Alles anzeigen@Betatester hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.
Ich kann die Position "ich habe ein Fahrzeug mit Reichweite x gekauft" durchaus verstehen.
Aber sollte es dann doch zu einem Garantiefall kommen: Recht haben und Recht bekommen sind später zwei verschiedene Dinge.
Und selbst wenn die Sache vollkommen eindeutig ist, - was ich hier nicht sehe - kann sich das trotzdem locker über vier Jahre und zwei instanzen hinziehen.
Das Rechtsverfolgungskostenrisiko des Klägers steigt in der Zeit locker auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Wer die Zeit, die Nerven und Rescourcen hat kann das ja ausprobieren. Volkswagen hat sie definitiv. The Winner takes it all.
Ich spreche aus Erfahrung.
Dito. Manche sehen die Thematik echt locker.
Im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Vertragspartners, welcher die Garantiebedingungen nach eigenem Ermessen festlegen kann, hier u.A. grds. 30% (40%) - 80% Ladestand. Nur wenn der Garantiegeber (manchmal auch spezielle Versicherungen) der Ansicht ist, dass die Bedingungen kumulativ erfüllt sind, erfolgt eine Leistung. Ist man damit nicht einverstanden, bleibt nur noch der Rechtsweg mit allen Risiken.
Sofern die Batteriedegeneration tatsächlich geringer ausfällt und bei bestimmungsgemäßen Gebrauch über 70% liegen sollte, wäre die Garantie eh kein Thema.
Auf das unsachliche Niveau mancher Forumsmitglieder will ich mich nicht herabgegeben.