dafür werden Teile die für die EU ID Fahrzeuge vorgesehen waren in Fahrzuge für den deutschen Markt eingebaut. Soll wohl einiges an Stückzahlen bringen. Ich lasse mich überraschen...
Dann bekommen wir unseren ID schon in KW6?
Jetzt mitmachen!
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden
Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!