Kapiere ich hier irgendetwas nicht? Kann doch nicht gehen, wenn es seitlich so weit überragt.
War vielleicht ein Scherz?
Entsprechend der StVO ist der Träger zulässig – in Deutschland. Holland – Österreich etc. muss ich noch recherchieren. In Deutschland ist die max. erlaubte Breite einer Ladung & Fahrradträger 2,5 m.
Falls der Träger seitlich mehr als 40 cm über die Breite des KFZ ragt, benötigt man ein Begrenzungslicht – für entgegenkommende Fahrzeuge.
Die Breite des Fahrzeuges misst man an der Breite der Scheinwerfer.
Beim ID 3 sind dies 1,536 m.
Damit gilt:
Max – erlaubtes Überragen = 0,4 m+ 1,536 m + 0,4 m = 2,36 m
Der Träger + Tandem haben eine Breite von 2,33 m – damit ist kein Begrenzungslicht notwendig.
Ich hatte den Träger schon einige Mal – auch auf Langstrecke – ohne Probleme im Einsatz.